RRB Nr. 69/2020
Universitätsgesetz, Änderung, Angehörige der Universität, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2020
69. Universitätsgesetz (Änderung vom 2. September 2019;
Erwägungen
Angehörige der Universität; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 2. September 2019 eine Änderung des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (LS 415.11; Angehörige der Universität; ABl 2019-09-06). Mit Verfügung vom 11. November 2019 stellt die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2019-11-15). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Universitätsgesetzes kann auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 2. September 2019 des Universitätsgesetzes wird auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Universitätsleitung und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli