RRB Nr. 638/2014
Strassen, Kloten, 4 Lufingerstrasse, Behebung Unfallschwerpunkt Einmündung Lufinger-/Thalstrasse durch Lichtsignalanlage, Strassensanierung, Projektfestsetzung, gebundene Ausgabe, neue Nettoausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juni 2014
638. Strassen (Stadt Kloten, 4 Lufingerstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Lufingerstrasse ist eine wichtige Verbindungsstrasse zwischen dem Embrachertal, Kloten und dem Flughafen Zürich. Die Einmündung Thalstrasse ist ein Unfallschwerpunkt und muss dringend erneuert werden. Zusätzlich wird die Einmündung der Kaserne Kloten zur Thalstrasse verlegt und als vierarmiger Knoten mit Lichtsignalanlage ausgebaut. Die Bushaltestelle Kaserne Ost wird verlegt und behindertengerecht erstellt. Der 28-jährige Fahrbahnbelag wird erneuert. Mit diesen Massnahmen wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert und der Unfallschwerpunkt entfernt.
B. Projekt Das vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Stadt Kloten ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Die Lufingerstrasse und die Thalstrasse sowie die Zufahrt zur Kaserne werden mit einem vierarmigen Knoten mit Lichtsignalanlage zusammengefasst; – neue Querungshilfen für Fussgängerinnen und Fussgänger und Radfahrende; – behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen; – Anpassung der Beleuchtung im gesamten Knotenbereich; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie; – Sanierung des Fahrbahnbelags wegen Belagschäden und Spurrinnen; – Anpassung der Strassenentwässerung und Austausch aller Schlammsammler und Kontrollschachtoberbauten; – Ergänzung oder Ersetzung der Randabschlüsse. Die Stadt Kloten hat dem Projekt gemäss § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 17. September 2013 zugestimmt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG verzichtet werden kann. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 15. November bis 15. Dezember 2013. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einsprachen eingereicht.
C. Lärmtechnische Anpassungen Die Abklärungen der Fachstelle Lärmschutz vom 29. Juli 2013 haben ergeben, dass das Projekt aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen. Für die Einmündung Thalstrasse, den Neubau einer Lichtsignalanlage (LSA) und der Bushaltestelle Kaserne Ost sind 661 m2 Land zu erwerben. Der Landerwerb erfolgt auf gütlichem Weg. Die entsprechenden Abtretungsverträge liegen vor.
D. Finanzierung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. Mai 2013 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 2 030 000 Nebenarbeiten 650 000 Technische Arbeiten 400 000 Total 3 100 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die folgenden Kosten: in Franken Staatsstrassen Fussgängeranlagen (6%) 185 000 Staatsstrassen (27%) 840 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (3%) 105 000 Staatsstrassen Anteil öV (12%) 363 000 Verkehrseinrichtungen (23%) 702 000 Fahrradanlagen (5%) 160 000 Staatsstrassen baulicher Unterhalt (24%) 745 000 Total 3 100 000 Der Stadtrat Kloten hat mit Beschluss vom 17. September 2013 einen Beitrag von Fr. 1 162 500 an die Kosten bewilligt. Dieser Betrag wird der Stadt Kloten nach Inbetriebnahme der Anlage in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Rückerstattung von Investitionsbeiträgen von Gemeinden Staatsstrassen (Beitrag der Stadt Kloten), für das Objekt 84S-80520 gutzuschreiben.
Der Kostenteiler gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Stadt Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Fussgängeranlagen 100 000 85 000 185 000 Staatsstrassen 475 000 365 000 840 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 55 000 50 000 105 000 Staatsstrassen Anteil öV 203 000 160 000 363 000 Verkehrseinrichtungen 199 500 502 500 702 000 Fahrradanlagen 160 000 160 000 Staatsstrassen baulicher Unterhalt 745 000 745 000 Total 1 937 500 1 162 500 3 100 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Stadt Kloten von Fr. 1 162 500 eine Nettoausgabe von Fr. 1 937 500 zu bewilligen, wovon Fr. 745 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung sowie Fr. 1 192 500 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 937 500 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Konto 8400.31410 80050 745 000 745 000 Investitionsrechnung Staatsstrassen Fahrradanlagen Konto 8400.50130 00000 160 000 160 000 Staatsstrassen Verkehrseinrichtungen (federführend) Konto 8400.50120 00000 702 000 702 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 80020 363 000 363 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50110 80010 105 000 105 000 Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 840 000 840 000 Staatsstrassen Fussgängeranlagen Konto 8400.50100 00000 185 000 185 000 Total 745 000 2 355 000 3 100 000 In dieser Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2625/2012 bewilligte Ausgabe von Fr. 170 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 45 400. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,25%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Fussgängeranlagen Konto 8400.50100 00000 8% 100 000 1 100 2,5% 3 000 Staatsstrassen Konto 8400.50110 80010 39% 475 000 5 300 2,5% 12 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50110 80010 5% 55 000 600 5,0% 3 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 80020 18% 203 000 2 300 2,5% 5 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50120 00000 17% 199 500 2 300 2,5% 5 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50130 00000 13% 160 000 1 800 2,5% 4 000 Zwischentotal 13 400 32 000 Total 100% 1 192 500 45 400 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80520, Stadt Kloten, 4 Lufingerstrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Staatsstrassen Fahrradanlagen, Staatsstrassen Anteil öV, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen, Staatsstrassen, Staatsstrassen Fussgängeranlagen ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2014 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Behebung des Unfallschwerpunkts bei der Einmündung Lufinger-/Thalstrasse in Kloten mittels einer Lichtsignalanlage und für die Strassensanierung wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 745 000 zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Nettoausgabe von Fr. 1 192 500 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 1 937 500, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. Mai 2013)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2625/2012 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Stadtrat Kloten, Kirchgasse 7, Postfach ST 1036, 8302 Kloten (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi