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Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und dem Novosibirsker Gebiet, Genehmigung, Ermächtigung

RRB Nr. 636/2009 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 22. Apr. 2009

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-636-2009/de/gemeinsame-erklarung-uber-die-zusammenarbeit-zwischen-dem-kanton-zurich-und-dem-novosibirsker-gebiet-genehmigung-ermachtigung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 636/2009

Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und dem Novosibirsker Gebiet, Genehmigung, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2009

636. Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und dem Novosibirsker Gebiet Die Region Novosibirsk mit ihrer gleichnamigen Hauptstadt, der drittgrössten Stadt Russlands und dem grössten Ballungszentrum Sibiriens, ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Regionen Russlands. Die Bevölkerung des Gebietes umfasst etwa 2,8 Mio. Menschen. Die Region Novosibirsk ist 178 000 km² gross. Die wichtigsten Wirtschaftssektoren der Region sind der Maschinenbau, die Metallverarbeitung, die Holzverarbeitung, die Nahrungsmittelerzeugung und weitere Bereiche der Leichtindustrie. Die Landwirtschaft erzeugt vor allem Fleisch, Milch und Getreide und ist besonders im Süden der Region entwickelt. Novosibirsk ist mit über 100 Forschungsinstituten und zwei Universitäten eines der wissenschaftlichen Zentren Russlands. Das Wissenschaftszentrum von Novosibirsk «Akademgorodok» gilt als bedeutend. Dank der Transsibirischen Eisenbahn und dem grossen internationalen Flughafen ist dieses Gebiet im geografischen Zentrum Russlands der grösste Verkehrsknoten Sibiriens. Der Region kommt eine wichtige zentrale Verteilerfunktion zu, da sich hier wichtige Transportwege kreuzen. Eine Zusammenarbeit mit Novosibirsk bringt dem Kanton Vorteile. Durch den Auf- und Ausbau der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit mit Novosibirsk und den anderen beteiligten Partnern entsteht das Potenzial für Ansiedlungen von Firmen bzw. Geschäftsmöglichkeiten für aus der Schweiz tätige Firmen. Der mit den Bildungsinstitutionen (ETHZ und Universität) angestrebte Wissensaustausch mit Studierenden und Lehrkörpern bietet die Gelegenheit für eine künftige fruchtbare Zusammenarbeit der Bildungsinstitutionen. Es soll deshalb eine gemeinsame Erklärung mit folgendem Wortlaut unterzeichnet werden: «Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und dem Novosibirsker Gebiet Die Verwaltung des Novosibirsker Gebiets und der Regierungsrat des Kantons Zürich, eingedenk der Bedeutung der Erhaltung und der Ausweitung der gemeinsamen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Bildung und des Tourismus, der Absicht, auf diesen Gebieten aktiver zusammenzuarbeiten, der gemeinsamen Förderung wirksamer Formen und Methoden der Zusammenarbeit, der Vertiefung der wechselseitigen Beziehungen, einigen sich über das Folgende:

Erwägungen

1. Förderung der langfristigen Zusammenarbeit zum beidseitigen Vorteil;

2. Austausch von Erfahrungen, Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen, die in bestimmten Bereichen von gegenseitigem Interesse sind, besonders in innovativen Tätigkeitsbereichen;

3. Schaffung von Rahmenbedingungen, die den Unternehmen des Novosibirsker Gebiets und des Kantons Zürich günstige wirtschaftliche Bedingungen ermöglichen;

4. Pflege von direkten Kontakten zwischen den Bildungs- und Forschungsinstitutionen;

5. Austausch von statistischen Informationen auf den Gebieten: Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Tourismus.» Die gemeinsame Erklärung soll am 4. Mai 2009 unterzeichnet werden, anlässlich eines Besuchs des Gouverneurs der Region Novosibirsk, Viktor A. Tolokonskij, mit einer begleitenden Delegation von 20 Personen in Zürich vom 3. bis 7. Mai 2009. Als Vertreter des Regierungsrates und Unterzeichner der Erklärung wird Vizepräsident Dr. Hans Hollenstein anwesend sein.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und dem Novosibirsker Gebiet wird genehmigt.

II. Vizepräsident Dr. Hans Hollenstein wird ermächtigt, die gemeinsame Erklärung am 4. Mai 2009 namens des Kantons Zürich zu unterzeichnen.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrats, die Volkswirtschaftsdirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in