RRB Nr. 742/2012
Petition Hanni Guyer, Daniela Arnold und Yvonne Bont, Bülach, betreffend Schiessanlage Widstud im Heimgarten, Schreiben an die Petentinnen und Petenten
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Juli 2012
742. Petition gegen die Schiessanlage Widstud im Heimgarten
Erwägungen
Am 30. Januar 2012 wurde der Staatskanzlei eine Petition mit 3975 Unterschriften übergeben. Die Petition ist gegen den geplanten Bau der neuen Jagdschiessanlage Widstud in Bülach bzw. gegen den entsprechenden Karteneintrag im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans gerichtet. Sie kritisiert die Grösse der Anlage, die vermuteten Lärmimmissionen, den zusätzlichen Verkehr und den Verlust von Fruchtfolgeflächen. Im Petitionstext wird festgehalten, dass die geplante Jagdschiessanlage mit drei Indoor- und 26 Aussenanlagen, Klubhaus, Restaurant, Ausbildungsraum und Büchsenmacherei überdimensioniert sei und weit über den gesetzlichen Auftrag und das öffentliche Interesse des Kantons hinausgehe. Im Übrigen seien die Zürcher Jägerinnen und Jäger eine klare Minderheit unter den Schützinnen und Schützen. Die Mehrheit der Schüsse auf der neuen Anlage werde von Sport- und Freizeitschützen abgegeben. Das Planungsgebiet wird als beliebtes und viel genutztes Naherholungsgebiet der Stadt Bülach beschrieben, in dem mit dem geplanten Betrieb an 200 Tagen im Jahr 800 000 Schüsse oder an vier Tagen pro Woche acht Stunden lang alle sieben Sekunden ein Schuss abgegeben werde und dadurch mit nicht akzeptablem Schiesslärm zu rechnen sei. Zudem würden durch den Betrieb der Anlage zusätzlich etwa 150 Fahrzeuge pro Tag die ohnehin schon stark frequentierten Strassenabschnitte durch den Hardwald und die Wagenbrechi belasten und den Schleichverkehr durch das Soliquartier fördern. Weiter gehe durch den Bau der Anlage wertvolles, ackerfähiges Kulturland verloren und das, obwohl der Kanton Zürich die gesetzlich vorgeschriebene Fläche von Fruchtfolgeflächen ohnehin schon nicht mehr ausweisen könne. Der Petition voran gingen die offizielle Präsentation des geplanten Projekts anlässlich der Pressekonferenz vom 16. September 2011, eine öffentliche Veranstaltung in der Stadthalle Bülach vom 24. Oktober 2011, die Veröffentlichung des Berichts «Neue Jagdschiessanlage Widstud, Gemeinde Bülach – Bericht über die Standortwahl und die Umweltauswirkungen auf Stufe Richtplanung» (2011) sowie die öffentliche Auflage und gleichzeitige Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger gemäss § 7 Abs. 1 und 2 PBG betreffend die ergänzende Festlegung einer neuen Jagdschiessanlage im kantonalen Richtplan, die vom 11. November 2011 bis 30. Januar 2012 stattgefunden hat.
In der Stellungnahme der Petentinnen im Rahmen der öffentlichen Auflage wird ausdrücklich festgehalten, dass es Aufgabe des Kantons sei, den Jägerinnen und Jägern im Kanton Zürich eine Anlage zur Verfügung zu stellen, auf der die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten angeboten und die Jagdprüfungen durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird die vorgesehene Jagdschiessanlage gestützt auf das im Bericht über die Standortwahl aufgeführte Zahlenmaterial als überdimensioniert kritisiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Petentinnen und Petenten: Am 30. Januar 2012 haben Sie der Staatskanzlei eine Petition mit 3975 Unterschriften gegen die geplante Schiessanlage Widstud übergeben. Darin kritisieren Sie insbesondere die Grösse der Anlage, die vermuteten Lärmimmissionen, den zusätzlichen Verkehr und den Verlust von Fruchtfolgeflächen. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie in Ihrer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auflage zum Richtplaneintrag ausdrücklich festhalten, dass es Aufgabe des Kantons sei, den Jägerinnen und Jägern im Kanton Zürich eine Anlage zur Verfügung zu stellen, auf der die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten angeboten und die Jagdprüfungen durchgeführt werden können. Dies entspricht auch den Zielen des Regierungsrates. Der Kanton Zürich soll den Jägerinnen und Jägern eine Schiessanlage zur Verfügung stellen, die politisch und finanziell tragbar ist, den Anliegen des Umweltschutzes, der Standortgemeinde und der umliegenden Region gerecht sowie nach den neusten Erkenntnissen geplant und gebaut wird. Eine fundierte jagdliche Schiessausbildung und intensives Training sind nicht nur für die sich in Ausbildung befindenden Jungjägerinnen und -jäger wichtig. Regelmässiges Training ist für alle Jägerinnen und Jäger Voraussetzung, um einen sicheren und dem Tierwohl gerecht werdenden Jagdbetrieb zu gewährleisten. Die Annahme, dass die Mehrheit aller Schüsse von Sport- und Freizeitschützen abgegeben werde, trifft nicht zu. In den vergangenen Monaten wurden die voraussichtlichen Schusszahlen überprüft und insbesondere auch die Verteilung der Schüsse auf das jagdliche und das sportliche Schiessen im Aussenbereich nochmals plausibilisiert. Es ist davon auszugehen, dass hier rund 200 000 bis 250 000 Kugelschüsse und 500 000 bis 550 000 Schrotschüsse abgegeben werden. Die Verteilung wurde mit der Jeton-Statistik der letzten Jahre in der Jagdschiessanlage
Embrach abgeschätzt bzw. hochgerechnet. Es ist davon auszugehen, dass der Sportschützenanteil an den gesamten Schusszahlen im Aussenbereich bei höchstens 22% und am Trap-, Skeet- und Jagdparcoursschiessen bei höchstens 29% liegen wird. Die Schätzung der Schusszahlen im Innenbereich ist bedeutend schwieriger. Rund 84% (660 000 Schüsse) der insgesamt etwa 790 000 Schüsse werden in der 50-m-Halle mit der Faustfeuerwaffe auf verschiedene Distanzen abgegebenen. Es ist unbestritten, dass ein wesentlicher Teil der Schüsse in der 50-m-Halle von Sportschützen geschossen wird. Da die Jägerinnen und Jäger das Schiessen mit der Faustfeuerwaffe ebenfalls beherrschen müssen, ist es aber sinnvoll, auf dem Gelände der Kiesgrube eine derartige Anlage zur Verfügung zu stellen. Der Rest verteilt sich auf weitere Indooranlagen. Ihre Annahme, es würden 26 Outdooranlagen geplant, ist nicht nachvollziehbar. Gemäss der ersten Machbarkeitsstudie sind sechs Aussenanlagen geplant. Die Kugelanlage besteht aus dem Bereich für stehende und dem für bewegte Ziele, auf denen jeweils die verschiedenen Distanzen geschossen werden können. Die Schrotanlage setzt sich zusammen aus der Anlage für den laufenden Blechhasen, der Trap- und Skeetanlage sowie dem Jagdparcours. Auf der Trapanlage kann auch Skeet und umgekehrt geschossen werden, der Jagdparcours besteht aus Teilbereichen. Wie erwähnt ist davon auszugehen, dass die geplante Jagdparcours-, Trap- und Skeetanlage zu rund 29% für das sportliche Schrotschiessen genutzt werden wird. Trap und Skeet sind anerkannte olympische Disziplinen, für die Trainingsmöglichkeiten bereitgestellt werden sollen. Das Einstellen des sportlichen Schrotschiessens am heutigen Standort in Embrach ohne eine entsprechende alternative Trainingsmöglichkeit käme im Ergebnis einem allgemeinen Verbot für alles nicht jagdliche Schrotschiessen gleich. Statt den Sportschützinnen und -schützen das Schiessen in der neuen Anlage zu verbieten, ist vielmehr bei der Planung der Anlage darauf zu achten, dass bezüglich Lärmschutz alles unternommen wird, um die Umgebung möglichst gut vor Störungen zu schützen. Bezüglich der Lärmimmissionen ist zu beachten, dass im Innenbereich abgegebene Schüsse ausserhalb der Gebäude nicht hörbar sind. Im Aussenbereich muss zwischen dem Schrot- und dem Kugelschiessen unterschieden werden. Das Schrotschiessen verursacht bedeutend weniger
Lärm als das Kugelschiessen und wird bereits wenige Meter von der Kiesgrube entfernt die vorgegebenen Planungswerte deutlich unterschreiten. Die Kugelanlage muss mit allen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten so gebaut werden, dass auch diese Schüsse die Umgebung nicht übermässig belasten. Bereits die vorliegende Machbarkeitsstudie berücksichtigt alle wichtigen Erfahrungswerte betreffend
Akustik des Schiesslärms. Die der Anlage am nächsten gelegenen Siedlungen liegen im Rücken der Abschussbereiche und somit ausserhalb des Geschossknallbereichs. Die Anlage ist in die bestehende Kiesgrube eingebettet. Es besteht keine direkte Sichtverbindung zwischen Quelle und Empfangsort, und daher wird auch eine direkte Schallausbreitung verhindert. Weitere Massnahmen, wie zum Beispiel Schallblenden, werden den Geschossknall zusätzlich dämpfen und dahin lenken, wo er nicht stört. Bei den Öffnungszeiten der Anlage soll auf die Umgebung Rücksicht genommen werden. Die Kapazität hängt von der Grösse der Anlage und der Dauer der Öffnungszeiten ab. Diesbezüglich besteht sicherlich Handlungsspielraum, der im Rahmen der kommenden Projektphasen (Vorprojekt, Gestaltungsplan und Umweltverträglichkeitsprüfung) genauer definiert werden kann. Die Erschliessung der neuen Anlage erfolgt ausschliesslich von Norden ab dem Kreisel zwischen Eglisau und Bülach her über die Marterlochstrasse. Die zu erwartende Beanspruchung der Marterlochstrasse dürfte durchschnittlich rund 300 Hin- und Rückfahrten pro Tag oder rund 35– 40 Fahrten pro Stunde während den Öffnungszeiten (08.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr) betragen. Die sich aus dem Betrieb der Anlage ergebende Verkehrszunahme liegt demzufolge im Promillebereich der heutigen Verkehrsfrequenzen und wird in den umliegenden Gebieten kaum wahrnehmbar sein. Im Übrigen ist der Emissionspegel auf der Strassenachse durch den Hardwald und am Kreisel mit durchschnittlich über 80 dB(A) bedeutend höher als die in der Machbarkeitsstudie zur neuen Anlage durch die Lärmfachleute errechneten Werte. Dass sich kein zusätzlicher Schleichverkehr durch das Soliquartier oder entlang dem Hardwald etabliert, lässt sich mit begleitenden Massnahmen verhindern. Werden für die Erstellung von Bauten und Anlagen Fruchtfolgeflächen beansprucht, müssen sie kompensiert werden. Dies bedeutet, dass durch die Verursacherin oder den Verursacher der Beanspruchung grundsätzlich eine flächengleiche Aufwertung der Nutzungseignung durch Verbesserung des Bodenaufbaus eines geeigneten Gebiets erfolgen muss. In der Regel wird eine Kompensation durch Aufwertung bereits beeinträchtigter anthropogener Böden vorgenommen. Im Rahmen des kantonalen Bewilligungsverfahrens wird die Fachstelle Bodenschutz
die Auswirkungen auf die Fruchtfolgeflächen am vorgesehenen Standort prüfen und gegebenenfalls eine Kompensation verlangen. Inwiefern nach der Annahme der Kulturlandinitiative weitere Anforderungen zu erfüllen sind, kann zurzeit nicht gesagt werden. Wir werden auch diese Frage im Rahmen der Erarbeitung der entsprechenden Umsetzungsvorlage bis Juni 2013 klären
Wir sind überzeugt, dass in den verschiedenen raumplanungs-, umwelt- und baurechtlichen Verfahren, die die Anlage zwingend zu durchlaufen hat, Ihren Anliegen Rechnung getragen werden kann.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi