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Strassen, Wildberg, 818 Steinland-/Dorfstrasse, Bläsimühle bis eingangs Schalchen, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 68/2019 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 30. Jan. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-68-2019/de/strassen-wildberg-818-steinland-dorfstrasse-blasimuhle-bis-eingangs-schalchen-strasseninstandsetzung-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 68/2019

Strassen, Wildberg, 818 Steinland-/Dorfstrasse, Bläsimühle bis eingangs Schalchen, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Januar 2019

68. Strassen (Wildberg, 818 Steinland-/Dorfstrasse, Bläsimühle

Erwägungen

bis eingangs Schalchen, km 0.000–1.569, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Steinland-/Dorfstrasse im Abschnitt zwischen Bläsimühle bis eingangs Schalchen wurde in den 60er-Jahren erbaut. Als letzte Massnahme wurde Anfang der 90er-Jahre der Deckbelag erneuert. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist Verdrückungen auf. Zudem sind örtliche Setzungen, viele Risse und einige Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem ganzen Abschnitt der Belag vollständig ersetzt und neu eine Trag- und Deckschicht eingebaut (10 + 3 cm). Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder verstärkt. Örtlich werden die talseitigen Bankette mit Böschungsgittern gesichert. Im Zuge der Instandsetzung wird eingangs Schalchen eine neue Verkehrsmessstelle gebaut. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2019 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 7. Januar 2019 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 550 000 Nebenarbeiten 200 000 Technische Arbeiten 150 000 Total 1 900 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 1 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30555), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2019 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 818 Steinland-/Dorfstrasse, Gemeinde Wildberg, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2018)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Zitiert in