RRB Nr. 6/2021
Anfrage Melanie Berner, Nicola Siegrist, Zürich, und Florian Heer, Winterthur, betreffend Rechtsextreme Netzwerke und rassistische Tendenzen in der Kantonspolizei Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 481/2020
Sitzung vom 13. Januar 2021
6. Anfrage (Rechtsextreme Netzwerke und rassistische Tendenzen in der Kantonspolizei Zürich) Kantonsrätin Melanie Berner, Zürich, sowie die Kantonsräte Nicola Siegrist, Zürich, und Florian Heer, Winterthur, haben am 14. Dezember 2020 folgende Anfrage eingereicht: In den letzten Jahren und Monaten wurden in Deutschland, Österreich und Frankreich innerhalb von Polizei, Militär und Geheimdiensten rechtsextreme Netzwerke enttarnt. Des Weitern wurden bedenkliche rassistische Tendenzen bei einzelnen Beamtinnen und Beamten oder bei einzelnen Polizeieinheiten aufgedeckt. Die Bandbreite reichte dabei von entsprechenden Einträgen in den sozialen Medien über das Weiterreichen von heiklen polizeiinternen Daten an Rechtsextreme bis hin zu Morddrohungen gegen Politikerinnen und Politiker oder gar rechtsterroristischer Umsturzpläne. Die Erfahrung aus Deutschland zeigte, dass die Chance, rechtsextreme Personen oder Strukturen rechtzeitig aufzudecken, stark davon abhängt, wie aufmerksam die zuständigen Stellen innerhalb der Polizei für dieses Problem sind. Aufgrund der Vorkommnisse in den Nachbarländer wie auch zwei bekannten Vorfällen im Kanton Zürich stellt sich die Frage, wie die Situation in der Schweiz und insbesondere im Kanton Zürich aussieht. Die Teilnahme der Einheit Diamant der Zürcher Kantonspolizei an dem Special Forces Workshop der Firma Baltic Shooters in Deutschland ist als äusserst problematisch zu beurteilen. Der Betreiber des privaten Schiessplatzes, auf welchem die Trainings stattgefunden haben, unterhielt enge Kontakte zu einer rechtsgerichteten Gruppe, gegen die wegen Terrorverdacht ermittelt wird. Die Schiesstrainings wurden eingestellt. Ebenso ist es höchst bedenklich, dass auf dem Diensthandy einer Person in leitender Funktion bei der Flughafenpolizei zufälligerweise die Whatsapp-Chatgruppe «Grenadiertreff» entdeckt wurde. Darin wurden zahlreiche Videos und Bilder verschickt, deren Besitz und Versand rechtlich strafbar ist. Sie erfüllen die Tatbestände der verbotenen Pornographie und der Gewaltdarstellung. Ebenfalls geteilt wurden Bilder mit rechtsextremem Inhalt. Ein weiteres Mitglied der Gruppe war ein Kantonspolizist. Diese Beispiele stehen leider nicht für eine diskriminierungsfreie Polizeikultur. Polizeiintern sollte es keinen Platz für herabwürdigende und rassistische Äusserungen geben.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie wird Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizeiausbildung, in der kantonspolizeilichen Weiterbildung sowie in den Mitarbeitendengesprächen thematisiert?
2. Was für Grundsätze gibt es bei der Kantonspolizei zum Thema Rassismus und Rechtsextremismus? Wir bitten um Einsicht in entsprechende Richtlinien, Weisungen, Leitbilder o. ä. Dokumente.
3. Gibt es Hinweise auf rechtsextreme und/oder rassistische Strukturen oder Tendenzen innerhalb der Kantonspolizei Zürich?
4. Gibt es ein Monitoring, um allfällige rechtsextreme Strukturen innerhalb der Kantonspolizei rechtzeitig aufdecken zu können?
5. Wohin können sich Polizistinnen und Polizisten mit Hinweisen über rassistische, fremdenfeindliche oder sogar rechtsextreme Äusserungen oder Handlungen von Kolleginnen und Kollegenwenden? Ist die Anonymität gewährleistet? Was macht die Kantonspolizei mit diesen Meldungen?
6. Was geschieht wenn sich Polizistinnen und Polizisten in offensichtlich bedenklicher Art und Weise während der Arbeitszeit oder beispielsweise in Sozialen Medien rassistisch oder rechtsextremistisch äussern?
7. Welche weiteren Einzelfälle, nebst dem «Grenadiertreff» und dem Schiesstraining bei der Firma Baltic Shooters hat es in den letzten 5 Jahren bei der Zürcher Kantonspolizei gegeben?
8. Wie wurde mit dem in der in der Whatsapp-Gruppe «Grenadiertreff» aktiven Kantonspolizisten verfahren? Ist dieser weiter in unveränderter Position bei der Kantonspolizei tätig? Gab es aufgrund der Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher strafrechtlich relevante wie auch rassistische Inhalte geteilt wurde, personalrechtliche Konsequenzen?
9. Gibt es Hinweise bezüglich internationaler Kontakte zu rechtsextremen Netzwerken bei anderen Polizeikorps oder zu ähnlichen Strukturen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Melanie Berner und Nicola Siegrist, Zürich, sowie Florian Heer, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Rechtsextremistisches Gedankengut hat bei der Kantonspolizei keinen Platz. Das im Internet publizierte Leitbild der Kantonspolizei verpflichtet alle Mitarbeitenden zu einem intern wie auch extern korrekten und respektvollen Verhalten. Die Mitarbeitenden haben sich im Beruf wie auch im Privatleben gesetzeskonform zu verhalten und gegenüber sämtlichen polizeilichen Anspruchsgruppen ethisch korrekt und respektvoll aufzutreten (Wertdimension 3 des Leitbilds). Es ist in erster Linie zu verhindern, dass Personen mit einer verwerflichen Gesinnung bei der Kantonspolizei überhaupt angestellt werden. Entsprechend haben Bewerbende für das Polizeikorps, für die Sicherheitsassistenz und für die Sicherheitskontrolle am Flughafen ein Assessment zu durchlaufen, in dem insbesondere deren Werthaltung geprüft wird. Ausserdem wird vor der Anstellung eine Personensicherheitsüberprüfung durchgeführt, bei welcher alle öffentlich zugänglichen und bei Behörden registrierten Informationen beurteilt werden. Die in den genannten Personalkörpern neu Angestellten durchlaufen in der Grundausbildung die Schulung «Interkulturelle Kompetenz» und Korpsangehörige überdies die Ausbildungen zur diskriminierungsfreien Durchführung von Personenkontrollen. Eine interne Dienstanweisung regelt sodann dieses Thema. Die Fachstelle Brückenbauer der Kantonspolizei hat neben der Pflege der Beziehungen zu fremden Kulturen die Aufgabe, intern stetig das Verständnis für fremde Kulturen an Einheitsrapporten und Ausbildungstagen zu fördern. Auch werden alle Korpsangehörigen für die Verfolgung von Rassendiskriminierungsdelikten geschult und das Bewusstsein für dieses Thema durch ihre Aufgabe gestärkt und regelmässig erneuert. Schliesslich wurden alle Mitarbeitenden Anfang November 2020 im internen Nachrichtenblatt auf die Grenzen der für eine Polizei tragbaren Gesinnungen und der Meinungsäusserungsfreiheit als Polizeimitarbeitende einerseits und als Privatpersonen anderseits hingewiesen. Zu Fragen 3 und 4: Es gibt keine Hinweise auf rechtsextreme oder rassistische Strukturen oder entsprechende Tendenzen in der Kantonspolizei. Da es sich bei der Rassismusstrafnorm um ein Offizialdelikt handelt, sind alle Polizistinnen
und Polizisten verpflichtet, abfällige Äusserungen zu prüfen und allenfalls ein Strafverfahren einzuleiten. Ausserdem sind die Mitarbeitenden verpflichtet, jede Anhebung von Strafverfahren gegen sie, die dem Ansehen der Kantonspolizei schaden, der Rechtsabteilung zu melden. Neben den Strafverfahren werden jeweils die erforderlichen personalrechtlichen Massnahmen eingeleitet. Zu Fragen 5 und 6: Die Rechtsabteilung der Kantonspolizei geht allen Verletzungen der Sorgfalts- und Treuepflicht einer oder eines Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber nach (§ 49 Personalgesetz [LS 177.10]). Sie erstattet bei strafbarem Verhalten Anzeige an die Justizbehörden und prüft in jedem Fall die Anhebung eines internen Administrativverfahrens. Sämtliche Mitarbeitenden können Fehlverhalten bei der Rechtsabteilung an- zeigen. Die Hinweise werden je nach Fall unter Wahrung der Parteirechte der angezeigten Person anonym behandelt. Personalrechtliche Sanktionen gehen von der informellen Ermahnung bis zur fristlosen Entlassung. Zu Frage 7: Zur in der Anfrage erwähnten Veranstaltung des Unternehmens Baltic Shooters ist festzuhalten, dass im Jahr 2011 einmalig zwei Instruktoren der Kantonspolizei Zürich daran teilnahmen, nicht die gesamte Einheit. Das Gedankengut der Betreiber war bei der Ausschreibung des Kurses nicht erkennbar. Im Gegenteil: Als Mitorganisator und behördlicher Ansprechpartner trat das Landeskriminalamt Sondereinsatzkommando Mecklenburg-Vorpommern auf, das die fachliche und inhaltliche Begleitung übernahm. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Ministers für Inneres und Sport des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern. Über die erwähnte einmalige Teilnahme hinaus gab es keine weiteren Veranstaltungsbesuche bei Baltic Shooters und solche kommen auch nicht infrage. Einzelfälle von nachgewiesenem Rassismus sind nicht bekannt. Zu Frage 8: Die in der Anfrage erwähnte Person «in leitender Funktion der Flughafenpolizei» arbeitet bei der Kantonspolizei auf Stufe Teamchef. Sie ist jedoch nicht Angehörige des Polizeikorps. Diese Person wurde in erster Instanz von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Das gegen den an der Chatgruppe beteiligten Kantonspolizisten angehobene Strafverfahren ist noch pendent. Eine interne Administrativuntersuchung wurde wie in solchen Fällen üblich bis zum Vorliegen von Resultaten aus dem Strafverfahren sistiert. Zu Frage 9:
Nein. Der Kanton hat keine Aufsichtsfunktion über andere Polizeikorps.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli