RRB Nr. 622/2017
Kantonspolizei, Schiessplatz Tobel, Hagenbuch, Sanierung der Übungs- und Ausbildungsschiessanlage, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2017
622. Kantonspolizei, Schiessplatz Tobel, Hagenbuch (Sanierung der Übungs- und Ausbildungsschiessanlage; gebundene Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Kantonspolizei betreibt das Trainingsareal im Aatal, Elgg. Dieses wird namentlich für die realitätsnahe Schulung von Angehörigen der sicherheitspolizeilichen Einsatzgruppen, aber auch für die Aus- und Weiterbildung der übrigen Waffenträgerinnen und Waffenträger gebraucht. Die parallel dazu erforderliche Schiessausbildung im Gelände erfolgt seit 1990 in der stillgelegten Kiesgrube Tobel, Gemeindegebiet Hagenbuch. Dieser Schiessplatz ist der einzige der Kantonspolizei, der in taktischer Hinsicht die Anforderungen der Sondereinheiten erfüllt und somit unerlässlich für die praxisbezogene Aus- und Weiterbildung ist. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone, unmittelbar an der Kantonsgrenze zum Kanton Thurgau bzw. der Gemeinde Aadorf. Mit der TIAG Aktiengesellschaft, Winterthur, wurden Mietverträge seit 2002 abgeschlossen und bis 31. Dezember 2024 verlängert. Die Gemeinde Hagenbuch hat die entsprechende Bewilligung für den Schiessbetrieb erteilt. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verlangt die Sanierung der Schiessanlage Tobel (Kurzdistanzanlage), belasteter Standort Nr. 0220/I.N002-001, Grundstück Kat.-Nr. 1425, bis Ende 2019. Ab 2020 darf im Kanton Zürich nicht mehr in den Boden geschossen werden. Das Vorgehen der Sanierung wurde mit dem AWEL sowie mit dem eidgenössischen Schiessoffizier besprochen und vom AWEL genehmigt. Es entspricht den Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt und des AWEL. Der Schiessplatz soll durch diese Sanierung den sicherheits-, betriebstechnischen und ökologischen Anforderungen angepasst werden. Mit Verfügung des Kommandanten der Kantonspolizei vom 10. März 2017 wurde für die Projektierung der Sanierung der Übungs- und Ausbildungsschiessanlage eine gebundene Ausgabe von Fr. 88 000 bewilligt. Das Hochbauamt hat die auf Altlasten spezialisierte Firma AllGeol AG, Winterthur, mit der Planung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Das Vorprojekt ist Ende März 2017 abgeschlossen worden. Für die baulichen Massnahmen liegt ein Kostenvoranschlag des Hochbauamtes vom 28. April 2017 über insgesamt Fr. 1 350 000 vor. In diesem Betrag enthalten ist die entsprechende vorerwähnte Verfügung, die aufzuheben ist.
2. Projektbeschrieb Die neue Schiessanlage wird nach Grösse und Format der bestehenden Anlage erstellt. Vorab wird beim bisherigen natürlichen Kugelfang (Erdwall) die vom AWEL geforderte Altlastensanierung durchgeführt. Die Schiessanlage wird auf einer Längs- und einer Schmalseite mit einer rund 3,5 m hohen Betonkonstruktion mit Sandböschung (emissionsfreies künstliches Kugelfangsystem) als Kugelfang eingefasst. Die übrige Abgrenzung der Schiessanlage erfolgt im Wesentlichen mit einem rund 3 m hohen Erdwall. Aufgrund der Lärmbelastung wurde die Wichser Akustik AG, Zürich, beauftragt, die Anlage lärmtechnisch zu beurteilen. Die Lärmbelastung wurde in den Gemeinden Hagenbuch und Elgg (Kanton Zürich) und der Gemeinde Aadorf (Kanton Thurgau) beurteilt. Das Lärmschutzgutachten ist ein integrierender Bestandteil der Baueingabe. Zur Bewirtschaftung und Einrichtung von Zielen und Übungsdispositiven werden entlang des Kugelfanges verschiedene Verankerungsschienen für Scheiben und Bodenhülsen für Aufbauten eingelegt. Auf der Kurzseite wird in die Kugelfangkonstruktion ein Raum für Übungsmaterial (keine Munition) integriert. Als Basisinfrastruktur wird vom nahegelegenen Ausbildungszentrum eine Stromzuleitung zum Materialraum geführt. Daran werden die Aussenbeleuchtung der Schiessanlage und der Materialraum angeschlossen. Optional ist ein Pumpenschacht mit Druckleitung vorgesehen, um verschmutztes Regenwasser aus dem Kugelfang zur bestehenden Liegenschaftsentwässerung beim Ausbildungszentrum zu führen. Die neue Schiessanlage wird eingezäunt. Ausserhalb der neuen Schiessanlage wird die Umgebung so weit wie möglich in der ursprünglichen Form und Gestaltung belassen.
3. Finanzielles Für die baulichen Massnahmen ergeben sich folgende Ausgaben: Tabelle 1: Baukostenplan BKP BKP-Nr. Arbeitsgattung Schiessanlage Sanierung Kugelfang Ausgaben in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 40 000 40 000 1 Vorbereitungsarbeiten 20 000 630 000 650 000 2 Gebäude 305 000 305 000 4 Umgebung 145 000 145 000 5 Baunebenkosten 92 000 92 000 6 Reserve 53 000 65 000 118 000 1–9 Total Anlagekosten 655 000 695 000 1 350 000
Die Ausgaben für bauliche Massnahmen von insgesamt rund Fr. 1350000 gelten als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG. Der Gesamtbetrag ist im KEF 2017–2020, Budget 2017 (Fr. 600 000) und im Planjahr 2018 (Fr. 750 000), eingestellt und wird dem Buchungskreis Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Für die baulichen Massnahmen ergeben sich folgende Kapitalfolgekosten: Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibungen Kalk. Zinsen Total Vorbereitungsarbeiten 630 000 46,7 9 450 9 450 Hochbauten Rohbau 1 245 000 18,1 80 3 100 1 900 5 000 Hochbauten Rohbau 2 25 000 1,9 40 700 200 900 Hochbauten Ausbau 30 000 2,2 30 1 000 300 1 300 Hochbauten Installationen 420 000 31,1 30 14 000 3 200 17 200 Total aktivierbare Kosten 1 350 000 100,0 18 800 15 050 33 850 Neben den Kapitalfolgekosten von jährlich rund Fr. 33 850, die sich aus rund Fr. 18 800 für Abschreibungen und rund Fr. 15 050 für Zinsen zusammensetzen, fallen keine weiteren Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Übungs- und Ausbildungsschiessanlage Tobel in Hagenbuch wird eine einmalige gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 350 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.
II. Die Baudirektion wird mit der Ausführung der baulichen Massnahmen beauftragt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand April 2016; Basis 1939)
IV. Die Verfügung des Kommandanten der Kantonspolizei vom 10. März 2017 über Fr. 88 000 wird aufgehoben.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi