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Strassen, Horgen/Wädenswil, 686 Rietwiesstrasse, Verbreitung und Instandsetzung, zusätzliche neue Ausgabe und Vergabeerhöhung

RRB Nr. 651/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 29. Juni 2016

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Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 651/2016

Strassen, Horgen/Wädenswil, 686 Rietwiesstrasse, Verbreitung und Instandsetzung, zusätzliche neue Ausgabe und Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2016

651. Strassen (Horgen/Wädenswil, 686 Rietwiesstrasse, Verbreiterung und Instandsetzung, zusätzliche Ausgabe und Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 742/2015 gebundene Ausgaben von Fr. 2 946 050 sowie neue Ausgaben von Fr. 1 413 950 (insgesamt Fr. 4 360 000) für die Verbreiterung und Instandsetzung der Rietwiesstrasse bewilligt. Die teilweise nur 5,5 m breite Strasse wird auf einer Länge von rund 2100 m durchgehend auf 6 m Breite ausgebaut. Während der Ausführung der Bauarbeiten hat sich gezeigt, dass aufgrund der ungenügenden Fundation der bestehenden Strasse im Übergangsbereich der Strassenverbreiterung zur bestehenden Strasse unterschiedliche Setzungen zu erwarten sind. Diese beeinträchtigen die Tragfähigkeit und Stabilität der neu zu erstellenden Strasse. Somit ist nun in Absprache mit der Fachstelle Tiefbauamt / Oberbau- und Geotechnik in weiten Abschnitten die Strasse vollständig zu erneuern (Abfräsen der bestehenden Beläge, Einbau Kieskoffer sowie Trag- und Deckschicht). Diese nicht vorhersehbaren Aufwendungen verursachen Mehrkosten von Fr. 1 200 000.

B. Zusätzliche Ausgaben Die ursprünglich vorgesehenen Investitionskosten setzen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 9. Januar 2013 wie folgt zusammen: Bewilligte Ausgabe in Franken Erwerb von Grund und Rechten 90 000 Bauarbeiten 3 540 000 Nebenarbeiten 220 000 Technische Arbeiten 510 000 Total 4 360 000

Die vorliegend zu bewilligende zusätzliche Ausgabe ändert die Verteilung der gesamten Ausgaben wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 90 000 90 000 Bauarbeiten 3 540 000 1 200 000 4 740 000 Nebenarbeiten 220 000 220 000 Technische Arbeiten 510 000 510 000 Total 4 360 000 1 200 000 5 560 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Fussgängeranlagen 391 700 391 700 Staatsstrassen 1 022 250 1 200 000 2 222 250 Erneuerung Staatsstrassen 2 220 000 2 220 000 Staatsstrassen, baulicher Unterhalt 726 050 726 050 Total 4 360 000 1 200 000 5 560 000 Für die Mehrkosten von Fr. 1 200 000 ist eine zusätzliche neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Konto Nr. 8400.50111 00000, Erneuerung Staatsstrassen, Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Betrag von Fr. 1 200 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Neue Ausgaben in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 1 200 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 1 200 000 Die zusätzliche Ausgabe verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 40 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 100% 1 200 000 9 000 2,5% 30 000 Total 100% 1 200 000 39 000 Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.

C. Vergabeerhöhung Die Bauarbeiten an der 686 Rietwiesstrasse, Horgen und Wädenswil, wurden mit RRB Nr. 8/2016 aufgrund eines offenen Verfahrens zu Fr. 3 000 000 (einschliesslich Unvorhergesehenes) an die Hagedorn AG, Meilen, vergeben. Die Zusatzaufwendungen sind gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung an die ursprüngliche Anbieterin zu vergeben. Gemäss Nachtragsofferte Nr. 1 vom 3. Juni 2016 der Hagedorn AG, Meilen, betragen diese Fr. 1 227 724.15. Die Vergabesummen für die Bauarbeiten an der 686 Rietwiesstrasse, Horgen und Wädenswil, von Fr. 3 000 000 (einschliesslich Unvorhergesehenes) ist um Fr. 878 163.40 auf Fr. 3 878 163.40 zu erhöhen. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 4 190 000 erhöhen. Die Vergabe ist durch obenstehende Ausgabenbewilligung gedeckt und geht zulasten des Kontos 50111 00000.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt Ausbau 686 Rietwiesstrasse, Horgen und Wädenswil, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 742/2015 von insgesamt Fr. 4 360 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 1 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt Fr. 2 613 950 für die neue Ausgabe, Fr. 5 560 000 insgesamt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 3. Juni 2016)

III. Der Betrag der Vergabe einschliesslich Unvorhergesehenes an die Hagedorn AG, Meilen, gemäss RRB Nr. 8/2016 wird für zusätzliche Bauarbeiten an der 686 Rietwiesstrasse, Horgen und Wädenswil, von Fr. 3 000 000 auf Fr. 3 878 163.40 erhöht. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 4 190 000 erhöhen.

IV. Dieser Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi