RRB Nr. 63/2024
Strassen, Küsnacht / Herrliberg, 712 Hohrüti-/ Forchstrasse, Radweglückenschliessung, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024
63. Strassen (Küsnacht, Herrliberg, 712 Hohrüti-/Forchstrasse, Radweglückenschliessung, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 121/2023 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Radweglückenschliessung zwischen Forch- und Rütihof in den Gemeinden Küsnacht und Herrliberg fest und bewilligte eine Ausgabe von Fr. 3 980 000. Während der Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 420 000 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: – Altlasten beim Aushub (Mehrausmass); – Altlasten beim Belagsabbruch (Mehrausmass); – notwendige Sickerleitung aufgrund vorhandenen Wasserproblems; – zusätzliche Instandstellung der Strasse; – Anpassung und Ergänzung der Beleuchtung; – Mehrkosten infolge von schlechtem Baugrund; – Schutz von bestehenden Bäumen; – Kostensteigerung bei Auftragsvergaben.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 22. November 2023 wie folgt: Bewilligte Ausgaben Zusätzliche Ausgaben Zur Verfügung stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 100 000 100 000 Bauarbeiten 2 890 000 420 000 3 310 000 Nebenarbeiten 480 000 480 000 Technische Arbeiten 510 000 510 000 Total 3 980 000 420 000 4 400 000
Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 195 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 225 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 420 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 400 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 89% 3 900 000 3 900 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 11% 500 000 500 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 500 000 3 900 000 4 400 000 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 127 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Fahrradanlagen 89% 3 900 000 14 500 2,5% 98 000 Erneuerung Staatsstrassen 11% 500 000 2 000 2,5% 13 000 Zwischentotal 16 500 111 000 Total 100% 4 400 000 127 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80488, Küsnacht und Herrliberg, 712 Hohrüti-/Forchstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt Radweglückenschliessung an der Hohrüti-/Forchstrasse in den Gemeinden Küsnacht und Herrliberg werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 121/2023 von insgesamt Fr. 3 980 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 420 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 305 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 195 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 500 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 3 675 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 225 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 3 900 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 4 400 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli