RRB Nr. 665/2015
Wasserbau, Hochwasserrückhalteraum Hegmatten, Eulach, Winterthur, Baubegleitung, Rettungsgrabung, Bergung und Dokumentation, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2015
665. Wasserbau, Hochwasserrückhalteraum Hegmatten, Winterthur, archäologische Funde (Rettungsgrabung, Bergung und Dokumentation)
Erwägungen
A. Ausgangslage Im Areal nördlich von Schloss Hegi, wo aufgrund des vom Kantonsrat am 10. Januar 2011 bewilligten Objektkredits der Hochwasserrückhalteraum Hegmatten gebaut wird (vgl. Vorlage 4704), wurden schon mehrfach Funde aus römischer Zeit gemacht. Aus diesem Grund hat die Kantonsarchäologie die Bauarbeiten für diesen Hochwasserrückhalteraum von Anfang an begleitet. 2006/2007 bestätigten Sondierungen die Vermutung, dass in römischer Zeit auf diesem Gebiet eine Siedlung, vielleicht ein Gutshof, bestand. Die Sondierungen erbrachten zudem Hinweise auf eine bronzezeitliche Siedlung (etwa 1500–1200 v.Chr.). Anlässlich der Bauarbeiten kamen Mitte April 2015 westlich von Schloss Hegi tatsächlich Spuren eines mittelalterlichen Dorfes zum Vorschein. Nach dem Baggerabtrag wurden im kiesigen Untergrund dunkle Verfärbungen von aufgefüllten grossen Gruben sichtbar. Diese dürften von halbkellerartig eingetieften Grubenhäusern aus dem frühen Mittelalter (6./7. Jahrhundert) stammen, die häufig als Webkeller genutzt wurden. Weiter weisen Negative von Pfostengruben auf ebenerdige Holzhäuser hin. Es könnte sich bei dieser Siedlung um das frühmittelalterliche Hegi handeln. Zudem wurden weitere bronzezeitliche Strukturen und ein mutmasslich römisches Brandgrab freigelegt. Bei den archäologischen Funden und Strukturen handelt es sich um Schutzobjekte gemäss § 203 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.11) und gemäss § 21 Abs. 4 der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung vom 20. Juli 1977 (KNHV, LS 702.1). Bevor die Bauarbeiten im Bereich der Fundstelle weitergehen, ist im Sinne einer Sofortmassnahme auf einer Fläche von etwa 23 000 m2 eine archäologische Rettungsgrabung vorzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsarchäologie werden die Spuren freilegen, dokumentieren und die
Fundgegenstände bergen. Im Perimeter der bekannten römischen Fundstelle nördlich von Schloss Hegi dürfte wegen der geringen Aushubtiefe im Bereich eines geplanten Dammes keine Rettungsgrabung notwendig werden. Hingegen ist nicht auszuschliessen, dass bei den Baggerarbeiten für Bachrenaturierungen weitere archäologische Fundstellen angeschnitten und deshalb Dokumentationen oder Rettungsgrabungen notwendig werden.
B. Kosten und Finanzierung Die Kosten für Baubegleitung, Ausgrabung, Bergung der Fundgegenstände und das archivfähige Aufarbeiten der Dokumentation und des Fundmaterials sind mit Fr. 1 300 000 veranschlagt. Bei den Kosten für die archäologische Rettungsgrabung handelt es sich als Folge der Selbstbindung des Gemeinwesens um eine gesetzlich umschriebene Aufgabe gemäss § 204 PBG und § 1 KNHV. Sie gelten somit nach § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) als gebundene Ausgabe, die vom Regierungsrat zu bewilligen ist (§ 36 lit. b CRG) Abklärungen mit dem Bundesamt für Umwelt ergaben, dass gestützt auf Art. 13 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) keine Bundesgelder an diese archäologische Rettungsgrabung ausgerichtet werden. Bei der Eulach handelt es sich um das kantonale Gewässer Nr. 3.4 (vgl. RRB Nr. 377/1993). Die Kosten, die mit der Umsetzung des Hochwasserschutzes der Eulach entstehen, sind grundsätzlich vom Kanton zu tragen (§ 14 in Verbindung mit § 13 Wasserwirtschaftsgesetz vom 2. Juni 1991 [724. 11]). Innerhalb des Kantons hat die Baudirektion (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft [AWEL]), als die für den Hochwasserschutz zuständige Stelle, die Kosten zu tragen. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, Projekt Nr. 85W-804. Es gibt keine Kapitalfolgeaufwendungen sowie betriebliche, personelle und indirekte Folgeaufwendungen aus dieser zusätzlichen Ausgabe. Die Projektleitung, die gesamte Bauadministration der archäologischen Rettungsgrabung und die Baubegleitung liegen beim Amt für Raumentwicklung. Dieses verrechnet die Leistungen weiter an das AWEL.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Baubegleitung, Ausgrabung, Bergung der Fundgegenstände und das archivfähige Aufarbeiten der Dokumentation und des Fundmaterials der archäologischen Rettungsgrabung im Projektperimeter Hochwasserrückhalteraum Hegmatten, Winterthur, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi