RRB Nr. 695/2021
Internationale Bodensee-Konferenz, Strategiegespräch der Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter vom 24. Juni 2021, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2021
695. Internationale Bodensee-Konferenz (IBK): Strategiegespräch der Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter vom 24. Juni 2021, Ermächtigung Die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) treffen sich zweimal im Jahr zu Diskussion, Beschlussfassung und Verabschiedung von Empfehlungen, zur Regierungschefkonferenz jeweils im Dezember und zum Strategiegespräch im Sommer. Der Ständige Ausschuss, in dem die Kantone von ihren Staatsschreiberinnen und Staatsschreibern vertreten werden, besorgt die laufenden Geschäfte und begleitet die Arbeit der sieben Fachkommissionen. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf das Strategiegespräch vom 24. Juni 2021 in Marbach SG. Dazu liegen Beschlussanträge des Ständigen Ausschusses an die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Fortschreibung der IBK-Strategie 2023–2027 (Traktandum bzw. Tagesordnungspunkt [TOP] 3.1), zu den strategischen Aktivitäten der Regierungschefs (3.2), zur Kooperationsvereinbarung zwischen der IBK und der Internationalen Bodensee-Hochschule (IBH) (4.1), zum Zielbild Raum und Verkehr (4.2), zum IBK-Kleinprojektefonds 2022–2027 (4.3), zur Digitalisierungsinitiative (4.4) und zum Projekt «CO2-Reduktion im Gebäudesektor» (4.5) vor. Bei den restlichen Traktanden handelt es sich um Geschäfte, die keiner Bemerkungen oder keiner Stellungnahme bedürfen.
Erwägungen
3.1 Fortschreibung IBK-Strategie 2023–2027 Gemäss Auftrag der Regierungschefkonferenz vom 11. Dezember 2020 (RRB Nr. 1229/2020) liegen nun der Bericht und ein Konzept zur Fortschreibung der IBK-Strategie zur Kenntnisnahme bzw. zur Zustimmung vor. Die Fortschreibung der Strategie soll in einem mehrstufigen Verfahren unter Einbezug der politischen Ebene wie der Fachebene erfolgen und auf eine weitere Fokussierung der IBK-Aktivitäten hinwirken. Haltung Kanton Zürich Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden.
3.2 Strategische Aktivitäten der Regierungschefs Nach den gescheiterten Verhandlungen über ein Institutionelles Abkommen EU-Schweiz schlägt der IBK-Vorsitz vor, die beiden Verhandlungspartner erneut auf die Dringlichkeit einer konstruktiven Lösung hinzuweisen. Im Rahmen dessen wird den Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertretern ein entsprechendes Schreiben des IBK-Vorsitzes an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und die EU-Kommission zur Zustimmung vorgelegt. Gemäss vorliegendem Entwurf (siehe Beilage TOP 3.2 mit Anlage) sprechen sich die IBK-Mitgliedsländer und -kantone insbesondere für eine Beteiligung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe aus. Haltung Kanton Zürich Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden.
4.1 Internationale Bodensee-Hochschule (IBH) / «Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee» Mit Beschluss Nr. 1229/2020 stimmte der Regierungsrat der 6. Leistungsvereinbarung 2022–2025 zwischen der IBK und der IBH sowie dem Finanzierungsrahmen für die neue Leistungsperiode zu und nahm von der Überführung der IBH in einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit mit beschränkter Haftung (EVTZ bzw. EVTZmbh) zustimmend Kenntnis. Der Auslöser für die Überführung der IBH in einen EVTZ war die in Aussicht gestellte EU-Regelung, dass in Zukunft nur noch eigenständige juristische Personen von Interreg mittels eines Kleinprojektefonds finanziert werden können. Zur Überführung der IBH in den EVTZ «Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee» sowie – mit dem Inkrafttreten des EVTZ – die Beendigung des IBK-Projekts IBH werden den Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertretern die Übereinkunft und die Satzung des EVTZ zur Kenntnis und die Kooperationsvereinbarung zwischen der IBK und dem EVTZ zur Genehmigung vorgelegt (siehe Beilage TOP 4.1 mit Anlagen 1–3). Der EVTZ soll weiterhin Beiträge zur Umsetzung der IBK-Strategie erbringen, die vor allem in den jeweils auf vier Jahre angesetzten Leistungsvereinbarungen näher zu spezifizieren sein werden. Der Rahmen für diese Leistungsvereinbarungen zwischen der IBK und dem EVTZ wird in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Da die Kooperationsvereinbarung erst unterzeichnet werden kann, wenn der EVTZ rechtskräftig ist – der IBH-Kooperationsrat beschliesst die Kooperationsvereinbarung in seiner Sitzung vom 27. September 2021 – soll der IBK-Vorsitzende zur Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt werden. Haltung Kanton Zürich Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden.
4.2 Zielbild Raum und Verkehr Das strategische Projekt «Zielbild Raum und Verkehr», das am Strategiegespräch der IBK vom 27. Juni 2019 genehmigt wurde (RRB Nr. 621/ 2019), soll als Referenzbild für die Einbettung gemeinsamer Projekte der IBK dienen. Der Entwurf zum «Zielbild Raum und Verkehr für die internationale Bodenseeregion; Strategische Kernaussagen und Karten» liegt nun als weit fortgeschrittenes Zwischenergebnis vor. Am Strategiegespräch soll er zur Kenntnis genommen und für die Vernehmlassung mit den Partnerorganisationen freigegeben werden (siehe Beilage TOP 4.2 mit Anlage). Haltung Kanton Zürich Der Regierungsrat äusserte sich zuletzt mit Beschluss Nr. 621/2019 zum Projekt. Er stimmte dem Finanzierungsbeitrag für das Projekt zu und wiederholte gleichzeitig seine inhaltliche Kritik – wie bereits in der Vernehmlassung zum Leitbild und den strategischen Schwerpunkten der IBK (vgl. RRB Nr. 862/2017). Das Projekt steht indessen weiterhin nicht in Widerspruch zu den Interessen des Kantons Zürich. Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden.
4.3 IBK-Kleinprojektefonds 2022–2027 Die Regierungschefs haben am 27. April 2018 beschlossen, den «IBK- Kleinprojektefonds» im Rahmen des Interreg-Programms Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein (ABH) von 2022–2027 fortzuführen, und die Geschäftsstelle beauftragt, einen entsprechenden Antrag im Interreg-VI- Programm ABH vorzubereiten. Mit der Fortsetzung des Fonds sollen weiterhin kleine Begegnungsprojekte und der Austausch über die Grenzen in der Bodenseeregion gefördert werden. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1183/2019 im Rahmen der IBK-Basisfinanzierung 2021–2027 der weiteren Finanzierung des Kleinprojektefonds zugestimmt. Die vom Ständigen Ausschuss verabschiedeten Eckpunkte für den Kleinprojektefonds 2022–2027 (siehe Beilage TOP 4.3) werden nun den Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertretern zur Zustimmung vorgelegt. Haltung Kanton Zürich Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden.
4.4 Digitalisierungsinitiative II Am Strategiegespräch der IBK vom 29. Juni 2018 beschlossen die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter das strategische Projekt Digitalisierungsinitiative Bodensee (vgl. RRB Nr. 634/2018). Nun soll die Digitalisierungsinitiative Bodensee mit einer zweiten Phase
(2022–2024) fortgeführt werden, weiterhin unter der Leitung des an der Hochschule Konstanz ansässigen Bodenseezentrums Innovation 4.0. Die Aktivitäten zielen einerseits weiterhin auf die Zielgruppe der KMU ab, anderseits sind sie neu stärker institutionell-politisch ausgerichtet, mit jährlich wechselnden Themenschwerpunkten (siehe Beilage TOP 4.4). Den Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertretern wird die Verlängerung der Digitalisierungsinitiative Bodensee für die Jahre 2022–2024 zum Beschluss vorgelegt; der Finanzierungsantrag beläuft sich auf jährlich € 79 000 (insgesamt € 237 000). Auf den Kanton Zürich entfallen für die Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gemäss Verteilschlüssel insgesamt € 27 136.50 bzw. jährlich € 9045.50. Haltung Kanton Zürich Der Kanton Zürich stand dem Vorhaben von Beginn kritisch gegenüber (RRB Nr. 634/2018). Das Amt für Wirtschaft und Arbeit der Volkswirtschaftsdirektion und die Staatskanzlei halten den Nutzen des Projekts für den Kanton Zürich für weiterhin gering. Im Hinblick auf die beantragte zweite Phase brachte der Kanton Zürich seine inhaltlichen Kritikpunkte in den Sitzungen des Ständigen Ausschusses und in der IBK- Kommission Wirtschaft ein; diese sollen gemäss IBK-Vorsitz möglichst weitgehend aufgenommen werden. Bestehen bleibt indessen der Einwand der fehlenden Notwendigkeit des Projekts für KMU: aufgrund eines grundsätzlich unterschiedlichen Staatsverständnisses ist die «Kultur der Förderungen» in der Schweiz weniger ausgeprägt als bei den IBK-Partnern in Deutschland und Österreich. So stehen bei schweizerischen KMU (als Zielgruppe des Projekts) bei Digitalisierungsbestrebungen erfahrungsgemäss weniger schnell Erwartungen an die öffentliche Hand für Hilfestellungen im Raum. Das Projekt steht jedoch nicht in Widerspruch zu den Interessen des Kantons Zürich, weshalb auf ein Veto verzichtet werden soll. Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden. Für die Bewilligung der notwendigen Ausgabe ist die Staatskanzlei zuständig (§ 39 lit. a Finanzcontrollingverordnung [FCV, LS 611.2]). Für die Rechnungsjahre 2022–2024 fallen jährlich € 9045.50 an. Dieser Betrag ist im Budget 2022 der Staatskanzlei (Leistungsgruppe Nr. 1000) enthalten.
4.5 Strukturwandel in den Heizkellern: Projekt «CO2-Reduktion im Gebäudesektor» Die IBK-Kommission Umwelt – unter dem Vorsitz des Amtschefs des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) der Baudirektion – und der Ständige Ausschuss der IBK beantragen den Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertretern das Projekt «CO2-Reduktion im Gebäudesektor: Vergleich und Monitoring von Fördersystemen in der Bodenseeregion» mit Projektkosten von € 55 000. Gleichzeitig soll der Auf- trag erteilt werden, beim Kleinprojektefonds den maximalen Förderantrag von € 25 000 zu stellen; im Erfolgsfall würden sich die Projektkosten für die IBK um diesen Betrag verringern und noch € 30 000 betragen (siehe Beilage TOP 4.5). Das Projekt ist ein Nachfolgeprojekt aus der Vorstudie «Strukturwandel in Heizkellern» und unterstützt die IBK-Strategie Klimaschutz und Energie. Das Projekt umfasst einerseits eine vergleichende Analyse der Fördersysteme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich im IBK-Raum und anderseits die Festlegung geeigneter gemeinsamer Indikatoren für ein Erfolgsmonitoring. Haltung Kanton Zürich Der Kanton Zürich kann von den Erkenntnissen des Projekts «CO 2- Reduktion im Gebäudesektor» sowie vom damit einhergehenden Erfahrungsaustausch profitieren, vor allem mit Blick auf seine ländlichen Gebiete. Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden. Für die Bewilligung der notwendigen Ausgabe ist das AWEL zuständig (§ 39 lit. a FCV). Für das Rechnungsjahr 2022 fallen für den Kanton Zürich € 6297.50 an (im Falle einer Interreg-Förderung € 3694.28), dieser Betrag ist im Budget 2022 des AWEL (Leistungsgruppe Nr. 8500) enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der IBK wird ermächtigt, am Strategiegespräch der Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter vom 24. Juni 2021 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zum Strategiegespräch der IBK vom 24. Juni 2021 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an den Finanzdirektor, die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli