RRB Nr. 703/2013
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Kinderstation Brüschhalde, Sanierung und Anpassung Hauptgebäude, gebundene Ausgaben
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2013
703. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (Kinderstation Brüschhalde, Sanierung und Anpassungen Hauptgebäude)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) ist als Universitätsklinik sowohl klinisch als auch in der Forschung und Lehre engagiert und verfügt über einen Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion gemäss §§ 4 ff. des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG). Er ist mit knapp 400 Mitarbeitenden die grösste Institution dieser Art in der Schweiz . Das klinische Angebot besteht aus ambulanten, teilstationären und stationären psychiatrischen Dienstleistungen, die im Zentrum in der Stadt Zürich, in der Kinderstation Brüschhalde in Männedorf sowie in sieben Regionalstellen angeboten werden. Neben der psychiatrischen Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr hat der KJPD spezifische Therapieangebote mit überregionaler Bedeutung entwickelt. Die Kinderstation Brüschhalde in Männedorf hat den Leistungsauftrag für die stationäre Behandlung von psychisch kranken Kindern im Alter von fünf bis 13 Jahren. Teilstationär werden drei Kindergartenplätze angeboten. Im stationären Bereich werden pro Jahr rund 60 Kinder in einem durchschnittlich drei- bis viermonatigen Aufenthalt abgeklärt, behandelt und intern beschult. Zu diesem Zweck stehen drei Stationen mit 21 regulären Betten zur Verfügung. Das reicht nicht aus, um den Bedarf des Kantons Zürich zu decken. Kinder aus dem Kanton Zürich werden deshalb auch durch die Klinik «Sonnenhof» in Ganterschwil im Kanton St. Gallen versorgt. Zudem können keine psychiatrischen Kindernotfälle aufgenommen werden. Diese müssen stattdessen in den auf die Behandlung von Jugendlichen ausgerichteten Jugendlichenstationen im Zentrum in der Stadt Zürich untergebracht werden. Die Kinderstation Brüschhalde geht auf ein 1913 errichtetes Waisenhaus zurück. Das heutige Haupthaus, das der Kanton 1943 erwarb, wurde in den folgenden Jahrzehnten schrittweise um weitere Gebäude erweitert. 1958 kamen das Schulhaus und die Drachenburg hinzu, 1986 wurde die Mehrzweckhalle erstellt und 1993 wurde mit dem Pavillon ein Containerprovisorium errichtet, das heute noch seinen Dienst versieht.
Die Gebäude werden heute wie folgt genutzt: – Haupthaus zwei Stationen, Ärzte- und Therapeutenbüros, Verwaltung, Küche – Schulhaus zwei Schulzimmer, Lehrerzimmer, Werkraum – Drachenburg eine Station, Schulzimmer, Spezialtherapie – Mehrzweckgebäude Turnhalle, Konferenzraum, Kindergarten, Schulzimmer – Pavillon Gruppentherapieräume, Spezialtherapie Das Raumangebot und die Raumstrukturen entsprechen bei allen Klinikbauten der Brüschhalde nicht mehr den medizinischen Bedürfnissen und betrieblichen Anforderungen. Neben dem zu geringen Bettenangebot zeigen sich folgende Mängel: – Die räumlich bedingten Gruppengrössen sind ökonomisch ungünstig. Der Personalaufwand ist deshalb zu gross. – Die Räumlichkeiten sind verwinkelt und unübersichtlich und für die Behandlung von Kindern mit schwierigen Störungsbildern wie z. B. Suizidgefahr und eskalierende Aggressivität nicht geeignet. Es fehlen Einzelzimmer und Isolierzimmer. – Die Feuerpolizei verlangt tiefgreifende Verbesserung. Im Hinblick auf den geplanten Neubau hat sie sich damit einverstanden erklärt, dass die zu treffenden Massnahmen etappenweise umgesetzt werden. – Die Küche und die Sanitärräume entsprechen von der Grösse und Ausstattung her nicht den Anforderungen. – Körperbehinderte Kinder können nicht aufgenommen und die Vorgaben der Behindertengesetzgebung nicht eingehalten werden. – Es fehlen Schul- und Werkräume. Die vorhandenen Schulräume entsprechen teilweise nicht den geforderten Standards des Richtraumprogrammes für Bauten der Invalidenversicherung. – Es fehlt ein tagesklinisches Angebot für Kinder im schulpflichtigen Alter, um stationäre Aufenthalte möglichst kurz zu halten oder gar zu vermeiden.
B. Projekt Um die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung der Brüschhalde festzulegen, wurde 2008 ein neues Betriebskonzept erarbeitet. Es sieht vor, künftig 28 stationäre und acht tagesklinische Behandlungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht allen stationär behandlungsbedürftigen Kindern aus dem Kanton eine wohnortnahe und alters- gerechte psychiatrische Versorgung und erlaubt die Einbettung des stationären Aufenthaltes in eine vor- und nachsorgende teilstationäre Behandlungsphase. Um Notfälle und Nachfragespitzen bewältigen zu können, werden zudem vier «Überbetten» bereitgestellt. In Zukunft können Kinder auch zu Abklärungszwecken kurzzeitig in die Brüschhalde aufgenommen werden. Auf der Grundlage des Betriebskonzeptes und des daraus abgeleiteten Raumprogramms wurde ein zweistufiger Projektwettbewerb für den Neubau eines Klinikgebäudes durchgeführt, aus dem im Mai 2010 das Architekturbüro Philipp Riesen (heute Osterhage Riesen Architekten GmbH), Zürich, als Sieger hervorging. Sein Projekt Aarhus sieht einen langgestreckten dreigeschossigen Baukörper anstelle der zum Rückbau freigegebenen Gebäude Schulhaus, Drachenburg und Pavillon vor. Bisher im Hauptgebäude untergebrachte Nutzungen wie die Küche, Wäscherei und Stationen werden in den Neubau verlegt. Das Hauptgebäude wird nach einer Sanierung für administrative, therapeutische und schulische Zwecke genutzt. Um den Klinikbetrieb während der Bauzeit aufrechterhalten zu können, wird unterhalb des Hauptgebäudes ein provisorischer Baukörper mit Schul-, Therapie- und Büroräumen erstellt. Die Drachenburg wird erst rückgebaut, wenn der Neubau fertiggestellt ist. An ihrer Stelle werden dann ein Spielplatz und ein Gartenpavillon angelegt. Im Dezember 2010 bewilligte der Regierungsrat einen Projektierungskredit von Fr. 1 420 000 für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsprojektes zum Bauprojekt (RRB Nr. 1760/2010). Davon entfallen Fr. 300 000 auf das Teilprojekt Hauptgebäude und Fr. 1 120 000 auf das Teilprojekt Neubau. Für den Neubau und das Haupthaus sind im Einzelnen folgende Nutzungen vorgesehen: Neubau – Sockelgeschoss Küche, Lingerie, Musiktherapie, haustechnische Räume – Erdgeschoss Tagesklinik, Schul- und Therapieräume, Büros, Besprechungszimmer, Personalgarderoben und -esssaal – 1. und 2. Obergeschoss je zwei Stationen mit 14 Betten und zwei Überbetten, Aufenthalts-, Ess- und Nebenräumen
Hauptgebäude – Sockelgeschoss Räume für Handarbeit und Werken, Haustechnikräume – Erdgeschoss Empfang, Büros, Besprechungszimmer – 1. Obergeschoss Schulräume und Nebenräume – 2. Obergeschoss Büro- und Therapieräume Im Neubau beträgt der Anteil der schulisch genutzten Fläche mit 104 m2 5,6 % und im Hauptgebäude mit 321 m2 46,5 % der Hauptnutzfläche. Das unter kommunalem Denkmalschutz stehende Hauptgebäude wurde seit 1913 im Inneren immer wieder umgebaut und angepasst, wobei jedoch keine entscheidenden strukturellen Veränderungen vorgenommen wurden. Die Tragstruktur und die Gebäudehülle sind in einem insgesamt guten Zustand, bei den haustechnischen Installationen, der Wärmedämmung und dem Brandschutz besteht jedoch Sanierungsbedarf. Darüber hinaus müssen infolge der geplanten Nutzungsänderungen die Raumstrukturen angepasst werden. Im Wesentlichen sollen folgende baulichen Massnahmen durchgeführt werden: – Die veralteten haustechnischen Installationen werden vollständig ersetzt und den heutigen Anforderungen angepasst. – Die sanitären Anlagen werden erneuert. – Die Räume werden behindertengerecht zugänglich gemacht. – Zur Wärmedämmung der Aussenwände wird aus Denkmalschutzgründen eine mineralische Innendämmung angebracht. – Das Dach wird neu eingedeckt und wärmegedämmt. – Die Fenster vom Sockel- bis zum 2. Obergeschoss werden ersetzt. – Die Innentüren werden entsprechend den Erfordernissen des Brandschutzes erneuert. – Alte Innenwände werden teilweise abgebrochen und neue erstellt.
C. Kosten Die Kosten des gesamten Erweiterungs- und Sanierungsprojektes betragen gemäss dem Kostenvoranschlag des Architekturbüros Osterhage Riesen, Zürich, vom 29. Februar 2012, Fr. 29 920 000 (Kostenstand 1. April 2012, Genauigkeitsgrad ±10 %). Davon entfallen auf das Teilprojekt Hauptgebäude Fr. 7 090 000 und auf das Teilprojekt Neubau Fr. 22 830 000. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Haupthaus Neubau Total Fr. Fr. Fr. Grundstück 0 42 200 42 200 Vorbereitungsarbeiten 521 700 707 800 1 229 500 Gebäude 3 799 400 16 408 700 20 208 100 Betriebseinrichtungen 97 600 1 263 300 1 360 900 Umgebung 1 079 000 1 079 000 2 158 000 Baunebenkosten 104 100 799 300 903 400 Ausstattung 314 200 669 000 983 200 Provisorien 692 000 692 000 1 384 000 Reserve 482 000 1 168 700 1 650 700 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 7 090 000 22 830 000 29 920 000 In den Gesamtkosten von Fr. 29 920 000 ist auch der mit RRB Nr. 1760/ 2010 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 1 420 000 enthalten. Dieser Beschluss ist aufzuheben. Das Teilprojekt Neubau ist nicht Gegenstand des vorliegenden Beschlusses und wird in einem gesonderten Antrag als neue Ausgabe dem Kantonsrat zur Bewilligung vorgelegt (Vgl. Vorlage 4997). Die Bewilligung der Sanierung und Anpassungen im Hauptgebäude erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kantonsrates zum Teilprojekt Neubau. Mit der Sanierung des Hauptgebäudes kann erst begonnen werden, wenn der Neubau fertiggestellt worden ist. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten für das Hauptgebäude wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,5%) nach IPAS/H Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 11% 774 700 9 700 3% 23 200 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5041 2 00000 15% 1 065 500 13 300 3% 32 000 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 46% 3 244 500 40 600 3% 97 300 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 21% 1 514 600 18 900 5% 75 700 Hochbauten Installationen Konto 5069 0 00000 7% 490 700 6 100 10% 49 100 Anschaffung Mobilien Total (einschliesslich 100% 7 090 000 88 600 277 300 MWSt 8,0%) Total 7 090 000 365 900 Für die Erweiterung der Kinderstation von 21 auf 28 Plätze fallen im Vergleich zur Betriebsrechnung 2010 jährliche personelle und betriebliche Folgekosten von rund Fr. 3 146 000 und für die fünf neuen Tagesklinikplätze von rund Fr. 847 000 an. Der KJPD rechnet nach der Sanie- rung und Erweiterung für seine insgesamt 28 stationären und acht teilstationären Behandlungsplätze mit folgenden Kosten und Erträgen der Kranken- und Invalidenversicherungen sowie Subventionen der Tagesklinik für gemeinwirtschaftliche Leistungen und Taxzuschläge: Kosten Ertrag Ergebnis Fr. Fr. Fr. Stationäre Behandlung 9 237 241 9 293 466 +56 225 Teilstationäre Behandlung 847 182 870 590 +23 408
Total 10 084 423 10 164 056 +79 633 Infolge der inzwischen geänderten Spitalfinanzierung können die nun erwarteten Erträge nicht mit den Erträgen aus früheren Rechnungsperioden verglichen werden. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 361/2008 genehmigt. Für das Vorhaben ist gestützt auf §§ 3 ff. SPFG eine Ausgabe von Fr. 7 090 000 zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6450.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2013 sind für das Gesamtprojekt Fr. 2 000 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 sind für 2014 Fr. 10 000 000, 2015 Fr. 8 000 000 und 2016 Fr. 4 000 000 eingestellt. Der Restbetrag fällt 2017 und 2018 an. Da 46,5% an der Hauptnutzfläche des Hauptgebäudes gemäss Gutachten 1012/175 des Hochbauamtes vom 19. November 2012 schulischen Zwecken dienen werden, wird ein Anteil in der Grössenordnung von 3 300 000, gestützt auf §§ 64 ff. des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100), von der Bildungsdirektion übernommen. Der Betrag wird der Kinderstation Brüschhalde, Bereich Spitalschulung, nach erfolgter Bauabnahme und genehmigter Schlussabrechnung ausgerichtet. Er geht zulasten des IC-Investitionsaufwandkontos 5640 5 00000 und wird dem allgemeinen Abrechnungskonto 1015 0 00000 mit Partner- Nummer 6480 nach Genehmigung der Schlussabrechnung gutgeschrieben. Aufseiten des Empfängers wird der Betrag dem allgemeinen Abrechnungskonto 1015 0 00000 mit Partnernummer 7201 belastet und dem IC-Investitionsertragskonto 6340 5 00000 gutgeschrieben.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung und Anpassungen des Hauptgebäudes der Kinderstation Brüschhalde des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 090 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2012).
III. Der mit RRB Nr. 1760/2010 bewilligte Projektierungskredit von Fr. 1 420 000 wird aufgehoben.
IV. Die Ausgabenbewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredites für den Erweiterungsneubau der Brüschhalde durch den Kantonsrat.
V. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi