RRB Nr. 687/2015
Strassen, Zürich und Winterthur, Berichterstattung, Bau- und Unterhaltspauschalen/ Strassenentwässerung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
687. Strassen (Zürich und Winterthur, Berichterstattung, Bau- und Unterhaltspauschalen / Strassenentwässerung)
Erwägungen
A. Berichte über die Bauprogramme 2015–2017 Nach § 44 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1) erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gebiet. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur haben ihre Berichte über das Bauprogramm für 2015 bis 2017 mit Schreiben vom 20. November 2014 bzw. 24. Oktober 2014 eingereicht. Beide Städte rechnen mit höheren Belastungen der Baupauschale, als mit den mit RRB Nr. 875/2014 für die Jahre 2015 bis 2017 festgesetzten Faktoren voraussichtlich abgedeckt werden können. Im Unterhalt entsprechen die Bauprogramme den Vorgaben. Von diesen Berichten ist Kenntnis zu nehmen.
B. Berichte über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel und Stand der Reserven Nach § 48 StrG erstatten die Stadträte dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der mit den Pauschalbeträgen zur Verfügung gestellten Mittel und den Stand der Reservestellungen bzw. Fehldeckungen. Der Stadtrat von Zürich und der Stadtrat Winterthur erstatteten am 18. März 2015 bzw. 11. März 2015 Bericht. Aufgrund der Unterlagen berechnet sich der jeweilige Stand der Reserven am 1. Januar 2015 wie folgt: Baupauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2014 8 612 492 Baupauschale 2014 (RRB Nr. 1204/2014) 29 252 676 Belastung 2014 –37 843 229 Stand der Reserven am 1. Januar 2015 21 939 Massnahmen zur Senkung der Reserven sind bei diesem Umfang nicht erforderlich.
Baupauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2014 19 553 527 Baupauschale 2014 (RRB Nr. 1204/2014) 8 524 841 Belastung 2014 –6 176 516 Stand der Reserven am 1. Januar 2015 21 901 852 Die grosse Reserve begründet sich darin, dass mit den Faktoren 2009 bis 2011 ein Anteil für das Grossprojekt Unterführung Wyden gesichert wurde. Dieses wurde jedoch vom Grossen Gemeinderat abgelehnt und wird daher nicht umgesetzt. Zudem fiel die Belastung für das Rechnungsjahr 2014 geringer aus als die ausbezahlte Baupauschale. Mit den Faktorenfestlegungen für die Jahre 2015 bis 2017 wurde diese Reserve bereits berücksichtigt und ein Abbau angestrebt. Zudem werden kurz- bis mittelfristig geplante grössere, kostenintensive Projekte zu einem Abbau der Reserve beitragen. Unterhaltspauschale Stadt Zürich in Franken Stand der Reserven am 1. Januar 2014 31 190 395 Unterhaltspauschale 2014 (RRB Nr. 1204/2014) 31 660 399 Belastung 2014 –37 716 491 Stand der Reserven am 1. Januar 2015 25 134 303 Mit den Faktorenfestlegungen für die Jahre 2015 bis 2017 wurde die erhebliche Reserve berücksichtigt und ein Abbau angestrebt. Unterhaltspauschale Stadt Winterthur in Franken Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2014 –2 193 728 Unterhaltspauschale 2014 (RRB Nr. 1204/2014) 8 128 108 Belastung 2014 –7 515 081 Stand der Fehldeckung am 1. Januar 2015 –1 580 701 Massnahmen zum Ausgleich der Unterdeckung sind angesichts des geringen Ausmasses nicht erforderlich.
C. Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen für 2015 Die Beiträge an die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur für 2015 sind nach dem in §§ 46 und 47 StrG beschriebenen Verfahren über die Strassenlänge und die kantonalen Aufwendungen im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr zu berechnen. Mit RRB
Nr. 875/2014 wurden folgende Faktoren für die Auszahlung der Bau- und Unterhaltspauschalen für den Zeitraum 2015 bis 2017 wie folgt festgesetzt: Faktor Baupauschale Zürich 3,7 Baupauschale Winterthur 3,0 Unterhaltspauschale Zürich 2,1 Unterhaltspauschale Winterthur 1,6 Baupauschale Die Städte Zürich und Winterthur haben Anspruch auf die Baupauschale, da die vorhandenen Reserven das Dreifache der ihnen zustehenden Beträge nicht erreichen (§ 46 Abs. 2 StrG). Die Baupauschalen sind für das Rechnungsjahr 2015 zulasten des Kontos 5205.5620.000000, Investitionsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festzusetzen und auszurichten: in Franken Stadt Zürich 31 200 610 Stadt Winterthur 8 524 246 Baupauschalen für 2015 insgesamt 39 724 856 Unterhaltspauschale Die Unterhaltspauschalen sind für das Rechnungsjahr 2015 zulasten des Kontos 5205.3632.152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, wie folgt festzusetzen und auszurichten: in Franken Stadt Zürich 32 597 227 Stadt Winterthur 8 368 618 Unterhaltspauschalen für 2015 insgesamt 40 965 845
D. Gebühren für die Strassenentwässerung Zürich Gemäss Schreiben vom 18. März 2015 des Stadtrates von Zürich hatte die Stadt Zürich 2014 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser aus dem öffentlichen Strassennetz Aufwendungen von Fr. 9 786 949.20. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 32,9% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 3 219 906. Dieser Betrag ist zulasten des Kontos 5205.3632.152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten.
Winterthur Gemäss Schreiben vom 11. März 2015 des Stadtrates Winterthur hatte die Stadt Winterthur 2014 für die Entwässerung der öffentlichen Strassen Aufwendungen von Fr. 950 000. Bei einer anrechenbaren überkommunalen Strassenfläche von 25,4% beträgt der Anteil zulasten der Unterhaltspauschale Fr. 241 300. Dieser Betrag ist zulasten des Kontos 5205. 3632.152051, Betriebsbeiträge an Gemeinden Zürich und Winterthur, auszurichten.
E. Auszahlung Gestützt auf § 39 lit. d der Finanzcontrollingverordnung in Verbindung mit Anhang 2 ist die Volkswirtschaftsdirektion für die Bewilligung der Ausgaben nach §§ 46 und 47 StrG zuständig. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Volkswirtschaftsdirektion die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2015 der Städte Zürich und Winterthur sowie für die Gebühren der Meteorwasserableitung und -behandlung 2014 auszahlen. Von der gebundenen Ausgabe von Fr. 84 151 907 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, gehen Fr. 39 724 856 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 44 427 051 zulasten der Erfolgsrechnung. Diese Ausgaben sind im Budget 2015 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von den Bauprogrammen für die Jahre 2015 bis 2017 der Städte Zürich und Winterthur für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie von den Berichten der Städte Zürich und Winterthur für das Jahr 2014 über die Verwendung der mit den Pauschalen zur Verfügung gestellten Mittel wird gemäss §§ 44 und 48 StrG Kenntnis genommen.
II. Die Abgeltungen für die Bau- und Unterhaltspauschalen 2015 der Städte Zürich und Winterthur sowie die Gebühren der Meteorwasserableitung und -behandlung 2014 werden wie folgt festgesetzt: Baupauschalen 2015 in Franken a. Stadt Zürich 31 200 610 b. Stadt Winterthur 8 524 246 Baupauschalen für 2015 insgesamt 39 724 856
Unterhaltspauschalen 2015 in Franken a. Stadt Zürich 32 597 227 b. Stadt Winterthur 8 368 618 Unterhaltspauschalen für 2015 insgesamt 40 965 845
Entschädigung 2014 für das Ableiten und Behandeln von Meteorwasser in Franken a. Stadt Zürich 3 219 906 b. Stadt Winterthur 241 300 Total 3 461 206
III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, die Stadtverwaltung Winterthur, Departement Bau, Tiefbau, Neumarkt 1, 8402 Winterthur, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi