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Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste, Auflösung

RRB Nr. 600/2011 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 11. Mai 2011

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-600-2011/de/fonds-zur-unterstutzung-der-bildenden-kunste-auflosung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 600/2011

Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste, Auflösung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2011

600. Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste (Auflösung)

Erwägungen

Die Mittel des Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste, der aus dem 1920 dem Kanton ausgerichteten Legat Schelldorfer hervorging, sind zur Deckung der Kosten für die Porträtierung der Präsidentinnen und Präsidenten des Regierungsrates sowie der zürcherischen Mitglieder des Bundesrates bestimmt (RRB Nr. 1231/2004). Der Fonds wird vom kantonalen Amt für Tresorerie geführt (F/8992, BuKr. 9896), verfügungsberechtigt ist die Direktion der Justiz und des Innern. Der gegenwärtige Vermögensbestand von Fr. 12 413 reicht nicht mehr aus, um den Fondszweck zu erfüllen, weshalb diese Aufgabe, die als Werkankauf im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. d der Kulturförderungsverordnung (LS 440.11) zu verstehen ist, an die Fachstelle Kultur zu übertragen ist, die seit Jahren für die Abwicklung der Porträtierungen besorgt ist und das letzte Porträt bereits aus eigenen Mitteln finanziert hat. Dementsprechend ist das Fondsvermögen im Einverständnis mit dem Amt für Tresorerie zur teilweisen Deckung der Kosten für das nächste Porträt an die Fachstelle Kultur zu überweisen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Fonds zur Unterstützung der bildenden Künste wird auf den 31. Dezember 2011 aufgelöst.

II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, das Fondsvermögen bis spätestens 30. April 2012 an die Fachstelle Kultur, Konto 2234 1015 0 00000, zu überweisen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi