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Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Abstimmungszeitung, Genehmigung

RRB Nr. 679/2017 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 12. Juli 2017

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Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 679/2017

Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Abstimmungszeitung, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017

679. Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 523/2017 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf den 24. September 2017 angeordnet:

Erwägungen

1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) (ABl 2017-03-31)

2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-05-12)

3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) (ABl 2017-02-03)

4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) (ABl 2017-04-13) Die Anordnung der Volksabstimmung über die Vorlage betreffend Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) erfolgte unter dem Vorbehalt, dass zu dieser Vorlage rechtzeitig das Zustandekommen eines Referendums rechtskräftig festgestellt wird. Die Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern betreffend Zustandekommen des Gemeindereferendums wurde am 30. Juni 2017 im Amtsblatt veröffentlicht, unter Ansetzung der fünftägigen Frist für die Einreichung eines Stimmrechtsrekurses. Von diesem Rechtsmittel wurde kein Gebrauch gemacht. Das Zustandekommen des Gemeindereferendums ist daher rechtskräftig und die Volksabstimmung über diese Vorlage ist am 24. September 2017 durchzuführen. Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat genehmigten Beleuchtenden Berichten zu den Vorlagen 1–3 (RRB Nrn. 442/2017, 543/ 2017 und 547/2017) und dem von der Geschäftsleitung des Kantonsrates zur Vorlage 4 ausgearbeiteten Beleuchtenden Bericht die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Zu den Vorlagen 1, 3 und 4 wurde der von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsstandpunkt des Kantonsrates aufgenommen. Zur Vorlage 2 hat die Geschäftsleitung des Kantonsrates beschlossen, auf das Abfassen eines Minderheitsstandpunktes zu verzichten. Im Beleuchtenden Bericht zur Vorlage 3 wurde die Stel- lungnahme der das Gemeindereferendum unterstützenden Gemeinden, abgefasst von der federführenden Gemeinde Wallisellen, eingefügt. Zur Vorlage 4 liegt sowohl die Stellungnahme des Referendumskomitees für das Volksreferendum sowie die durch die Stadt Zürich redigierte Stellungnahme der das Gemeindereferendum unterstützenden Gemeinden vor. Die zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen sind in der Abstimmungszeitung enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017 wird genehmigt.

II. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und der Abstimmungszeitung im Internet (www.sk.zh.ch/abstimmungszeitung).

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion, die Bildungsdirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi