RRB Nr. 692/2023
Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, und Nicola Siegrist, Zürich, betreffend Dringender Klärungsbedarf: Brandschutzklassen und Bewilligungspraxis bei Photovoltaik an Hausfassaden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 197/2023
Sitzung vom 31. Mai 2023
692. Anfrage (Dringender Klärungsbedarf: Brandschutzklassen und Bewilligungspraxis bei Photovoltaik an Hausfassaden) Die Kantonsräte Thomas Forrer, Erlenbach, und Nicola Siegrist, Zürich, haben am 22. Mai 2023 folgende Anfrage eingereicht: Mindestens zwölf Bauprojekte mit Photovoltaik-Fassenden sind im Kanton Zürich als nicht bewilligungsfähig zurückgewiesen worden, wie der Branchenverband Swissolar in der Presse verlauten liess. Dies, weil die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich die Photovoltaik-Panels neu als «schwer brennbar» (Brandschutzklasse RF2) bewertet, statt wie bisher als «nicht brennbar» (Brandschutzklasse RF1). Diese Umteilung wirkt sich sehr negativ auf die Bewilligung von PV-Fassaden bei mehrstöckigen, über 11 Meter hohen Gebäuden aus und würde den Ausbau der Photovoltaik im Kanton Zürich empfindlich bremsen. Gerade bei höheren Gebäuden weisen die nach Süden ausgerichteten Fassaden ein erhebliches Potenzial für die Gewinnung von Solarstrom auf. Speziell im Winterhalbjahr können Fassadenanlagen wertvollen Winterstrom liefern. Angesichts der dringend zu vollziehenden Energie- und Klimawende besteht ein grosses Interesse an einem gezielten und wirksamen Einsatz von allen Arten der erneuerbaren Energieproduktion: dazu gehört auch Fassaden-Photovoltaik. Wir bitten die Regierung um eine Stellungnahme zu den Erwägungen der Gebäudeversicherung betreffend Photovoltaik-Fassaden:
Erwägungen
1. Welches Gremium hat die Neubewertung der Brennbarkeit von Photovoltaik-Panels vorgenommen und auf welcher wissenschaftlichen Basis ist dies erfolgt?
2. Sind der GVZ Fälle bekannt, bei denen PV-Panels an Fassaden gebrannt haben?
3. Wie steht es um die Bewilligungspraxis bei Fassaden, die eine viel höhere Brennbarkeit aufweisen, z. B. Fassaden aus Holz?
4. Angesichts des grossen öffentlichen Interesses im Kanton Zürich am Klimaschutz und an der Energiewende: Wie beurteilt die Regierung die Güterabwägung bei der neuen Bewilligungspraxis der als «schwer brennbar» bewerteten PV-Fassaden?
5. Was unternimmt die GVZ, bzw. die Regierung, um möglichst umgehend die Planungssicherheit für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wiederherzustellen, die mit PV-Fassaden einen Beitrag an die Klima- und Energiewende leisten wollen? a. Ist ein Leitfaden für bewilligungsfähig PV-Fassaden geplant, so wie ihn gegenwärtig die Gebäudeversicherung des Kantons Bern erarbeitet? b. Könnte die GVZ wieder Brandschutzkonzepte akzeptieren, bis ein Stand der Technik Papier vorliegt?
6. Gibt es oder ist ein koordiniertes Vorgehen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) betreffend der Bewilligungspraxis von PV-Fassaden vorgesehen?
7. Wie stellt die GVZ sicher, dass sie möglichst schnell zu den nötigen Informationen kommt, um Bewilligungen (allenfalls mit neuen Auflagen) wieder erteilen zu können?
8. Welche Mittel stehen der GVZ zur Verfügung, um selbst Brandschutzprüfungen durchzuführen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Forrer, Erlenbach, und Nicola Siegrist, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Gestützt auf Art. 6 der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (LS 946) erlässt das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse Vorschriften über Anforderungen an Bauwerke. Mit Beschluss vom 18. September 2014 erklärte das Interkantonale Organ die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) für verbindlich. Die schweizweit geltenden VKF-Brandschutzvorschriften sind seit 1. Januar 2015 in Kraft und werden auch von der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) angewendet. Zu Frage 1: Von Herstellern von PV-Modulen nach der Prüfnorm SN EN 13823 (Single Burning Item) durchgeführte Brandprüfungen zeigten, dass auch Glas-Glas-Module «brennbar» sind und der Brandverhaltensklasse RF2 (schwer brennbar) oder schlechter entsprechen. Zu Frage 2: Im Kanton Zürich sind nur wenige PV-Anlagen an Fassaden montiert. Es fehlt daher an Erfahrung bezüglich PV-Bränden an Fassaden.
Zu Frage 3: Die schweizerischen Brandschutzvorschriften geben vor, welche Anforderungen der Brandschutz erfüllen muss. Durch die entsprechenden Fachverbände wird in «Stand der Technik»-Papieren beschrieben, wie diese Ziele erreicht werden können. Die Holzindustrie, insbesondere der Fachverband Lignum, führte bereits vor 2015 Brandversuchsreihen am «Fassadenprüfstand» durch und veröffentlichte anschliessend ein «Stand der Technik»-Papier mit Lösungsansätzen (Lignum-Dokumentation 7.1 Aussenwände – Konstruktion und Bekleidungen). So wurde sichergestellt, dass die Schutzziele der Brandschutzvorschriften eingehalten werden. «Stand der Technik»- Papiere liegen auch von anderen Branchenverbänden vor. Zu Frage 4: Bei Gebäuden über 11 m Höhe kann sich ohne Massnahmen ein Fassadenbrand einer PV-Anlage über mehr als drei Geschosse ausbreiten. Über 11 m Höhe sind die notwendigen Löscharbeiten deutlich aufwendiger (nur noch mit Autodrehleitern erreichbar) und ab 30 m (Hochhausgrenze, über der Betriebshöhe der Autodrehleitern der Feuerwehr) äusserst anspruchsvoll, da kein Aussenangriff mehr möglich ist. In der Summe resultiert eine erhebliche Gefährdung der Personensicherheit. Der Schutz von Personen steht beim Brandschutz deshalb an erster Stelle. Zu Fragen 5 und 7: Das Erarbeiten von «Stand der Technik»-Papieren ist grundsätzlich Sache der Branchenverbände. Die GVZ bietet zusammen mit der VKF dem Schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar) nach wie vor fachliche Unterstützung für eine möglichst rasche Erarbeitung des seit Jahren von Industrie und Brandschutzbehörden dringend erwarteten «Stand der Technik»-Papiers zu Photovoltaikanlagen an Fassaden an. Bis dahin unterstützt die GVZ Bauherrschaften und insbesondere Brandschutzplanende wie bis anhin bei der Erstellung von objektbezogenen, schutzzielorientierten Brandschutzkonzepten. Diese müssen vollständig, nachvollziehbar und plausibel aufzeigen, dass keine unzulässige Brandweiterleitung über die Fassade entsteht. Zu Frage 6: Swissolar unterbreitete der Technischen Kommission Brandschutz der VKF bereits 2019 ein Grobkonzept zur Erarbeitung eines «Stand der Technik»-Papiers. VKF und GVZ begrüssten diese Studie und boten ihre fachliche Mitarbeit an. Ein «Stand der Technik»-Papier des Branchenverbands Swissolar zur Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes liegt bis heute nicht vor.
Zu Frage 8: Die Erforschung und die Entwicklung neuer Bauprodukte sind grundsätzlich Sache der entsprechenden Branche. Sie können nicht durch Prämiengelder von Hauseigentümerschaften finanziert werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli