Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 2. Serie

RRB Nr. 628/2019 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 26. Juni 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-628-2019/de/lotteriefonds-allgemeine-mittel-beitrage-2019-2-serie

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 628/2019

Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 2. Serie

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2019

628. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2019, 2. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2019 wurden bis anhin Fr. 2 344 000 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2019 noch Fr. 17 656 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 2. Serie 2019 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:

Erwägungen

1. Schweizerische Stiftung für Landschaftsarchitektur, Erschliessung der Zürcher Pläne Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Schweizerische Stiftung für Landschaftsarchi- Organisation tektur (SLA): Die Stiftung besteht seit 1999. Sie setzt sich ein für die Belange der Landschaftsarchitektur und den Erhalt und die Pflege der damit verbundenen Dokumente und Nachlässe. Ausgangslage Die SLA verfügt über ein gesamtschweizerisches Archiv, das die wichtigen Dokumente zur Entwicklung der Schweizer Garten- und Landschaftsarchitektur zwischen 1860 und 1990 enthält. Das Archiv ist bei der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) eingelagert. Die Dokumente sind grösstenteils nicht katalogisiert oder gar digitalisiert. Die HSR finanziert nur die Erschliessung der Unterlagen, die für den Unterricht von Bedeutung sind. Das Archiv weist einen Schwerpunkt von Konvoluten aus Zürcher Büros auf. Projektziel Die noch unerschlossenen Pläne des Archivs der SLA werden erschlossen, digitalisiert und online verfügbar gemacht.

Projektbeschrieb Über einen Zeitraum von zehn Jahren, gestaffelt in zwei Phasen, erfolgt die Aufarbeitung und Digitalisierung des SLA-Archivs. Der Zugang für die Öffentlichkeit wird über einen einfachen Zugriff im Netz ermöglicht. Es ist vorgesehen, die Pläne, die den Kanton Zürich betreffen, in der zweiten Projektetappe zu bearbeiten. Kosten Fr. 1 080 793 Gewünschter Beitrag Fr. 237 155 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der SLA beträgt Fr. 220 000. Von anderen Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 563 638 gewünscht. Die Stadt Zürich hat eine Leistung von Fr. 30 000 in Aussicht gestellt. Von weiteren Geldgebern wird ein Beitrag von Fr. 30 000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Innerhalb des SLA-Gesamtbestandes kommt den Zürcher Nachlässen grosse Bedeutung zu. Der Kanton und insbesondere die Stadt Zürich gelten als Geburtsort der Garten- und Landschaftsarchitektur in der Schweiz. Die Erschliessung und Digitalisierung des SLA-­ Archivs dienen nicht nur der Gartendenkmalpflege, sondern auch der Forschung und interessierten Laien. Der von der Stadt Zürich erwartete Beitrag von Fr. 30 000 ist aufgrund der Anzahl Pläne, welche die Stadt betreffen, gering. Eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag ist deshalb angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000 Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auf‌lagen gebunden: – Zwischen dem Staatsarchiv des Kantons Zürich und den Archivbeständen der SLA bestehen vielfältige Bezüge. Um den Mehrwert des Projektes zu erhöhen, ist die Online-­Datenbank der SLA mit dem Portal «Archives Online» zu verknüpfen. – Die SLA hat zu prüfen, ob die Bearbeitung der Zürcher Pläne zeitlich vorgezogen werden kann.

2. BirdLife Zürich, «Lebensnetz Zürich» Bereich Naturschutz Gesuchstellende Verein BirdLife Zürich: Der Verein besteht seit Organisation 1928. Er bezweckt die Pflege und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen, besonders der Vogelwelt, sowie den Erhalt und die Förderung der natürlichen biologischen Vielfalt und einer naturnahen Landschaft im Kanton Zürich. Der Verein ist im Kanton gut verankert. Seine Projekte wurden über den Lotteriefonds mehrfach unterstützt, letztmals mit RRB Nr. 754/2015 (Fr. 400 000). Die Organisation erhält einen jährlichen Betriebsbeitrag der Baudirektion (RRB Nr. 173/2014, Fr. 90 000) sowie einen Zusatzbeitrag von Fr. 2 pro Mitglied. Ausgangslage Ergänzend zu den staatlichen Vorhaben will BirdLife Zürich Arten fördern und Lebensräume aufwerten. Das vorliegende Projekt «Lebensnetz Zürich» schliesst an das Vorgängerprojekt «Den Kanton Zürich beflügeln» (2016–2019) an und führt einerseits laufende Aktivitäten mit neuem Fokus und neuen Massnahmen fort, anderseits stösst es neue Themen an. Der Anschluss an die bisherigen Aktivitäten ist wichtig, da sowohl die Umsetzung als auch die Wirkung von Massnahmen eine gewisse Zeit benötigen. Projektziel Förderung jener Vogelarten, zugunsten deren von den staatlichen Organen aus Prioritäts-, Kapazitäts- oder finanziellen Gründen keine Massnahmen geleistet werden können Projektbeschrieb Im Rahmen von «Lebensnetz Zürich» werden die Aktivitäten unter dem Begriff «Übergänge Wald–Kulturland» weitergeführt: Durch die Schaffung von breiten, offenen und mosaikartigen Übergängen zwischen Wald und Kulturland erhalten spezifische Brutvogelarten, ausgewählte Tagfalter und spezialisierte Fledermausarten eine Förderung (beim Vorgängerprojekt wurden entsprechende Projekte in Sternenberg und Bauma durchgeführt, neu sind solche Teilprojekte in Höngg, Saland und im Weinland vorge- sehen). Weitergeführt wird auch das Thema Gebäudebrüter, welches den Erhalt der Nistplätze von gebäudebewohnenden Arten (Segler, Schwalben) durch Beratung und Unterstützung von Gemeinden und Bauherrschaften bezweckt. Das bestehende Projekt wird auf vier zusätzliche Gebiete ausgedehnt. Neu wird ein Teilprojekt zu Ackerbrütern (vor allem Feldlerchen) durchgeführt. Dabei sollen Landwirtinnen und Landwirte mittels Beratung und

teilweise auch finanzieller Unterstützung sensibilisiert und motiviert werden, Massnahmen zugunsten ackerbrütender Vogelarten umzusetzen. Vorgesehen sind die entsprechenden Massnahmen in Bertschikon-Hagenbuch, Wiesendangen-Oberwinterthur, Rickenbach und Ellikon a. d. T. Kosten Fr. 1 189 725 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 202 500. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 103 225 erwartet, von Stiftungen und Sponsoren ein Beitrag von Fr. 384 000. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ergänzt die Aktivitäten des Kantons. Dem Projekt kommt grosse Breitenwirkung zu, da es über die Förderung bzw. Unterstützung der lokal tätigen Personen und der Gemeinden zu einem Multiplikator-­ Effekt auf lokaler Ebene führt. Der Beitrag der Gemeinden, auch wenn sie nicht zu den direktesten Nutzniessern der Biodiversitätsbemühungen zählen, ist im Verhältnis zum vom Kanton gewünschten Beitrag gering. Eine Leistung von mindestens Fr. 135 000 seitens der Gemeinden wäre angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000

Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auf‌lagen verbunden: – Die Gemeinden haben sich mit mindestens Fr. 135 000 am gesamten Vorhaben zu beteiligen. Fällt die Leistung der Gemeinden insgesamt geringer aus, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrages des Lotteriefonds. – Die einzelnen Projekte sind aus Koordinationsgründen mit der Fachstelle Naturschutz abzusprechen. – Die Massnahmen im Wald müssen in Absprache mit dem Amt für Landschaft und Natur (ALN) konkretisiert werden (insbesondere Umfang, Lage, Trägerschaft, Nachpflege). – Für jegliche Massnahmen im Wald (einschliesslich Waldrand-Arbeiten) sind aus rechtlichen Gründen vorgängig die Kreisforstmeisterinnen und -meister und die Revierförsterinnen und -förster einzubeziehen. – Die geplanten Massnahmen dürfen andere Waldfunktionen (insbesondere Schutzfunktion) nicht beeinträchtigen. – BirdLife Zürich hat gegenüber dem ALN nachzuweisen, dass keine Doppelfinanzierungen geltend gemacht werden. – Die Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist einzuholen.

3. Blutspende SRK Schweiz AG; Projekt Blutstammzellspende, Kampagne Sensibilisierung und Information Bereich Gesundheit Gesuchstellende Blutspende SRK Schweiz AG: Die gemeinnüt- Organisation zige Aktiengesellschaft besteht seit 2004. Sie stellt in Zusammenarbeit mit regionalen Stellen die gesamtschweizerische Versorgung der Bevölkerung mit labilen Blutprodukten sicher. Zudem verwaltet und führt sie das gesamtschweizerische Register der Blutstammzellspenderinnen und -spender.

Ausgangslage Die Transplantation von Blutstammzellen ist für Menschen, die an lebensbedrohlichen Blutkrankheiten (wie z. B. Leukämie) erkrankt sind, oft die einzige Chance auf Heilung. Heute kommt der Grossteil der Blutstammzellspenden für Schweizer Patientinnen und Patienten aus dem Ausland (2017: 95%), der Koordinations- und Transportaufwand führt zu entsprechenden Kosten. Während für eine Blutspende passende Blutgruppen notwendig sind, werden für eine erfolgreiche Transplantation von Blutstammzellen mehrere übereinstimmende HLA-Merkmale (Human Leukocyte Antigene) benötigt. In der Schweiz ist die HLA-Diversität besonders gross. Dementsprechend ist einerseits ein detailliertes Schweizer Blutstammzellspende-Register notwendig, anderseits eine möglichst grosse Anzahl von Spenderinnen und Spendern. Projektziel Durchführung der Kampagne «Sensibilisierung und Information» zur Registrierung von 14 000 neuen Blutstammzellspenderinnen und -spendern Projektbeschrieb Mit einer breiten Informationskampagne sollen möglichst viele Personen erreicht werden, um ihnen die komplexen Zusammenhänge bei der Blutstammzellenspende verständlich zu machen und um neue Blutstammzellspenderinnen und -spender zu gewinnen. Dazu gehören auch Aktionen, die durch Familienangehörige von Leukämieerkrankten initiiert werden, sowie Informationsveranstaltungen, bei denen Informationsmaterial abgegeben wird. Da das heutige Register einen Überhang an Spenderinnen aufweist und aus medizinischer Sicht gehäuft Männer aufgeboten werden müssen, richtet sich die Kampagne vor allem an junge Männer (18–40-jährig). Kosten Fr. 529 620 Gewünschter Beitrag Fr. 73 010

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung von Blutspende SRK besteht darin, die Registrierungs- und Laborkosten zu übernehmen, was jährlich einem Betrag von rund 1 Mio. Franken (in den Projektkosten nicht budgetiert) entspricht. Von den Kantonen (ohne Zürich) wird ein Beitrag von Fr. 340 110 erwartet, von Stiftungen und Privaten Fr. 116 500. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Pro Jahr benötigen im Kanton Zürich durchschnittlich 41 Personen Blutstammzellspenden. Dem Transplantationszentrum des Universitätsspitals Zürich kommt bei der Blutstammzellspende eine führende Rolle sowohl in der Entnahme von Blutstammzellen als auch in der Transplantation zu. Das Kinderspital Zürich verfügt mit der Abteilung Stammzelltransplantation über das schweizweit grösste Zentrum für Blutstammzelltransplantationen für Kinder und Jugendliche (bei Kindern ist Leukämie die häufigste Krebsart). Durch die geplante Informationskampagne kann die Zahl der Spenderinnen und Spender bzw. der unterschiedlichen HLA-Profile erhöht werden. Bewilligter Beitrag Fr. 73 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- ‌lage gebunden, dass sich die anderen Kantone insgesamt mit mindestens Fr. 300 000 am Vorhaben beteiligen. Wird dieser Gesamtbetrag nicht erreicht, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des bewilligten Beitrages.

4. Theater Winterthur, Beitrag für Ballettproduktion Bereich Kultur Gesuchstellende Theater Winterthur: Das Theater zählt im Kan- Organisation ton zu den grossen Kulturinstitutionen. Es wurde mit Vorlage 5048 (KRB vom 30. Juni 2014) und Vorlage 5334 (KRB vom 23. Oktober 2017) unterstützt.

Ausgangslage Mit Beschluss vom 23. Oktober 2017 bewilligte der Kantonsrat dem Theater Winterthur u. a. einen Beitrag von Fr. 350 000 zugunsten eines «Grossen Handlungsballetts». Geplant war eine Produktion des Schweizer Choreografen Martin Schläpfer, parallel dazu sollten Workshops für Kinder und Jugendliche stattfinden. Die Produktion musste als Folge des Wechsels von Martin Schläpfer 2018 an das «Ballett am Rhein» in Düsseldorf/Duisburg abgesagt werden. Anstelle dieser Produktion beabsichtigt das Theater Winterthur nun, das Ballett «Der Traum des Don Quixote» zu zeigen. Das Theater ersucht den Kanton, den vom Kantonsrat bereits bewilligten Beitrag für die Ersatzproduktion verwenden zu können. Aufgrund finanzrechtlicher Überlegungen bewilligt nun der Regierungsrat die Unterstützung der Ersatzproduktion, während der vom Kantonsrat bewilligte Beitrag an die Produktion mit Martin Schläpfer entfällt. Projektziel Das Projektziel ist identisch mit dem Ziel des Projektes von 2017: In Winterthur soll ein exklusives Handlungsballett mit Live-Musik gezeigt werden, das sich inhaltlich auch an Kinder und Jugendliche richtet. Projektbeschrieb Die Uraufführung dieses mittlerweile berühmten Handlungsballetts fand 1867 in Petersburg statt. Seither wurde das Werk in unzähligen Fassungen neu interpretiert. Die Aufführung in Winterthur, geplant für Februar 2020, wird durch die São Paulo Dance Company getanzt und vom Musikkollegium Winterthur begleitet. Begleitend finden Workshops für Kinder und Jugendliche statt. Kosten Fr. 551 700 Gewünschter Beitrag Fr. 350 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Theaters Winterthur beträgt Fr. 110 700. Aus den Einnahmen werden Fr. 91 000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds übernommen werden.

Würdigung Das Ballett «Der Traum des Don Quixote» ist ein hochstehendes Vorhaben, das einen gleichwertigen Ersatz zum ursprünglich geplanten Vorhaben darstellt. Bewilligter Beitrag Fr. 350 000

5. Verein liebi+, Pilotprojekt «Gelebte Inklusion zur Gleichstellung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen» Bereich Soziales Gesuchstellende Verein liebi+: Der Verein besteht seit 2018. Er Organisation setzt sich ein für die Prävention von sexueller Gewalt und die Förderung sexueller Gesundheit für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Er berät und unterstützt auch Angehörige, Betreuungs- und Assistenzpersonen sowie gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter. Ausgangslage Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zählen in Bezug auf HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Infektionen zu einer besonders verletzlichen Personengruppe. Zudem treten bei der psychosexuellen Entwicklung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung öfters Schwierigkeiten auf (Konflikte mit dem sozialen Umfeld, in Partnerschaften usw.). Die Ursache besteht dabei meist nicht in der Beeinträchtigung selbst, sondern in einer mangelnden Beratung, Begleitung und Aufklärung. Im Kanton Zürich besteht zwar grosser Bedarf an entsprechenden Informationen und Unterstützung, es gibt aber keine öffentlich zugängliche Einrichtung, die auf die Thematik spezialisiert ist. Projektziel Aufbau einer Beratungsstelle zur Prävention von sexueller Gewalt sowie Förderung der sexuellen Gesundheit für erwachsene Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Projektbeschrieb Das Pilotvorhaben umfasst den Aufbau einer entsprechenden Beratungs- und Bildungsstelle für die erwähnten Zielgruppen. Das niederschwellig zugängliche, auf zweieinhalb Jahre angelegte Pilotangebot soll auf Wunsch auch anonym genutzt werden können. Der Projektstart ist für den 1. Juli 2019 vorgesehen. Nach einer sechsmonatigen Aufbauphase (Suche eines barrierefreien Raumes, Einrichtung, Beschaffung der notwendigen Arbeitsmaterialien, Kontaktaufnahme mit Partnerorganisationen usw.) soll die Beratungsstelle ab 1. Januar 2020 während zweier Jahre betrieben und evaluiert werden. Erste Bildungsveranstaltungen sind für Mitte 2020 geplant. Ein erster Zwischenbericht soll bis zum 10. Januar 2021 vorliegen, der Abschlussbericht bis zum 31. Dezember 2021. Es ist vorgesehen, die Beratungs- und Bildungsstelle ab 2022 unbefristet weiterzuführen. Kosten Fr. 575 000 Gewünschter Beitrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 90 000. Beiträge von je Fr. 90 000 werden von der Stadt Zürich

und vom Bund erwartet. Von Privaten wünscht der Verein eine Unterstützung von insgesamt Fr. 105 000. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis Grundsätzlich verlangt der Lotteriefonds, damit eine Beitragsleistung möglich wird, von einer gesuchstellenden Organisation einen Leistungsausweis von mindestens fünf Jahren. Ausnahmen sind möglich, wenn der Kanton ein überdurchschnittlich grosses Interesse an der raschen Umsetzung des Vorhabens zeigt und davon auszugehen ist, dass die Finanzierung des Betriebes nach der Pilotphase gesichert werden kann. Im vorliegenden Fall sind diese Kriterien erfüllt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im vorliegenden sensiblen Bereich sind spezialisierte Beratung, Begleitung und Aufklärung erforderlich. Im Kanton Zürich gibt es bisher keine entsprechende Anlaufstelle. Das vorliegende Projekt überzeugt u. a., weil es mit erfahrenen Projektleiterinnen auf Fachwissen aufbaut und Synergien nutzt. Der Einbezug von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist vorgesehen. Zudem wird das

Angebot laufend evaluiert. Das Angebot dürfte den Zielgruppen grossen Nutzen bringen und zugleich zur Sensibilisierung der Allgemeinbevölkerung beitragen. Es ist davon auszugehen, dass rund ¹∕3 der Nutzenden aus der Stadt Zürich und 2∕3 aus dem übrigen Kantonsgebiet stammen werden. Ein Beitrag von Fr. 180 000 ist daher angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 180 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- ‌lage verbunden, dass der Verein die Sicherheitsdirektion und die Gesundheitsdirektion halbjährlich über den Stand des Projektes informiert.

6. Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zürich, ökologische Landschaftsaufwertung für seltene Tagfalterarten im Kanton Zürich 2020–2024 Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zü- Organisation rich: Der Verein besteht seit 2006. Er fördert im Kanton die Artenvielfalt von Schmetterlingen durch gezielte Aufwertungsmassnahmen, eine faunengerechte Bewirtschaftung von Lebensräumen und der Erforschung, Zucht und Wiederansiedlung von Arten, die ehemals im Gebiet heimisch waren. Der Verein arbeitet eng mit der Fachstelle Naturschutz zusammen, um kantonal prioritäre Arten zu stützen, für die der Kanton aufgrund seiner Artenförderungsstrategie keine Massnahmen durchführt. Der Verein wurde über den Lotteriefonds letztmals mit RRB Nr. 178/2012 unterstützt (Fr. 356 000). Ausgangslage Der Verein schloss 2015 das aktuelle Tagfalterinventar des Kantons ab. Es belegt, dass viele Tagfalterarten heute nur noch in wenigen Gegenden und/oder in grossen Schutzgebieten zu finden sind. Das Überleben von gefährdeten Arten hängt einerseits von gut geschützten Lebensräumen und anderseits von der ökologischen Qualität der Gesamtlandschaft ab. Bei weniger ausbreitungsstarken Arten bilden mehrere benachbarte, kleinere und grössere Lebens- räume eine entscheidende Voraussetzung für das längerfristige Überleben. Der Kanton kann keine Fördermassnahmen ausserhalb der kantonalen Schutzgebiete durchführen. Doch besteht auch dort grosser Bedarf an ökologischen Aufwertungen (z. B. in kommunal geschützten Flächen), um den Rückgang der Schmetterlinge (und weiterer Artengruppen) zu verhindern. Projektziel Ökologische Landschaftsaufwertung in ausgewählten Gebieten, damit seltene Falter mehr qualitativ gute Lebensräume finden, sich halten und wenn möglich ausbreiten können. Projektbeschrieb Der Verein führt in Absprache mit der Fachstelle Naturschutz als Grundlage für das Projekt eine Liste von Zielarten (für einzelne Arten fehlen die Entscheidungsgrundlagen noch. In der ersten Projektphase werden diese ausstehenden Daten erarbeitet). Daraus ergeben sich die Förderregionen je Art. Im Anschluss erfolgt die Priorisierung von Arten und Förderregionen, worauf die jeweilige Detailplanung angegangen werden kann (Sichtung der vorhandenen Unterlagen, Kontaktaufnahme mit lokalen Akteuren, Überprüfung potenzieller Aufwertungsflächen vor Ort, Abgleich mit anderen

Förderprogrammen). Der Hauptteil der beantragten Mittel fliesst in die Umsetzung konkreter Massnahmen in Offenland und Wald. Zwei bzw. fünf Jahre nach Projektbeginn wird je eine Wirkungskontrolle durchgeführt. Kosten Fr. 1 263 333 Gewünschter Beitrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 54 400. Von den Gemeinden wird ein Beitrag von Fr. 135 000 erwartet. Die Unterstützung von Stiftungen und Privaten ist mit Fr. 573 933 budgetiert. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es stellt eine wertvolle Ergänzung der kantonalen Aktivitäten dar, indem es sich auf Flächen konzentriert, die sich nur teilweise oder nicht in kantonaler Zuständigkeit befinden. Die vorgesehenen Aufwertungsmassnahmen haben ausgewählte Schmetterlingsarten im Fokus, es werden aber unzählige weitere Insektenarten mit ähnlichen Ansprüchen davon profitieren. Bewilligter Beitrag Fr. 500 000 Auf‌lagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auf‌lagen verbunden: – Die Gemeinden haben sich mit mindestens Fr. 135 000 am gesamten Vorhaben zu beteiligen. Fällt die Leistung der Gemeinden insgesamt geringer aus, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrages des Lotteriefonds. – Die einzelnen Projekte sind aus Koordinationsgründen vorgängig mit der Fachstelle Naturschutz abzusprechen. – Die Projektplanung muss durch die Kreisforstmeisterinnen und -meister vor der Umsetzung genehmigt werden. – Die geplanten Massnahmen dürfen andere Waldfunktionen (insbesondere Schutzfunktion) nicht beeinträchtigen. – Für alle Massnahmen im Wald (einschliesslich Waldrand) sind aus rechtlichen Gründen vorgängig die Kreisforstmeisterin bzw. der Kreisforstmeister und die Revierförsterin bzw. der Revierförster einzubeziehen. Mäharbeiten im Wald sowie Zurückhauen von Waldrand sind durch die Kreisforstmeisterinnen bzw. Kreisforstmeister zu beurteilen und gegebenenfalls zu bewilligen. – Eine allfällig durch das Projekt geförderte Ausbreitung von Neophyten ist im Rahmen der Nachpflege innerhalb des Projektes einzudämmen. – Die Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist einzuholen.

– In den Pilotregionen Zürcher Weinland und Zürcher Oberland sind die Tätigkeiten mit dem Projekt «Zielorientierte Biodiversitätsförderung» abzusprechen. – Die Auf‌lagen der Direktzahlungsverordnung sind bei angemeldeten Biodiversitätsförderflächen jederzeit einzuhalten, dies gilt ebenso für die angemeldeten Landschaftsqualitäts-­Massnahmen. – Der Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zürich hat gegenüber dem Amt für Landschaft und Natur nachzuweisen, dass keine Doppelfinanzierungen beantragt werden. – Bei Beratungen, die landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen, ist vorgängig mit der Beratungsstelle des Strickhofs Kontakt aufzunehmen.

7. Verein Aktion Pro Raddampfer Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Verein Aktion pro Raddampfer (ApR): Die ApR Organisation besteht seit 1970. Sie setzt sich dafür ein, die beiden Dampfschiffe auf dem Zürichsee dauernd und in gutem Zustand in Betrieb zu erhalten. Die ApR erhielt mehrere Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds, letztmals mit RRB Nr. 689/2013 (Fr. 75 000) im Zusammenhang mit dem Jubiläum «100 Jahre DS Stadt Rapperswil». Ausgangslage Die ApR entstand im Zusammenhang mit der Absicht der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft, die «Stadt Rapperswil» zu verschrotten. Der Verein kann 2020 sein 50-jähriges Bestehen feiern. Projektziel 2020 soll die Bevölkerung mit besonderen Aktivitäten auf die beiden wertvollen Industriedenkmäler «Stadt Zürich» und «Stadt Rapperswil» hingewiesen werden.

Projektbeschrieb Neben einer Paradefahrt im Juni 2020 und verschiedenen Themen- und Spezialfahrten mit Raddampfern und Motorschiffen plant die ApR für den Zeitraum vom 19. bis 21. Juni 2020 Publikumsfahrten mit dem Dampfschiff «Stadt Zürich», dem Dampfschiff «Greif» (wird vom Greifensee auf den Zürichsee überführt) und mehreren Oldtimerbooten. Die Fahrten am 19. Juni 2020 sind ausschliesslich für Schülerinnen und Schüler von 24 Mittelstufenklassen aus dem Kanton Zürich reserviert. Bei allen Fahrten werden zu Beginn durch die jeweiligen Kapitäne und Maschinisten der geschichtliche Hintergrund und die Antriebstechnik des jeweiligen Dampfschiffs unter Zuhilfenahme von Ausstellungstafeln und Broschüren erläutert. Für Schulklassen ist die Teilnahme an diesen Sonderfahrten kostenlos. Die Möglichkeit einer Bewerbung für den Anlass wurde mit der Bildungsdirektion bereits abgesprochen. Am 20./ 21. Juni 2020 werden öffentliche Publikumsfahrten mit dem DS Greif und Booten des Oldtimer Boot Clubs Zürichsee zum symbolischen Preis von Fr. 5 durchgeführt. Der ApR verfasst eine bebilderte Broschüre zur Geschichte der beiden grossen Dampfschiffe auf dem Zürichsee. Die Broschüre wird den Schulklassen im Anschluss an die Fahrten vom 19. Juni 2020 kostenlos abgegeben, andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Broschüre erwerben. Ebenso wird eine Broschüre zum DS Greif erstellt. Hinzu kommt die Erarbeitung eines Leporellos, mit dem die Funktionsweise von Dampfmaschinen und die Unterschiede im Betrieb von Dampf- und Motorschiffen aufgezeigt. Zudem erstellt die ApR vier grosse Info-Tafeln, über die Informationen zu den Raddampfern vermittelt werden. Der Leporello und die Ausstellungstafeln werden auf die Lernziele des Lehrplans 21 abgestimmt.

Die Kosten für die gesamten Jubiläumsaktivitäten betragen Fr. 308 250. Aufgrund der Richtlinien kann der Lotteriefonds sich nur an der Deckung der Kosten für die Schüler- und Publikumsfahrten sowie an der Erarbeitung der didaktischen Unterlagen und Broschüren bzw. Ausstellungstafeln beteiligen. Die Kosten dafür betragen insgesamt Fr. 99 250, der fondsrelevante Anteil beträgt Fr. 76 250. Kosten Fr. 308 250 Gewünschter Beitrag Fr. 95 300 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der ApR beträgt Fr. 78 000. Von den Seeanstössergemeinden und den übrigen -kantonen wird eine Unterstützung von Fr. 7000 erwartet. Die Einnahmen sind mit Fr. 32 950 budgetiert. Von Privaten und Sponsoren werden Fr. 95 000 erwartet. Der offene Betrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Die beiden Teilprojekte Schülerfahrten und didaktisches Material entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds. Aus pädagogischer Sicht sind diese Aktivitäten sinnvoll. Die ApR ermöglicht den Schülerinnen und Schülern – sowie breiteren Teilen der Bevölkerung – die unmittelbare Anschauung und direkte Begegnung mit einer Dampfmaschine. Bewilligter Beitrag Fr. 75 000

8. Stiftung Wagerenhof, Neubau einer integrativen Kinderkrippe Bereiche Gesundheit, Bildung Gesuchstellende Die Stiftung Wagerenhof besteht seit 1904. Sie Organisation bietet erwachsenen Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Beeinträchtigung ein bleibendes Zuhause. Ausgangslage Die integrative Kinderkrippe besteht seit 2004 und stellt Plätze für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung zur Verfügung. Sie ist eine der wenigen dieser Art im Kanton. Das Gebäude, in dem die Krippe betrieben wird, ist sanierungsbedürftig und wird im Rahmen der Gesamterneuerung der Gebäude der Stiftung einem Wohnhaus für Behinderte weichen. Vorgesehen ist deshalb, den

Krippenbetrieb in einem neu zu erstellenden Gebäude auf demselben Gelände weiter zu betreiben. Für den Bau besteht kein Anspruch auf Staatsbeiträge. Projektziel Neubau der integrativen Kinderkrippe Projektbeschrieb Die Kinderkrippe soll als eigenständiger Bau auf dem Wagerenhof-Areal entstehen. Auf einer Geschossfläche von 364 m 2 sind 15 Plätze für 33 bis 35 Kinder mit oder ohne Beeinträchtigung vorgesehen. Der Bau umfasst u. a. einen als Rundlauf organisierten Gemeinschaftsbereich und drei abgeschlossene und flexible Raumzonen. Im gemeinsamen, von qualifizierten Betreuungspersonen geleiteten Krippenalltag können sich die Kinder ohne Vorurteile, neugierig und offen begegnen und gemeinsam Normalität erleben. Im Betreuungsteam sind zwei geschützte Arbeitsplätze integriert. Die Krippe ermöglicht auch die Inklusion und Teilhabe von erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagerenhofs. Kosten Fr. 2 500 000 Gewünschter Beitrag Fr. 60 000 Übrige Finanzierung Die Stiftung erbringt eine Eigenleistung von 1,9 Mio. Franken. Die Standortgemeinde leistet Fr. 60 000, von Stiftungen und Privaten werden Fr. 480 000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds finanziert werden. Würdigung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Stiftung, die eine beträchtliche Eigenleistung erbringt, verfügt über grosse Erfahrung in der integrativen Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Der innovative Ansatz der Betreuung von Kindern mit und ohne Einschränkungen sowie des Einbezugs behinderter Erwachsener in die Betreuung entspricht einem grossen, regionalen Bedürfnis. Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt erfüllt die betrieblichen und städtebaulichen Anforderungen in ausserordentlich guter Art und Weise. Die Kosten sind plausibel und angemessen. Bewilligter Beitrag Fr. 60 000

9. alliance F: Gegen hatespeech im Internet Bereich Soziales Gesuchstellende alliance F: Der Verein alliance F besteht seit Organisation 1900. Er vertritt als Dachorganisation der Schweizer Frauenorganisationen die Interessen der Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ausgangslage Mit der Einführung der Kommentarfunktionen auf Online-News-Plattformen wurde auch die Hassrede salonfähig. Die Grenze zwischen Streitdiskussion und hatespeech wird schnell überschritten. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich zudem, dass überdurchschnittlich viele Anfeindungen und Beleidigungen Frauen betreffen. Projektziel Ein Team von Freiwilligen («digital angels») soll im Internet mitdiskutieren, Falschaussagen entkräften und Texte von Autorinnen mit positiven Botschaften unterstützen. Bisher haben sich 30 Freiwillige gemeldet, das Team soll laufend erweitert werden. Es ist von Bedeutung, möglichst rasch auf entsprechende Artikel oder Meinungsäusserungen reagieren zu können. Deshalb werden drei sprachregionale professionelle Teamleiterinnen bzw. -leiter engagiert, die systematisch Zeitungen und soziale Medienplattformen nach hatespeech durchsuchen und auf entsprechende Kommentare aufmerksam machen. Das Projekt ist vorderhand auf zwei Jahre befristet. Projektbeschrieb Die «digital angels» diskutieren im Internet mit, weisen gewalttätige Sprache zurück und widerlegen Falschaussagen. Kosten Fr. 259 200 Gewünschter Beitrag Fr. 25 000 Übrige Finanzierung Die nichtbudgetierte Eigenleistung (Gratisarbeit) von alliance F beträgt Fr. 964 800. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 60 000 erwartet, von Gemeinden eine Unterstützung von Fr. 50 000. Die Kantone (ohne Zürich) wurden um einen Beitrag von Fr. 124 200 ersucht. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden.

Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt geht gegen Anfeindungen und Diskriminierungen im Internet vor. Es dient der Gewaltprävention und sorgt dafür, dass Social-Media-Plattformen dem Anspruch demokratisch, vielfältig und attraktiv zu sein, eher entsprechen. Der Betrag von Fr. 25 000 entspricht im Vergleich zum insgesamt von den Kantonen gewünschten Betrag dem Zürcher Anteil an der gesamtschweizerischen Bevölkerung. Bewilligter Beitrag Fr. 25 000 Auf‌lage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf‌lage gebunden, dass sich die anderen Kantone mit mindestens Fr. 115 000 am Vorhaben beteiligen. Wird dieser Gesamtbetrag nicht erreicht, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des bewilligten Beitrages.

10. Verein Behindertenkonferenz Kanton Zürich, neue Büroräumlichkeiten Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Behindertenkonferenz Kanton Zürich Organisation (BKZ): Der Verein besteht seit 1983. Er bezweckt die Interessenvertretung zugunsten der Gleichstellung und sozialen Sicherheit von Menschen mit Behinderung auf der Ebene der Gemeinden und des Kantons Zürich. Die BKZ erhält aus Staatsmitteln einen jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 25 000 (RRB Nr. 830/2017). Ausgangslage Die BKZ plant für 2020 den Umzug vom bisherigen Standort an der Kernstrasse in Zürich ins neu entstehende Zollhaus, wo sie wiederum als Untermieterin der Fachstelle für hindernisfreie Architektur Büroräumlichkeiten beziehen kann. Projektziel Ausbau und Einrichtung der neuen Büroräume Projektbeschrieb Im Zollhaus wird die BKZ über drei Büroräume verfügen. Bei den Büros befinden sich eine rollstuhlgerechte Toilette und der Kopierraum. Diese sowie mehrere Besprechungszimmer werden gemeinsam mit der Fachstelle genutzt. Zusätzlich mietet die BKZ für ihr Archiv und das Schulungsmaterial noch Kellerfläche hinzu. Damit die verfügbare Bürofläche gut genutzt werden kann, sind kleinere bauliche Anpassungen und neues Mobiliar notwendig. Die Kosten für den Mieterausbau betragen Fr. 125 000, die Kosten für das neue Mobiliar Fr. 95 000 und für die Signaletik Fr. 15 000. Das Budget für den gesamten Umzug und die Neueinrichtung umfasst neben einer Reserve von Fr. 24 500 auch Aufwendungen für Planung und Umzug von Fr. 80 920. Kosten Fr. 340 420 Gewünschter Beitrag Fr. 90 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleitung beträgt Fr. 96 420. Fr. 104 000 werden von Stiftungen und Privaten erwartet, von der Stadt Zürich Fr. 50 000. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Die Teilvorhaben Mieterbausbau, Mobiliar und Signaletik mit Kosten von insgesamt Fr. 235 000 entsprechen den Richtlinien des Lotteriefonds. Eine Übernahme eines Anteils im Betrag von Fr. 90 000 ist aufgrund der Leistung der BKZ zugunsten des Kantons gerechtfertigt. Mit dem geplanten Umzug ins Zollhaus erhält die BKZ langfristige Sicherheit und als Untermieterin der Fachstelle für hindernisfreie Architektur wie bisher ein ideales Umfeld. Bewilligter Beitrag Fr. 90 000

11. Erneuerung Infrastruktur Kellertheater Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Vereinigung für das Kellertheater Winterthur: Organisation Der Verein besteht seit 1972 und bezweckt, mit Theateraufführungen und anderen Veranstaltungen das Verständnis für das zeitgenössische dramatische Schaffen zu fördern. Die Fachstelle Kultur unterstützt das Kellertheater mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 60 000. Ausgangslage Die Infrastruktur im Kellertheater ist unzureichend und veraltet, weshalb im technischen Bereich in immer kürzeren Abständen Reparaturen mit den entsprechenden Kosten anfallen. Hinzu kommt, dass das Theater in den Bereichen Lüftung, Garderobe und Eingangs- sowie Barbereich saniert werden muss.

Projektziel Sanierung des Theaters, um Theaterschaffenden und Publikum wieder zeitgemässe Arbeits- und Besuchsbedingungen zu ermöglichen Projektbeschrieb Das Kellertheater plant in seinen denkmalgeschützten Räumlichkeiten verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Bühnentechnik (Kauf von LED-Scheinwerfern, Videokamera, Fotoapparat und Werkzeugwagen). Zwecks Verbesserung der Luftqualität wird eine Frischluftanlage installiert. Die Garderobe erhält neue Wandregale auf Wandschienen, sodass der Raum besser genutzt werden kann. Der Eingangsbereich wird attraktiver und heller gestaltet. Zudem ist geplant, die mittlerweile 25-jährige Bestuhlung durch eine Kombination von fester Theater- und Bistrobestuhlung zu erneuern, die je nach Anlass anders aufgebaut werden kann. Kosten Fr. 124 040 Gewünschter Beitrag Fr. 75 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 040. Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 30 000. Von Privaten wird ein Beitrag von Fr. 9000 erwartet. Der offene Betrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Massnahmen sind sinnvoll und notwendig, um einen zeitgemässen und zweckmässigen Theaterbetrieb zu gewährleisten, der den Bedürfnissen der Theaterschaffenden und dem Publikum gerecht wird. Die eher bescheidene Bühnentechnik und die engen Raumverhältnisse erfordern immer wieder Anpassungen, um einen zeitgemässen Theaterbetrieb gewährleisten zu können. Die denkmalpflegerischen Auf‌lagen sind eingehalten. Die Kosten sind realistisch. Es ist der Gesuchstellerin jedoch zuzumuten, mehr Drittmittel zu beschaffen. Unter Berücksichtigung des städtischen Beitrages ist eine Beitragsleistung von Fr. 60 0000 angebracht. Bewilligter Beitrag Fr. 60 000

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken 1. Schweizerische Stiftung für Landschaftsarchitektur (SLA) Beitrag zur Aufbereitung und Digitalisierung der SLA-Pläne 200 000 2. Verein BirdLife Zürich Projektbeitrag für «Lebensnetz Zürich», Aufwertungs- und Naturschutzmassnahmen 500 000 3. Blutspende SRK Schweiz AG Beitrag für Kampagne «Sensibilisierung und Information», Projekt Blutstammzellspende 73 000 4. Theater Winterthur Beitrag für Ballettproduktion (Ersatzproduktion) 350 000 5. Verein liebi+ Beitrag für Pilotprojekt «Gelebte Inklusion» 180 000 6. Verein Schmetterlingsförderung Kanton Zürich Beitrag für Aufwertungsprojekt zugunsten seltener Tagfalterarten 500 000 7. Verein Aktion Pro Raddampfer Beitrag an Jubiläumsaktivitäten 75 000 8. Stiftung Wagerenhof Investitionsbeitrag an Neubau der Krippe 60 000 9. Verein alliance F Beitrag an gesamtschweizerisches Internet-Präventionsprojekt «Gegen hatespeech im Internet» 25 000 10. Verein Behindertenkonferenz Kanton Zürich Investitionsbeitrag für neue Büroräumlichkeiten 90 000 11. Vereinigung Kellertheater Winterthur Infrastrukturbeitrag für Erneuerung von Teilen der Infrastruktur 60 000 Total 2 113 000

II. Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger werden im Sinne einer Auf‌lage verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.

III. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auf‌lagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- ‌lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der verlangte Schlussbericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Schlussbericht akzeptiert hat.

IV. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit Erlass dieses Beschlusses befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken.

V. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in