RRB Nr. 73/2021
Anfrage von Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Gravierende Probleme und Verzögerungen bei den Rekrutierungen von Stellungspflichtigen im Kanton Zürich, und in der Schweiz, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 13/2021
Sitzung vom 3. Februar 2021
73. Anfrage (Gravierende Probleme und Verzögerungen bei den Rekrutierungen von Stellungspflichtigen im Kanton Zürich [und in der Schweiz]) Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Lorenz Habicher, Zürich, haben am 18. Januar 2021 folgende Anfrage eingereicht: Aufgrund massiver (Führungs- und technischer) Probleme in Bern scheint die gesamte Rekrutierung in unserem Lande seit Monaten verzögert respektive zu stocken. Die Rekrutierungszentren in unserem Lande rekrutieren bis zu 50% weniger Stellungspflichtige als geplant. Damit verschärfen sich die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bestand und der Alimentierung unserer Armee – und das notabene in einer Krisensituation. Seitens Armeeführung und Verteidigungsdepartement scheinen keine griffigen Gegenmassnahmen eingeleitet worden zu sein. Diverse Kantone können ihre Stellungspflichtigen nicht mehr in genügender Anzahl zur Rekrutierung aufbieten. Inzwischen gibt es Stellungspflichtige mit Wartezeiten für den Eintritt in die Rekrutenschulen von über 12 Monaten. Ganz besonders schädlich für unser Land ist, dass zukünftige AdA (Beispiel Pilotenanwärter, zukünftige Mediziner etc.) dadurch auch an der Planung und der geordneten Weiterführung ihrer Studien gehindert werden und der Armee deshalb womöglich nicht mehr in wichtigen Spezialisten-Funktionen zur Verfügung stehen werden. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beim Bundesrat interveniert? Wenn ja, was ist dessen Antwort?
2. Welche Sofortmassnahmen sind eingeleitet, wenn überhaupt?
3. Wird der Regierungsrat, sollten diese unhaltbaren Zustände weiter anhalten, wieder (eventuell sogar in Eigenregie) zur Aufstellung von kantonalen Truppen zurückkehren und die Rekrutierungen selber vornehmen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Die Rekrutierung wird durch den Bund durchgeführt (Art. 11 Abs. 3 Militärgesetz [SR 510.10]). Die Kantone sind für das Aufgebot zur Rekrutierung zuständig (Art. 87 Abs. 4 Bst. a Verordnung über die Militärdienstpflicht [SR 512.21]). Der Oberfeldarzt der Armee ordnete zum Schutz der Stellungspflichtigen vor Infektionen und zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie an, die Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Rekrutierungen zu verringern. Insgesamt sank die Aufnahmekapazität im Rekrutierungszentrum Rüti letztes Jahr um 30%, was etwa 2800 Stellungspflichtigen entspricht, weshalb nun zahlreiche Rekrutierungen nachgeholt werden müssen. Die Alimentierung der Armee muss für die Armeeführung hohe Priorität haben. Sie muss aus eigenem Interesse bestrebt sein, die Kapazitäten der Rekrutierung rasch wieder zu erhöhen. Dafür sind mehrere Massnahmen in Vorbereitung, wie z. B. die Durchführung von flächendeckenden Coronaschnelltests beim Einrücken an die Rekrutierung. Zu Fragen 1 und 2: Das Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ), das im Kanton Zürich für die Orientierung der Stellungspflichtigen sowie die Aufgebote zur Rekrutierung zuständig ist, steht in ständigem Austausch mit dem Rekrutierungszentrum Rüti sowie mit dem Personellen der Armee und setzt sich dabei aktiv für die Stellungspflichtigen aus dem Kanton Zürich ein. Aufgrund der derzeitigen Situation wurde bis wenige Tage vor dem Start der Winter-Rekrutenschulen (RS) am 18. Januar 2021 rekrutiert. Das AMZ setzte alles daran, die Wunschdaten der Stellungspflichtigen für die Absolvierung der RS zu ermöglichen. So wurden in den letzten Dezember- und ersten Januarwochen zusätzliche Plätze im Rekrutierungszentrum Aarau für Zürcher Stellungspflichtige organisiert. Derzeit können alle Stellungspflichtigen, welche sich am Orientierungstag bis November 2020 für die Sommer-RS 2021 interessiert haben, zeitgerecht aufgeboten werden. Die Gesuche einzelner Stellungspflichtiger, die nach November 2020 den Orientierungstag absolvierten und bereits im Sommer 2021 die RS absolvieren möchten, werden individuell geprüft. Weitere Massnahmen müssen geprüft und ergriffen werden, damit die hohe
«Bugwelle» von mehreren Tausend Stellungspflichtigen aus dem Kanton Zürich insbesondere für das Jahr 2022 abgebaut werden kann. Dazu gehören der Aufbau von Ad-hoc-Rekrutierungszentren, die Verlagerung auf andere Rekrutierungszentren oder die Verkürzung der Rekrutierung auf einen Tag. Zu Frage 3: Die Aufstellung kantonaler Truppen widerspräche der Bundesverfassung (Art. 60 Abs. 1 BV, SR 101). Die Sicherheitsdirektion (AMZ) unterstützt das Personelle der Armee sowie das Rekrutierungszentrum Rüti bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Zürich ist auch ein Militärkanton. Rund ein Sechstel der Armeeangehörigen stammen aus dem Kanton Zürich. Der Kanton Zürich wird alles daransetzen, seinen Beitrag zu einer funktionsfähigen Armee zu leisten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli