RRB Nr. 682/2023
Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation, Schreiben an das WBF
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Mai 2023
682. Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung
Erwägungen
der Forschung und der Innovation (Vernehmlassung) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 10. März 2023 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) eröffnet. Mit der Änderung soll eine Gesetzesgrundlage gemäss Raumplanungsgesetz geschaffen werden für einen Sachplan und ein Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, die der räumlichen Entwicklung der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) dienen oder für diese von strategischer Bedeutung sind. Mit den neuen Planungsinstrumenten erhält der Bund die Kompetenz, das CERN in seiner räumlichen und strategischen Entwicklung angemessen zu begleiten. Dadurch wird die Planungssicherheit für die Projekte des CERN massgeblich verbessert. Diese Zielsetzung liegt klar im Interesse des Hochschul- und Forschungs- wie auch des Wirtschaftsstandorts Schweiz und ist deshalb zu unterstützen. Zu den einzelnen Bestimmungen der Änderungsvorlage sind keine Bemerkungen erforderlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen-IFO@sbfi. admin.ch): Mit Schreiben vom 10. März 2023 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Für den Erfolg des Forschungs-, Wissens- und Innovationsplatzes Schweiz ist die Einbindung der Schweiz in die internationale Forschungsgemeinschaft und in globale Netzwerke eine zentrale Voraussetzung. Der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) kommt in diesem Kontext eine wichtige Bedeutung zu. Das CERN hat sich seit seiner Gründung 1954 mit seinem Standort im Kanton Genf als eigentlicher Leuchtturm im Bereich der Teilchenphysik etabliert. Mit seinem weltweiten Renommee trägt es auf verschiedenen Ebenen massgeblich zur internationalen Ausstrahlung der Schweiz und insbesondere zur Attraktivität des hiesigen Hochschulstandortes bei. Die Schweiz hat vor diesem Hintergrund alles Interesse daran, für die weitere Entwicklung des CERN günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Durchführung von Forschungsprojekten von internationaler Tragweite begünstigen. Mit der Erstellung eines Sachplans und der Einrichtung eines Plangenehmigungsverfahrens unter Bundeshoheit werden diese Rahmenbedingungen auf Ebene der Raumplanung nun nochmals deutlich verbessert. Das CERN gewinnt dadurch für seine räumliche Entwicklung Planungssicherheit, indem es von den lokal geprägten raumplanerischen Einschränkungen mit teilweise zeitintensiven Verfahren weitgehend befreit wird. Gleichzeitig ermöglicht die Einrichtung der neuen Planungsinstrumente in der Kompetenz des Bundes eine Abstimmung der strategischen Entwicklung des CERN auf die Ziele der Schweizer Forschungspolitik. Dies befördert insgesamt die Kohärenz in der Schweizer Hochschullandschaft. Bei dieser Sachlage ist die Änderung des FIFG zu begrüssen. Die einzelnen Regelungen orientieren sich an anderen im Bundesrecht vorgesehenen Bestimmungen zu Plangenehmigungsverfahren und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Unter föderalen Aspekten ist besonders hervorzuheben, dass der frühzeitige Einbezug der betroffenen Kantone,
namentlich auch des Standortkantons Genf, bei der Sachplanung und den Plangenehmigungsverfahren sowie die angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen gewährleistet sind.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli