Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring Investition und Betrieb, Beitritt, Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD

RRB Nr. 595/2019 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 19. Juni 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-595-2019/de/verein-gesamtschweizerisches-electronic-monitoring-investition-und-betrieb-beitritt-schreiben-an-die-konferenz-der-kantonalen-justiz-und-polizeidirektorinnen-und-direktoren-kkjpd

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 595/2019

Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring Investition und Betrieb, Beitritt, Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2019

595. Beitritt zum Verein gesamtschweizerisches Electronic

Erwägungen

Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM) Seit der Revision des Sanktionenrechts im Strafgesetzbuch, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind alle Kantone verpflichtet, die elektronische Überwachung (im Folgenden als Electronic Monitoring, EM, bezeichnet) für den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen oder am Ende von langen Freiheitsstrafen anzubieten (Art. 79b StGB [SR 311.0]). EM ist seit 2011 auch zur Überwachung von strafprozessualen Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO) sowie seit 2013 zur Überwachung von Kontakt- und Rayonverboten (Art. 67 StGB) gesetzlich vorgesehen. Als weiteres Anwendungsfeld wird in naher Zukunft der Schutz gewaltbetroffener Personen hinzukommen. Von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wurde 2013 eine EM-Koordinationsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, eine gemeinsame Infrastruktur und den Betrieb einer gemeinsamen Alarmzentrale für alle Kantone zu prüfen. An der Herbstversammlung 2018 der KKJPD wurde dafür einer Vereinslösung grundsätzlich zugestimmt. Die Vereinsstatuten wurden genehmigt und der designierte Vereinsvorstand wurde bis zur offiziellen Vereinsgründung als Steuergruppe eingesetzt. Die Steuergruppe wird von Regierungsrätin Jacqueline Fehr präsidiert; Mitglied ist zudem Florian Funk, Leiter Rechtsdienst des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Im Herbst 2019 soll der Verein EM offiziell gegründet, der Vorstand definitiv eingesetzt und das Umsetzungsprojekt freigegeben werden. Mit Schreiben vom 8. März 2019 ersuchte die KKJPD daher die Kantonsregierungen, dem Verein EM formell beizutreten und eine Person zu bestimmen, die im Rahmen des Vereins für den Kanton handeln kann (Art. 2 Abs. 3 Vereinsstatuten), wobei empfohlen wird, diese Aufgabe einem Mitglied der Kantonsregierung zu übertragen, das der KKJPD angehört. Entsprechend liegt nahe, dafür Regierungsrätin Jacqueline Fehr zu bezeichnen. Mit dem Beitritt werden auch die Statuten des Vereins anerkannt. Die voraussichtlichen Projektkosten bis zur Inbetriebnahme der neuen EM-Lösung per 1. Januar 2023 werden aus heutiger Sicht auf Fr. 550 000 geschätzt. Diese Kosten werden gemäss festgelegtem Schlüssel (Art. 3 Vereinsstatuten) auf die Mitgliederkantone verteilt. Sie fallen deutlich geringer aus, als wenn jeder Kanton für sich eine Lösung umsetzen würde.

Mit der Inbetriebnahme des neuen EM ab 2023 ist für den Kanton Zürich mit jährlichen Mehrkosten von rund 1 Mio. Franken zu rechnen. Diese Kosten werden im KEF 2021–2024 in der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, einzustellen sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kanton Zürich tritt dem Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM) bei.

II. Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (Zustelladresse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7; auch per E-Mail an info@kkjpd.ch): Im März 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, den formellen Beitritt zum Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM) zu erklären. Wir teilen Ihnen mit, dass wir am 19. Juni 2019 beschlossen haben, dass der Kanton Zürich dem Verein EM beitritt. Gleichzeitig laden wir Sie ein, uns den Zeitpunkt der erfolgten Vereinsgründung bekannt zu geben, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Als Person, die für den Kanton Zürich im Rahmen des Vereins handelt, wird die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern bezeichnet.

III. Mitteilung an Regierungsrätin Jacqueline Fehr sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 67 und Art. 79b — gelesen in der Fassung vom 1. März 2019; der Erlass wurde am 1. Juli 2019, 1. November 2019, 1. Februar 2020, 3. März 2020, 1. Juli 2020, 1. Juli 2021, 1. Januar 2022, 1. Juni 2022, 22. November 2022, 1. Januar 2023, 23. Januar 2023, 1. Juli 2023, 1. August 2023, 1. September 2023, 6. Dezember 2023, 1. Januar 2024, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025, 1. August 2025, 1. Januar 2026 und 12. Juni 2026 erneut konsolidiert.
  • Schweizerische Strafprozessordnung, Art. 237 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2019; der Erlass wurde am 1. Februar 2020, 1. März 2021, 1. Juli 2021, 1. Juli 2022, 1. Januar 2023, 23. Januar 2023, 1. Juli 2023, 1. August 2023, 1. Januar 2024, 1. Juli 2024 und 1. April 2025 erneut konsolidiert.