RRB Nr. 603/2010
Anfrage Thomas Zielger, Elgg, betreffend fehlender Veloweg Hagenbuch/Egghof (ZH)-Aadorf (TG), bzw. Egghof-Unterführung Elgg, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 35/2010
Sitzung vom 21. April 2010
603. Anfrage (Fehlender Veloweg Hagenbuch/Egghof (ZH)– Aadorf (TG), bzw. Egghof–Unterführung Elgg) Kantonsrat Thomas Ziegler, Elgg, hat am 8. Februar 2010 folgende Anfrage eingereicht: Auch nach der erfreulich rasch realisierten Velounterführung zwischen Hagenbuch und Elgg (vgl. Anfrage vom 27. November 2006) bestehen in diesem Gebiet weiterhin zwei kurze Veloweglücken. Der Veloweg von Häuslenen (TG) / Hagenbuch (ZH) nach Elgg (ZH) und Aadorf (TG) endet in Egghof. Dann müssen die Velofahrenden, v. a. viele Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler, für die Weiterfahrt nach Elgg, bzw. Aadorf wieder die viel befahrenen Kantonsstrassen benützen. Vor allem in Richtung Aadorf herrscht ein reger, schneller Autoverkehr. Dass bislang kein Radweg realisiert wurde, liegt möglicherweise daran, dass die Verbindung v. a. von Thurgauern benützt wird (Häuslenen-Aadorf). Die Strasse liegt aber auf Zürcher Staatsgebiet. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Regierungsrat folgende Fragen stellen:
Erwägungen
1. Ist geplant, in absehbarer Zeit diese beiden kurzen Radweglücken (Egghof–Unterführung Elgg, bzw. Egghof–Sulzerhof Aadorf) zu schliessen oder ist der Regierungsrat der Ansicht, der jetzige Zustand biete den Velofahrenden genügend Verkehrssicherheit?
2. Wäre für den Abschnitt Egghof–Aadorf eine grenzüberschreitende Lösung denkbar, an der sich auch der Kanton Thurgau beteiligen würde? Ist der Regierungsrat bereit, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Ziegler, Elgg, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Entlang der Staatsstrasse von Hagenbuch bis Egghof (Gemeinde Hagenbuch) führt ein Radweg. Auf der rund 2 km langen Strecke von Egghof bis Elgg (kommunale Hagenstalstrasse) besteht kein separater
Radweg. Der regionale Verkehrsrichtplan sieht auf der Hagenstalstrasse eine Radverbindung vor. Der durchschnittliche Tageswerksverkehr (DTV) beträgt auf der Hagenstalstrasse rund 1700 Fahrzeuge. Entlang der Staatsstrasse zwischen Egghof und Aadorf TG besteht kein Radweg. Ein solcher ist im Verkehrsrichtplan für diese Strecke auch nicht vorgesehen. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt der DTV rund 3300 Fahrzeuge pro Tag. Unfälle mit Radfahrenden wurden in den vergangenen fünf Jahren für diesen Abschnitt nicht verzeichnet. Gemäss Praxis des Kantons sind separate Radwege auf Staatsstrassen ausserorts bei einem DTV von mehr als 3000 Fahrzeugen angezeigt (vgl. RRB Nr. 1080/2006). Entsprechend dieser kantonalen Praxis ist von einem Bau eines separaten Radwegs an der Hagenstalstrasse abzusehen. Zudem hat die Kantonspolizei Zürich 2009 zur Verbesserung der Schulwegsicherheit auf Antrag der Gemeinde Hagenbuch ein Fahrverbot für Lastwagen auf der Hagenstalstrasse im Abschnitt Egghof bis zur Einmündung in die St. Gallerstrasse verfügt. Infolge eines Rekurses ist dieses Verbot allerdings noch nicht in Kraft. Zu Frage 2: Wegen ihrer unmittelbaren Nähe zum Kanton Thurgau wird die Staatsstrasse zwischen Hagenbuch und Aadorf auch von Radfahrenden aus dem Kanton Thurgau benützt, etwa von Schülerinnen und Schülern aus Häuslenen TG, welche die Schule in Aadorf besuchen. Die Streckenführung über das Gebiet des Kantons Zürich weist kaum Steigungen auf und ist daher für eine Radverbindung besser geeignet als der Weg über Thurgauer Gebiet. Aufgrund des Verkehrsaufkommens auf der Kantonsstrasse zwischen Hagenbuch und Aadorf, das geringfügig über dem für den Bau eines separaten Radwegs erforderlichen Verkehrsaufkommen liegt, ist der Regierungsrat bereit, zur Verbesserung der Schulwegsicherheit mit den hierfür verantwortlichen Gemeinden und dem Kanton Thurgau das Gespräch über die Erstellung eines Radwegs zu suchen. Die Kosten eines solchen Radwegbaus werden nach Interessenlage von allen Beteiligten zu tragen sein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi