RRB Nr. 595/2019
Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring Investition und Betrieb, Beitritt, Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2019
595. Beitritt zum Verein gesamtschweizerisches Electronic
Erwägungen
Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM) Seit der Revision des Sanktionenrechts im Strafgesetzbuch, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind alle Kantone verpflichtet, die elektronische Überwachung (im Folgenden als Electronic Monitoring, EM, bezeichnet) für den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen oder am Ende von langen Freiheitsstrafen anzubieten (Art. 79b StGB [SR 311.0]). EM ist seit 2011 auch zur Überwachung von strafprozessualen Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO) sowie seit 2013 zur Überwachung von Kontakt- und Rayonverboten (Art. 67 StGB) gesetzlich vorgesehen. Als weiteres Anwendungsfeld wird in naher Zukunft der Schutz gewaltbetroffener Personen hinzukommen. Von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wurde 2013 eine EM-Koordinationsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, eine gemeinsame Infrastruktur und den Betrieb einer gemeinsamen Alarmzentrale für alle Kantone zu prüfen. An der Herbstversammlung 2018 der KKJPD wurde dafür einer Vereinslösung grundsätzlich zugestimmt. Die Vereinsstatuten wurden genehmigt und der designierte Vereinsvorstand wurde bis zur offiziellen Vereinsgründung als Steuergruppe eingesetzt. Die Steuergruppe wird von Regierungsrätin Jacqueline Fehr präsidiert; Mitglied ist zudem Florian Funk, Leiter Rechtsdienst des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Im Herbst 2019 soll der Verein EM offiziell gegründet, der Vorstand definitiv eingesetzt und das Umsetzungsprojekt freigegeben werden. Mit Schreiben vom 8. März 2019 ersuchte die KKJPD daher die Kantonsregierungen, dem Verein EM formell beizutreten und eine Person zu bestimmen, die im Rahmen des Vereins für den Kanton handeln kann (Art. 2 Abs. 3 Vereinsstatuten), wobei empfohlen wird, diese Aufgabe einem Mitglied der Kantonsregierung zu übertragen, das der KKJPD angehört. Entsprechend liegt nahe, dafür Regierungsrätin Jacqueline Fehr zu bezeichnen. Mit dem Beitritt werden auch die Statuten des Vereins anerkannt. Die voraussichtlichen Projektkosten bis zur Inbetriebnahme der neuen EM-Lösung per 1. Januar 2023 werden aus heutiger Sicht auf Fr. 550 000 geschätzt. Diese Kosten werden gemäss festgelegtem Schlüssel (Art. 3 Vereinsstatuten) auf die Mitgliederkantone verteilt. Sie fallen deutlich geringer aus, als wenn jeder Kanton für sich eine Lösung umsetzen würde.
Mit der Inbetriebnahme des neuen EM ab 2023 ist für den Kanton Zürich mit jährlichen Mehrkosten von rund 1 Mio. Franken zu rechnen. Diese Kosten werden im KEF 2021–2024 in der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, einzustellen sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kanton Zürich tritt dem Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM) bei.
II. Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (Zustelladresse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7; auch per E-Mail an info@kkjpd.ch): Im März 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, den formellen Beitritt zum Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM) zu erklären. Wir teilen Ihnen mit, dass wir am 19. Juni 2019 beschlossen haben, dass der Kanton Zürich dem Verein EM beitritt. Gleichzeitig laden wir Sie ein, uns den Zeitpunkt der erfolgten Vereinsgründung bekannt zu geben, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Als Person, die für den Kanton Zürich im Rahmen des Vereins handelt, wird die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern bezeichnet.
III. Mitteilung an Regierungsrätin Jacqueline Fehr sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli