RRB Nr. 732/2020
Anfrage Rafael Steiner, Winterthur, Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Pia Ackermann, Zürich, betreffend Strafverfolgung von Sexualdelikten: Vorgänge aus Sicht der betroffenen Menschen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 235/2020
Sitzung vom 19. August 2020
732. Anfrage (Strafverfolgung von Sexualdelikten: Vorgänge aus Sicht der betroffenen Menschen) Kantonsrat Rafael Steiner, Winterthur, sowie die Kantonsrätinnen Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Pia Ackermann, Zürich, haben am 22. Juni 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die Vorgänge rund um Anzeige, Befragung und Sicherstellung Beweismittel im Bereich Sexualdelikte sind sehr sensibel und allfällige Fehler können bei Betroffenen das Trauma verstärken. In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 372/2018 berichtete der Regierungsrat von der Sicherstellung und Aufbewahrung von forensischen Beweisen und dem Fachpikettdienst für Sexualdelikte. Da die Abläufe aus Sicht der Betroffenen laufend verbessert werden können, wollen die Anfragestellenden noch detailliertere Antworten zu den Abläufen und bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie ist der detaillierte Ablauf, wenn eine von sexueller Gewalt betroffene Person in Kontakt mit der Polizei kommt?
2. Wie werden Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben auf ihre Rechte (Opferrechte) aufmerksam gemacht?
3. Wie wird sichergestellt, dass Befragungen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft nur durch speziell geschultes Personal (z. B. Pikettdienst des Fachpiketts für Sexualdelikte) durchgeführt wird?
4. In Antwort auf Anfrage KR-Nr. 372/2018 wurde dargelegt, dass sich betroffene Personen auch im Spital mithilfe der mintfarbigen Untersuchungsbox forensisch untersucht werden können ohne direkt Strafanzeige zu stellen. Wie werden betroffene Personen und die Allgemeinheit auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht? Ist der Ablauf für alle Geschlechter gleich (in der Antwort auf die Anfrage KR- Nr. 372/2018 wird geschildert, dass die Untersuchung jeweils in der gynäkologischen Abteilung des USZ stattfindet)? Laut der Antwort des Regierungsrats ist die forensische Untersuchung im USZ, KSW und Triemli möglich. Werden Betroffene in diese Spitäler verlegt, wenn sie den Notfall eines anderen Spitals aufsuchen?
5. Was für Schulungen werden angeboten? Wird dabei speziell auf die Psychotraumatologie eingegangen? Wie wird der Umgang mit traumatisierten Menschen geschult (beispielsweise die Berücksichtigung, dass es unter anderem für traumatisierte Personen schwer ist, einen zeitlichen Ablauf zu konstruieren)?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rafael Steiner, Winterthur, Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, und Pia Ackermann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der erste polizeiliche Kontakt erfolgt in der Regel bei der Anzeigeerstattung in einer Polizeistation. Geht es um ein schweres Sexualdelikt, wird sofort der Fachdienst Sexualdelikte/Kindesschutz der Kantonspolizei über den Vorfall informiert. Liegt das schwere Sexualdelikt nicht länger als 72 Stunden zurück, wird bei erwachsenen Opfern, deren Einverständnis vorausgesetzt, umgehend eine ganzkörperliche und gynäkologische Untersuchung im Universitätsspital Zürich oder Kantonsspital Winterthur durchgeführt. Die Untersuchung wird durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM), das Forensische Institut Zürich sowie eine erfahrene Pikettfunktionärin oder einen erfahrenen Pikettfunktionär des erwähnten Fachdienstes begleitet und entsprechend dokumentiert. Die Spezialistinnen und Spezialisten des Fachpiketts Sexualdelikte begleiten und betreuen das Opfer während der Untersuchung und führen im Anschluss, unter Berücksichtigung der aktuellen psychischen und physischen Verfassung, möglichst zeitnah eine schriftliche Befragung durch, damit die weiteren Ermittlungsschritte eingeleitet werden können. Minderjährige Opfer werden in der Regel im Beisein einer Bezugsperson im Kinderspital untersucht und durch Angehörige des Fachdienstes videografisch befragt. Liegt der Vorfall länger als 72 Stunden zurück, wird nach einer mündlichen Befragung durch die Polizei ein Grundrapport erstellt. Die schriftliche Befragung erfolgt in Absprache mit dem Opfer durch Spezialistinnen oder Spezialisten des erwähnten Fachdienstes. Üblicherweise werden bei diesen Anzeigen keine ganzkörperlichen oder gynäkologischen Untersuchungen mehr durchgeführt, da in der Regel keine verwertbaren Spuren mehr vorhanden sind. Zu Frage 2: Wenn sich Opfer sexueller Gewalt an die Polizei wenden, werden sie anlässlich der Anzeigeerstattung umfassend auf ihre strafprozessualen Rechte und das Beratungsangebot aufmerksam gemacht. Insbesondere werden sie über die ihnen zustehenden Schutzrechte – wie die Möglichkeit der Begleitung durch eine Vertrauensperson bei allen Verfahrenshandlungen, Befragung durch eine Person des gleichen Geschlechts, Recht auf Aussageverweigerung zu Fragen, welche die Intimsphäre be-
treffen, Vermeidung einer Gegenüberstellung mit der beschuldigten Person – orientiert. Dazu wird ihnen ein entsprechendes Informationsblatt abgegeben und erläutert. Möchte das Opfer das Angebot einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen, leitet die Polizei die Kontaktdaten umgehend mittels Meldeformular an eine entsprechende Fachstelle weiter. Desgleichen werden die Opfer zu Beginn der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft erneut auf ihre Rechte aufmerksam gemacht und mit den Opferhilfeformularen bedient. Oftmals bilden aber auch Notfallstationen von Spitälern oder ambulante Praxen, insbesondere Hausarzt- oder Frauenarztpraxen, die erste Anlaufstelle von Opfern sexueller Gewalt. Dort werden die Opfer ebenfalls über ihre Rechte sowie über geeignete Hilfsangebote und die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer vertraulichen Opferberatung informiert. Dabei werden die Opfer auch darauf hingewiesen, dass eine Spurensicherung mittels der durch das IRM bereitgestellten mintfarbigen Untersuchungsbox auch ohne Meldung bei der Polizei möglich ist und grundsätzlich empfohlen. Das Material wird im IRM während eines Jahres aufbewahrt und kann beigezogen werden, wenn sich das Opfer zu einem späteren Zeitpunkt doch noch für eine Anzeige bei der Polizei entscheidet. Zu Frage 3: Bei der Kantonspolizei stellt der Dienst Sexualdelikte/Kindesschutz ein Fachpikett sicher, das rund um die Uhr einsatzbereit ist. Die internen Abläufe zu dessen Beizug im Ereignisfall sind eingespielt und haben sich in langjähriger Praxis bewährt. Dadurch ist im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt, dass Opfer von schweren Sexualdelikten ausnahmslos durch erfahrene Spezialistinnen oder Spezialisten befragt werden. Die Strafuntersuchung bei derartigen Delikten wird grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft I geführt, die auf die Strafverfolgung im Bereich der schweren Gewaltkriminalität spezialisiert ist. Im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung werden die Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden stetig darin geschult, die Befragung von Opfern mit der notwendigen Sensibilität und Professionalität vorzunehmen. Zu Frage 4: Grundsätzlich kann eine Untersuchung mithilfe der erwähnten Untersuchungsbox in jedem Spital und jeder Arztpraxis vorgenommen werden. Die Spitäler können die Box beim IRM bestellen. Da die medizinischen Fachpersonen, insbesondere in den ambulanten Praxen,
aber teilweise auch in Spitälern aufgrund der geringen Fallzahlen in der Regel nur wenig Erfahrung in der Anwendung der Untersuchungs boxen haben, werden Opfer sexueller Gewalt im Kanton Zürich oft an das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur oder das Stadtspital Triemli überwiesen oder – wenn es sich um minderjährige Opfer handelt – an das Kinderspital Zürich. Da nur ein Teil der Personen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden, sich an die Polizei wendet bzw. Anzeige erstattet, liegt es in erster Linie an den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie am betreuenden Pflegepersonal, diese auf die Möglichkeit einer derartigen Untersuchung hinzuweisen. Die medizinische Untersuchung und Spurensicherung ist dabei grundsätzlich bei allen Gewaltopfern gleich, unabhängig von deren Geschlecht. Oftmals bildet die Notfallstation eines Spitals die erste Anlaufstelle für Personen, die Gewalt erlitten haben. Es ist deshalb zentral, dass dort geeignete Fachpersonen wie insbesondere «Forensic Nurses» zur Verfügung stehen, die geschult sind, Warnzeichen und Verletzungsmuster, die auf Gewalt hindeuten, zu erkennen. Darüber hinaus kommt auch den Opferberatungsstellen eine wichtige Rolle zu. Sie bieten umfassende Unterstützung an und können Betroffenen aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, um auf das Erlebte zu reagieren. Allgemein wird die Öffentlichkeit in Präventionskampagnen gegenüber sexueller Gewalt sensibilisiert und über das bestehende umfangreiche Beratungsangebot der Fachstellen informiert. So bezweckt auch die derzeitige Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen!», die gemeinsam von der Staatsanwaltschaft, der Kantonalen Opferhilfestelle und der Kantonspolizei (Gewaltschutz, Fachstelle Häusliche Gewalt und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt) im Juli 2020 lanciert wurde, das Bewusstsein der Bevölkerung hinsichtlich jeglicher Formen von Gewalt zu fördern und den Zugang zu Unterstützungsangeboten für Opfer weiter zu verbessern. Zu Frage 5: Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Sexualdelikte/Kindesschutz und der Staatsanwaltschaft I sind tagtäglich mit Opfern von schweren Gewalt- und Sexualdelikten in Kontakt und für diese Thematik sensibilisiert. Sie sind sich sehr bewusst, dass sexuelle Übergriffe traumatisierende Erfahrungen darstellen, weshalb beim Umgang mit betroffenen Personen besonderen Wert auf Respekt und Taktgefühl zu legen
ist. Da die Befragungen von Opfern in diesem Bereich überdurchschnittlich anspruchsvoll sind, werden die Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden laufend in internen und externen Ausbildungsveranstaltungen durch psychologische Fachkräfte geschult und weitergebildet. Es bestehen zudem im Kanton Zürich verschiedene einschlägige Weiterbildungsangebote, die sich speziell an Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich oder aus der Strafverfolgung richten. Dazu gehö- ren der vom IRM organisierte CAS Forensic Nursing, der CAS Häusliche Gewalt der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Kooperation mit der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt sowie ärztliche Fort- und Weiterbildungskurse zu Gewalt in der Familie.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli