Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Postulat Jeanette Büsser, Horgen, sowie Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, betreffend Ökologisch nachhaltige und sozial gerechte Arbeitszeitpolitik: Chancen und Risiken einer Reduktion der Erwerbsarbeitszeit, Stellungnahme

RRB Nr. 707/2023 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 7. Juni 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-707-2023/de/postulat-jeanette-busser-horgen-sowie-silvia-rigoni-und-jasmin-pokerschnig-zurich-betreffend-okologisch-nachhaltige-und-sozial-gerechte-arbeitszeitpolitik-chancen-und-risiken-einer-reduktion-der-erwerbsarbeitszeit-stellungnahme

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 707/2023

Postulat Jeanette Büsser, Horgen, sowie Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, betreffend Ökologisch nachhaltige und sozial gerechte Arbeitszeitpolitik: Chancen und Risiken einer Reduktion der Erwerbsarbeitszeit, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 100/2023

Sitzung vom 7. Juni 2023

707. Postulat (Ökologisch nachhaltige und sozial gerechte

Erwägungen

Arbeitszeitpolitik: Chancen und Risiken einer Reduktion der Erwerbstätigkeit) Die Kantonsrätinnen Jeannette Büsser, Horgen, sowie Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, haben am 20. März 2023 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine Studie für den Kanton Zürich zum Thema «Reduktion der Arbeitszeit» in Auftrag zu geben. Dabei soll von einer Wochenarbeitszeit von maximal 35 Stunden bei vollem und abgestuftem Lohnausgleich ausgegangen werden. Es sollen die zu erwartenden Konsequenzen in diversen Aspekten aufgezeigt werden, insbesondere Auswirkungen auf Klima und Umwelt, auf die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung und auf die Verteilung der unbezahlten Arbeit wie Familienarbeit oder Engagement für die Gemeinschaft. Begründung: Neu ist die Idee der Arbeitszeitreduktion bei Weitem nicht. Diverse Akteure in der Schweiz haben sich in den letzten Jahrzehnten intensiv für eine Reduktion der Arbeitszeit eingesetzt, u. a. auch die Grünen im Kantonsrat Zürich 1993. International wird die Arbeitszeit aus unterschiedlichen Gründen tendenziell reduziert. In Island wurde die Arbeitszeit um fünf Stunden reduziert bei gleichem Lohn. Das neue System wurde während drei Jahren in einer Studie mit einem Prozent der Angestellten getestet und zeigte erstaunliche Resultate; weniger Burnouts und zufriedenere Arbeitnehmer_innen bei gleichbleibenden oder sogar verbesserten Leistungen. In der Schweiz beträgt das bezahlte und durchschnittliche Arbeitsvolumen der ca. fünf Millionen Erwerbstätigen 35 Stunden pro Woche. 1 ⁄ 3 davon ist erheblich erschöpft. Eine Reduktion der Arbeitszeit würde

also primär nicht die Volkswirtschaft schwächen, sondern die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit neu regeln. Heute arbeiten immer noch doppelt so viele Frauen als Männer Teilzeit und die Frauen tragen folglich alle damit verbundenen Risiken. Viele Vereine, aber auch Gemeinden und Behörden klagen, dass sie kaum mehr Menschen finden, welche sich neben ihrem Berufsalltag für die Gemeinschaft engagieren. Mit der Studie soll gezeigt werden, ob und wie sich eine Reduktion der Arbeitszeit auf diese Probleme auswirkt. In der Schweiz experimentieren innovative Unternehmen, Organisationen und Branchen bereits heute mit zukunftsfähigen Arbeitszeitmodellen. Studien mit den Argumenten bezüglich den möglichen positiven Effekten einer Arbeitsreduktion auf die Umweltbelastung, die Gesundheitskosten, die gerechtere Verteilung der bezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern und die Reduzierung des Wachstumsdruckes in der Wirtschaft liegen vor. Diese Ergebnisse sollen mitberücksichtigt und für den Kanton Zürich nutzbar gemacht werden. Der zunehmende Fachkräftemangel und die sich verändernde Einstellung zur Arbeit wirken sich auf den Arbeitsmarkt aus. Neben den ökologischen, sozialen und ökonomischen Dividenden soll dabei auch dem hohen Verknüpfungsgrad von Arbeit und Existenzsicherung Rechnung getragen werden. Die Ergebnisse sollen zu einer zukunftsfähigen Arbeitsmarktentwicklung beitragen. Damit der Kanton Zürich weiterhin zu den attraktiven Standorten zählt. Mit dieser Studie soll der Kanton Zürich einen namhaften Beitrag für eine ökologisch nachhaltige und sozial gerechte Verteilung der bezahlten Arbeit leisten. Bezüge zu folgender Quelle: Bader C, Hanbury H, Neubert S, Moser S. 2020. Weniger ist mehr – Der dreifache Gewinn einer Reduktion der Erwerbsarbeitszeit. Weniger arbeiten als Transformationsstrategie für eine ökologischere, gerechtere und zufriedenere Gesellschaft – Implikationen für die Schweiz. CDE Working Paper 6. Bern, Schweiz: Centre for Development and Environment (CDE), with Bern Open Publishing (BOP).

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zum Postulat Jeannette Büsser, Horgen, sowie Silvia Rigoni und Jasmin Pokerschnig, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen:

Eine Vielzahl von Studien im In- und Ausland setzt sich mit den verschiedensten Auswirkungen einer kürzeren Arbeitszeit auseinander, etwa auf das Klima und die Umwelt, auf die physische und psychische

Gesundheit oder auf die Verteilung der unbezahlten Arbeit (vgl. z. B. Virgilia Jansen-Preilowski et al., Arbeitszeitgestaltung in der digitalisierten Arbeitswelt – Ein systematisches Literatur Review zur Wirkung von Arbeitszeitverkürzung in Bezug auf die psychische Gesundheit, 2020; Christoph Bader et al., Weniger ist mehr – Der dreifache Gewinn einer Reduktion der Erwerbsarbeitszeit, 2020; Stan De Spiegelaere / Agnieszka Piasna, The why and how of working time reduction, 2017). Zudem hat sich der Gemeinderat der Stadt Zürich vor Kurzem für die Durchführung eines Pilotprojekts mit einer 35-Stunden-Woche für städtische Angestellte ausgesprochen (GR Nr. 2022/287, Nr. 2022/290). Es ist davon auszugehen, dass der wissenschaftlich begleitete Pilotversuch weitere Hinweise auf mögliche Konsequenzen einer Arbeitszeitverkürzung im hiesigen Kontext geben wird. Der Mehrwert einer weiteren Studie auf Kantonsebene zu den Konsequenzen einer Arbeitszeitverkürzung ist daher gering. Die Forschung zeigt nur wenig Evidenz, dass eine flächendeckende und ausgeprägte Arbeitszeitverkürzung vollständig durch eine höhere Produktivität kompensiert werden kann. Bei vielen Tätigkeiten ist eine kürzere Arbeitszeit nicht möglich, ohne dass zusätzlich Personal eingestellt werden muss. Gerade in Branchen und Berufen, in denen es bereits heute schwierig ist, passendes Personal zu finden, dürfte die vollumfängliche Arbeitszeitverkürzung den Arbeitskräftemangel weiter verstärken. Weiter dürfte eine flächendeckende Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn für viele Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein: Müssen sie deswegen mehr Personal einstellen, steigt der Lohn- und Koordinationsaufwand. Ebenso kann eine Verkürzung der Arbeitszeit, die nicht mit zusätzlichem Personal kompensiert wird, die Arbeitsintensität und somit den Stress am Arbeitsplatz für die Angestellten erhöhen (vgl. z. B. Agnieszka Piasna, «Thou shalt work hard»: fragmented working hours and work intensification across the EU, 2015). Auch die Auswirkungen einer Arbeitszeitverkürzung auf die Umwelt sind nicht gesichert. Wenn die 35-Stunden-Woche nicht als 4-Tage-Woche ausgestaltet, sondern die tägliche Arbeitszeit verkürzt wird, hätte dies kaum Einfluss auf den Pendlerverkehr und die Arbeitsplatzinfrastruktur. Selbst bei einer 4-Tage-Woche würden die ökologischen Auswirkungen

davon abhängen, wie die Erwerbstätigen die zusätzliche freie Zeit nutzen. So hat z. B. die motorisierte Freizeitmobilität zurzeit den grössten Anteil am Gesamtverkehr.

Viele Unternehmen bieten bereits heute flexible und individuelle Möglichkeiten wie Teilzeitarbeit, ganzjährige Arbeitszeitmodelle, unbezahlten Urlaub und kürzere Wochenarbeitszeiten. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es wichtig, diese Flexibilität zu wahren, sodass den individuellen Bedürfnissen von Wirtschaft und Arbeitnehmenden bestmöglich gedient ist. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 100/2023 abzulehnen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli