RRB Nr. 71/2024
Postulat Hans Egli, Steinmaur, Martin Huber, Neftenbach, und Konrad Langhart, Stammheim, betreffend Humus-Tourismus muss aufhören, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 397/2023
Sitzung vom 24. Januar 2024
71. Postulat (Humus-Tourismus muss aufhören)
Erwägungen
Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, Martin Huber, Neftenbach, und Konrad Langhart, Stammheim, haben am 4. Dezember 2023 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Humus lokal zur Bodenaufwertung verwendet werden darf und dass insbesondere die Pflicht, dass nur anthropogene Böden aufgewertet werden dürfen, nur Anwendung findet, wenn in unmittelbarer Nähe, Radius 5 Kilometer, anthropogene Böden vorhanden sind. Ziel muss sein, einerseits Bodenaufwertungen für die Verbesserung der Böden einzusetzen, um mehr Fruchtfolgeflächen zu erhalten, und andererseits die Umwelt nicht mit Transporten quer durch die Gegend zu belasten. Begründung: Kürzlich wurden in Wallisellen bei der Offenlegung und Revitalisierung des Furtbachs grosse Mengen wertvollen Humus weggeführt. Offenbar gab es kaum Vorgaben seitens Fachstelle Bodenschutz und die Unternehmen und Behörden können frei entscheiden, ganz im Gegensatz zu privaten Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone. Es ist ihnen egal, ob die Umwelt belastet wird, denn sie gaben an, dass der Zielort des Humus unbekannt ist. Wie in jeder Gemeinde hätte es auch in Wallisellen oder Umgebung genügend Grundstücke, bei denen der Humus zur Bodenaufwertung sinnvoll wiederverwendet werden könnte. Dann würden auch keine LKW-Transporte den Verkehr behindern und die Umwelt belasten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Hans Egli, Steinmaur, Martin Huber, Neftenbach, und Konrad Langhart, Stammheim, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zum praktisch gleichlautenden Postulat KR-Nr. 202/2022 betreffend Humus-Tourismus muss aufhören dargelegt, dass das Anliegen des Postulates nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden kann.
Der Schutz der natürlich gewachsenen Böden ist in der Umweltschutzgesetzgebung auf Bundesebene verankert. Die geforderte Aufhebung dieses Schutzes, bei fehlender Alternative im Umkreis von einem Kilometer um den Abtragort, ist bundesrechtlich nicht zugelassen. Gleiches gilt auch bei einem Umkreis von mehr als fünf Kilometern, wie im vorliegenden Postulat gefordert wird. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 397/2023 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli