RRB Nr. 607/2019
Anfrage Alexander Jäger, Zürich, Bettina Balmer, Zürich, und Dieter Kläy, Winterthur, betreffend Nachhaltigkeit des Beschaffungswesens am Kantonsspital Winterthur, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 120/2019
Sitzung vom 26. Juni 2019
607. Anfrage (Nachhaltigkeit des Beschaffungswesens am Kantonsspital Winterthur) Kantonsrat Alexander Jäger und Kantonsrätin Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, sowie Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur, haben am 8. April 2019 folgende Anfrage eingereicht: In den Leitlinien des Kantonsspital Winterthurs (KSW) ist auf der entsprechenden Internetseite des KSW nachzulesen, dass das KSW nachhaltig handeln will, die Grenzen und Begrenztheit unserer physischen, psychischen, wirtschaftlichen und ökologischen Ressourcen anerkennt und wirtschaftlich und ökologisch nicht über seine Verhältnisse sowie fair leben will. In diesem Zusammenhang gelangen wir mit folgenden Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Was hat das KSW, abgesehen von seinen Leitgedanken zum Thema Nachhaltigkeit, insbesondere im Bereich der Beschaffungsprozesse konkret umgesetzt? Wir bitten um konkrete Beispiele.
2. Wie gross schätzt das KSW das durch höhere Achtsamkeit in der Nachhaltigkeit erreichte Einsparpotenzial ein? Lässt sich dies für den Zeitraum der letzten drei Jahre konkreter einschätzen?
3. Sieht das KSW für die Zukunft weitere Möglichkeiten, seine Beschaffung nachhaltiger zu gestalten, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
4. Was unternimmt das KSW konkret, um sein Personal auf die Nachhaltigkeit im Arbeitsleben zu sensibilisieren? Wäre es denkbar, dass der Grundsatz, die Energieeffizienz im Beschaffungsprozess zu integrieren, auch auf den Internetseiten des KSW aufgenommen wird und in einem Merkblatt zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen am KSW Eingang findet?
5. Beschaffungsprozesse stehen gerade bei Bautätigkeit in grösserem Ausmass an. Wie hat das KSW bei den dabei notwendig werdenden Beschaffungen wie Geräte oder Möbel die Nachhaltigkeit bei der Auftragsvergabe berücksichtigt und wie wird es sie in Zukunft berücksichtigen?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Alexander Jäger und Bettina Balmer-Schiltknecht, Zürich, sowie Dieter Kläy, Winterthur, wird wie folgt beantwortet:
Das Kantonsspital Winterthur (KSW) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Die nachfolgenden Ausführungen fussen auf seiner Stellungnahme zur vorliegenden Anfrage. Zu Fragen 1 und 3: Der sorgsame Umgang mit dem Ökosystem und den natürlichen Ressourcen hat im KSW grosse Bedeutung. Es hat als Unternehmung denn auch stets die Gesamtzusammenhänge im Blickfeld. Als Beispiele dafür können genannt werden: – Das KSW produziert ökologischen Strom via Photovoltaik (mittels eigener oder Fremdanlagen). Indem dieser Strom wiederum durch das KSW bezogen wird, verändert sich innerhalb des Unternehmens das Verhältnis zugunsten nachhaltig produziertem Strom. – Das KSW liefert die bei ihm anfallenden Essensresten an einen lokalen Energielieferanten, der daraus Biogas herstellt. Das öffentliche Beschaffungsrecht zielt unter anderem auf die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel und damit auf eine Beschaffung von Waren und Dienstleistungen gemäss dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ab. Durch entsprechende Gewichtung der Ausschreibungskriterien können zwar durchaus gewisse Schwerpunkte gesetzt werden. Als Instrument für die Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen dient es jedoch weniger. Bei der Wahl der Submissionskriterien legt das KSW Gewicht auf Nachhaltigkeit. So erfolgt der Einkauf von Elektroenergie nach dem Kriterium «nature made basic», und beim Einkauf von Versorgungs- und Entsorgungslogistik hat das KSW die Nachhaltigkeitsleistungen der teilnehmenden Anbieterinnen und Anbieter geprüft und bewertet. Dazu gehörten eine Übersicht über das Umweltverhalten des Unternehmens generell, aber auch die Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien bei Transport, Entsorgung und Management. So forderte das KSW in der Ausschreibung «Entsorgung» beispielsweise die Einhaltung der Emissionsgrenze Euro 5 bei Dieselfahrzeugen. Neben der Definition von Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen verfolgt das KSW grundsätzlich den Ansatz, das Thema Nachhaltigkeit in direkten Gesprächen mit seinen Lieferanten aufzugreifen. Derzeit prüft das KSW auch den Einsatz von neuen Hilfsmitteln zur Informationsbeschaffung über die Frage, wie stark sich seine Lieferanten mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen (so beispielsweise die Plattform www.integritynext.com). Dies erfolgt mit dem Ziel, Hinweise zum
Verhalten der Lieferanten zu erhalten, die in Lieferantengesprächen thematisiert werden können. Zu Frage 2: Einschränkungen im Bereich Einkauf führen tendenziell zu einer Verteuerung, was wiederum dem Ziel des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln widersprechen kann. Durch eine laufende Erneuerung der Haustechnik (LED, Bewegungsmelder, lastgesteuerte Pumpen usw.) und der Optimierung der Raumklimas wird der Energieverbrauch am KSW kontinuierlich gesenkt. Das KSW hält sich überdies konsequent an die Zielvereinbarung für Grossverbraucher des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zur Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs. Die entsprechenden Zielwerte im Gesamtenergieverbrauch werden vom KSW seit rund fünf Jahren deutlich unterschritten. Zu Frage 4: Das KSW verfügt über ein Mobilitätskonzept, das auf Vorgaben der Stadt Winterthur beruht. Die Mitarbeitenden werden mittels restriktiver Parkplatzvergabe, Vergünstigungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder Aktionen zur Förderung des Langsamverkehrs sensibilisiert (vergünstigte Ausgabe von Reka-Checks, Velowerkstatttag mit Gratisreparaturen usw.). Zudem hält das KSW seine Mitarbeitenden durch den Betrieb eines zentralen Entsorgungsraums mit zeitgemässen Entsorgungskonzepten zu einem schonenden Umgang mit Wertstoffen an. In diesem Zusammenhang werden sporadisch auch Kontrollen des Hauskehrichts auf Wertstoffe durchgeführt. Hinsichtlich Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen ist es aus Sicht des KSW wirksamer, mit den Lieferanten das direkte Gespräch zu suchen, als Kriterien in allgemeingültigen Einkaufsbedingungen pauschal zu formulieren. Dabei ist immer im Auge zu behalten, dass das öffentliche Submissionsrecht darauf ausgerichtet ist, den haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen, und dabei stehen ökonomische Kriterien im Vordergrund. Wo immer sich aber die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen auf deren Wirtschaftlichkeit auswirkt, werden sie schon aus ökonomischen Gesichtspunkten bevorzugt. Zu Frage 5: Grundsätzlich hält sich das KSW bei Bauprojekten an die kantonalen Vorgaben sowie die SIA-Vorschriften. Für den Ersatzneubau des Bettenhochhauses namens «Didymos» strebt das KSW das Label Minergie-P-ECO an. Dieses Label steht auch für Nachhaltigkeit der Baustoffe.
Ansonsten gilt bei der Wahl von Submissionskriterien bei Bauprojekten – wie grundsätzlich im KSW – dass schon heute, aber vermehrt auch in Zukunft Gewicht auf das Thema Nachhaltigkeit gelegt wird. Damit werden die anbietenden Lieferanten zusätzlich auf Nachhaltigkeit sensibilisiert und in den Bewertungskriterien gewichtet.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli