RRB Nr. 703/2024
Anfrage Nicole Wyss und Lisa Letnansky, Zürich, sowie Manuel Sahli, Winterthur, betreffend Hat die Spitalplanung versagt?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 120/2024
Sitzung vom 26. Juni 2024
703. Anfrage (Hat die Spitalplanung versagt?) Die Kantonsrätinnen Nicole Wyss und Lisa Letnansky, Zürich, sowie Kantonsrat Manuel Sahli, Winterthur, haben am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Schweizweit warnten jüngst Spitaldirektoren vor Konkursen. Am Donnerstag hat nun die Gesundheitsdirektion informiert, dass das Kinderspital Zürich und die GZO Spital Wetzikon AG den Kanton um Finanzhilfe ersucht haben, damit sie nicht zahlungsunfähig werden. Und dies nur 1,5 Jahre nachdem die Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie 2023 verabschiedet wurde. Die Alternative Liste weist schon seit Jahren darauf hin, dass Wettbewerb und Unterfinanzierung der Spitäler das Überangebot und den Kampf um Privatversicherte schüren. Und dass die Mengenausweitung ein kostentreibender Faktor des Gesundheitswesens ist, der mit einer bedarfsgerechten Planung verhindert werden könnte. Auch in den Diskussionen um die Auslagerungen der kantonalen Spitäler haben wir immer wieder darauf hingewiesen, wie gefährlich dies bezüglich Finanzplanung ist. Der finanzielle Bereich wird nicht mehr über das Budget gesteuert, was heisst, dass der Kantonsrat keine finanziellen Kompetenzen mehr hat. Die Folgen sehen wir jetzt. Angesichts der neusten Entwicklungen der akuten finanziellen Krisen bei den Zürcher Spitälern bitten wir den Regierungsrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt die Gesundheitsdirektion die Spitalliste 2023 nach den jüngsten Geschehnissen? Hält sie nach wie vor daran fest, dass die planerischen Entscheidungen richtig waren? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Bereiche müssten ihrer Ansicht nach angepasst werden?
2. Die Gesundheitsdirektion hat sich immer wieder gegen eine Rekantonalisierung des USZ, der PUK, des KSW und der IPW ausgesprochen. Aus welchen Gründen hält sie trotz Verlusten und drohenden Konkursen daran fest?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nicole Wyss und Lisa Letnansky, Zürich, sowie Manuel Sahli, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Spitalplanung 2023 erfolgte umfassend und bedarfsgerecht gemäss den Vorgaben des Bundesrechts und des kantonalen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (LS 813.20) sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren zur Spitalplanung. Wie im Beschluss des Regierungsrates über die Festsetzung der Zürcher Spitallisten 2023 ausführlich dargelegt, wurden die eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsprognose in einem transparenten Verfahren anhand der Kriterien Qualität, Zugänglichkeit und Wirtschaftlichkeit evaluiert (vgl. RRB Nr. 1104/2022). Die planerischen Prozesse und die getroffenen Entscheidungen werden nach wie vor als richtig beurteilt. Wie bei der Beantwortung der dringlichen Interpellation KR-Nr. 123/2024 betreffend Finanzkrise bei den Zürcher Spitälern ausgeführt, wird die Gesundheitsdirektion aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Jahresabschlüsse und Revisionsberichte sämtlicher Listenspitäler sichten und analysieren. Zur Schaffung einer besseren Transparenz über die wirtschaftliche Stabilität wird die Gesundheitsdirektion zudem gemeinsam mit dem Verband Zürcher Krankenhäuser die massgeblichen Finanzkennzahlen definieren. Die Listenspitäler müssen diese künftig nicht nur bei der Bewerbung auf einen Listenplatz, sondern jährlich der Gesundheitsdirektion vorlegen (vgl. RRB Nr. 437/2024). Zu Frage 2: Die genannten Spitäler sind selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten im Eigentum des Kantons. Eine Rückumwandlung der Anstalten in Ämter der Verwaltung stand nie zur Diskussion. Die Vorlagen zur Umwandlung der kantonalen Spitäler in selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten (Vorlagen 4041, 4042, 5259 und 5392) fanden sowohl im Kantonsrat als auch in den kantonalen Volksabstimmungen breite Zustimmung. So haben die Stimmberechtigten in der kantonalen Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 dem Gesetz über das Universitätsspital Zürich mit 63,65% Ja-Stimmen zugestimmt und dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur mit 63,54% Ja-Stimmen. Gegen die Beschlüsse des Kantonsrates zum Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich und zum Gesetz über die Integrierte Psychiatrie Winterthur –
Zürcher Unterland wurden keine Referenden ergriffen. Die Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur in eine Aktiengesellschaft (AG) wurde in der kantonalen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 mit 53,48% Nein-Stimmen und die Umwandlung der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland in eine AG in derselben Volksabstimmung mit 51,2% Nein-Stimmen abgelehnt. Dass schweizweit zahlreiche Spitäler derzeit Defizite erwirtschaften, nachdem sie viele Jahre auch Gewinne verzeichnen und Reserven bilden konnten, hängt nicht mit der Trägerschaftsform zusammen. Im Übrigen hat der Regierungsrat bereits bei der Beantwortung der erwähnten dringlichen Interpellation festgehalten, dass nicht mit einer Welle von Spitalkonkursen im Kanton gerechnet wird. Auch die kantonalen Spitäler stehen nicht vor dem Konkurs. Über die finanzielle Situation der kantonalen Spitäler informiert sich der Kantonsrat alljährlich im Rahmen der Genehmigung der Geschäftsberichte, der Anträge zur Verlustdeckung bzw. zur Gewinnverwendung sowie der Berichte über die Umsetzung der Eigentümerstrategien und diskutiert diese im Ratsplenum.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli