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Dringliche Anfrage Esther Meier, Zollikon, Isabel Bartal, Zürich, und Tobias Mani, Wädenswil, betreffend AOZ schliesst Asylunterkunft für unbegleitete Jugendliche (MNA) in Zollikon und entlässt 60 Mitarbeiter, Beantwortung

RRB Nr. 744/2018 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 22. Aug. 2018

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Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 744/2018

Dringliche Anfrage Esther Meier, Zollikon, Isabel Bartal, Zürich, und Tobias Mani, Wädenswil, betreffend AOZ schliesst Asylunterkunft für unbegleitete Jugendliche (MNA) in Zollikon und entlässt 60 Mitarbeiter, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 195/2018

Sitzung vom 22. August 2018

744. Dringliche Anfrage (AOZ schliesst Asylunterkunft für unbegleitete Jugendliche [MNA] in Zollikon und entlässt 60 Mitarbeiter) Die Kantonsrätinnen Esther Meier, Zollikon, und Isabel Bartal, Zürich, sowie Kantonsrat Tobias Mani, Wädenswil, haben am 25. Juni 2018 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Zwei Jahre nach seiner Eröffnung wird das Asylheim für unbegleitete Jugendliche in Zollikon schon wieder geschlossen. Die Asylunterkunft im ehemaligen Altersheim am See in Zollikon war im August 2016 für 90 unbegleitete minderjährige Asylsuchende, sog. MNA (Mineurs Non Accompagnés) im Alter von 12–17 Jahren eröffnet worden. Die Jugendlichen müssen Zollikon nun verlassen und 60 Mitarbeitende erhalten die Kündigung. Sowohl für die Jugendlichen als auch für die Angestellten eine schwierige Situation. Von den 70 zurzeit in Zollikon untergebrachten minderjährigen Asylsuchenden besuchen seit einem halben Jahr 6 bzw. ab nächstem Jahr ca. 9 die reguläre Oberstufe der Sekundarschule. Die Jugendlichen haben in den Aufnahmeklassen sehr schnelle und gute Fortschritte gemacht und sich sehr bemüht. Sie waren motivierte und fleissige Schüler. Es gelang ihnen, sich schnell zu integrieren. Auch aus Sicht der Schule Zollikon, welche grosse Anstrengungen zur Integration der Jugendlichen unternommen hatte, ist der kurzfristig publik gewordene Entscheid unverständlich. Erst kürzlich haben Schnuppertage für weitere junge Schüler aus dem MNA-Zentrum stattgefunden, die nach den Sommerferien hätten eingeschult werden sollen. Diese werden nun nicht aufgenommen. Auch für die 60 Mitarbeitenden ist die Situation ärgerlich. Sie haben im Juni die Kündigung erhalten mit dem Hinweis, sich erneut bei der Asylorganisation Zürich (AOZ) bewerben zu können. Die Mitarbeitenden des AOZ-Asylheims sind empört: Zwar sei klar gewesen, dass es sich bei den Stellen um eine mittelfristige Angelegenheit handle, aber dass es jetzt so schnell gehe widerspreche dem, was man von einem Arbeitgeber erwarte.

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:

Erwägungen

1. Der Mietvertrag zwischen dem Kanton und der Gemeinde Zollikon war ursprünglich auf 2 Jahre begrenzt, weil das Bundesgerichtsurteil noch zu entscheiden hatte, ob die Liegenschaft, welche zum Teil auf einem Grundstück liegt, welches durch ein Legat der Gemeinde vermacht worden war, weiterhin dem Stiftungszweck untersteht. Der BG-­ Entscheid liegt nun seit dem 18.7.2017 vor und besagt, dass die Zweckbestimmung weiterhin gelte. Einer Vertragsverlängerung stand somit nichts mehr im Wege. Und die Unterbringung von MNA entspricht dem Stiftungszweck und war auch für die Gemeinde Zollikon eine gute Lösung. Frage: Wurden mit der Gemeinde Zollikon Gespräche geführt über eine langfristige Planung bzw. über eine Verlängerung des Mietverhältnisses?

2. Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, die mit viel Aufwand in die Regelschule in Zollikon aufgenommen worden sind? Können diese weiterhin die Sekundarstufe in Zollikon besuchen oder werden sie transferiert?

3. Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, welche bereits in der Tempus-Schule in Küsnacht angemeldet worden sind? Können Sie damit rechnen, dennoch weiterhin dort das 10. Schuljahr zu besuchen?

4. Die strategischen Entscheidungen der AOZ bzw. die Zusammenarbeit zwischen Kanton und AOZ erscheinen widersprüchlich: Zuerst wurden die Aussenstellen geschlossen, das MNA-Zentrum in Zollikon aufgewertet und Jugendliche nach Zollikon transferiert. Ungefähr 1 Monat später wurde entschieden, dass das MNA Zollikon geschlossen werden soll. Dazu folgende Fragen: Warum wurde das MNA-Zentrum Zollikon zuerst aufgewertet, um dann einen Monat später geschlossen zu werden? Gibt es für die ohnehin traumatisierten Jugendlichen, die nun hin und her geschoben werden, Anschlusslösungen?

5. Dass eine grosse Zahl der Jugendlichen die Volljährigkeit erreichen würde und somit das Zentrum verlassen müssen, war vorhersehbar. Dies erklärt u. a., warum die Zahlen rückläufig sind. Das war für die AOZ berechenbar. Seit wann steht der Entscheid, dass der Betrieb nicht weitergeführt wird? Warum reagiert der Kanton erst jetzt und wurden die Mitarbeitenden nicht vorher über die Situation informiert? Warum hat die AOZ bzw. der Kanton nicht früher mit der Gemeinde das Gespräch gesucht?

6. Die Kündigungen erfolgten in drei Kündigungswellen innerhalb eines Monats. Die ersten zwei Kündigungswellen betrafen nur Lehrpersonen. Auf Rückfragen der vorerst nicht Betroffenen wurde beschwichtigt. Trotzdem erhalten auch diese nur Tage später die Kündigung. In einer dritten Kündigungswelle wurde dann sämtlichen anderen Mitarbeitenden (insgesamt 60 Personen) ebenfalls gekündigt. Wie steht der Kanton zu diesem Vorgehen der AOZ? Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass dieser Kündigungstermin Ende des Schuljahres beispielsweise für die 9 Lehrpersonen denkbar ungünstig ist, da die Stellen an den Schulen bereits besetzt sind?

7. Einigen der 60 Gekündigten wird eine Weiterbeschäftigung angeboten werden können. Was passiert mit denjenigen, welche nicht weiter beschäftigt werden können und ist die AOZ verpflichtet, einen Sozialplan einzurichten?

8. Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Zollikon und dem Kantonalen Sozialamt – also mit dem Kanton Zürich – für die Liegenschaft an der Seestrasse 109 läuft erst Ende Mai 2019 aus. Wie hoch sind die anfallenden Mietkosten für die restliche Mietvertragszeit (bitte in Franken, inklusive Nebenkosten)?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Esther Meier, Zollikon, Isabel Bartal, Zürich, und Tobias Mani, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Betreuung der vom Staatssekretariat für Migration dem Kanton Zürich zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (sogenannte Mineurs non accompagnés, MNA) führt der Fachbereich MNA der Asylorganisation Zürich (AOZ) in Affoltern a. A. und in Aussenstellen besondere kantonale Erstphasenunterkünfte für MNA. Im vierten Quartal 2015 musste der Kanton innert kurzer Zeit zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von MNA bereitstellen. In dieser angespannten Situation konnte das Kantonale Sozialamt mit der Gemeinde Zollikon einen auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag bis zum 31. Mai 2018 für das bisherige Wohn- und Pflegezentrum am See mit der Option für eine Verlängerung um ein Jahr abschliessen. Mitte September 2017 bekundete das Kantonale Sozialamt gegenüber der Gemeinde Zollikon Interesse an dieser Option zur Verlängerung bis 31. Mai 2019. Der Gemeinderat Zollikon stimmte der Verlängerung an seiner Sitzung vom 27. September 2017 zu.

Das MNA-Zentrum in Zollikon war von Anfang an als befristete Übergangslösung konzipiert. Da die Zahl der vom Bund an die Kantone zugewiesenen MNA seit Längerem stark rückläufig ist und immer mehr in den MNA-Strukturen betreute Jugendliche das 18. Altersjahr erreichen, ist der Bedarf an Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten deutlich gesunken. Deshalb wird das Provisorium in Zollikon auf Ende des Schuljahres 2017/2018 bzw. auf Beginn des neuen Schuljahres früher als geplant geschlossen. Derzeit sind Gespräche und Abklärungen für eine Zwischennutzung bis Ende Mai 2019 im Gang. Es ist im Interesse des Kantons, dass gemeinsam mit der Gemeinde Zollikon eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden werden kann. Zu Frage 2: Sieben Schülerinnen und Schüler aus dem MNA-Zentrum in Zollikon waren Ende Schuljahr 2017/2018 gut in die Regelklassen der 1. und 2. Sekundarschule Zollikon-Zumikon integriert und werden auch im Schuljahr 2018/2019 dort unterrichtet. Dies hat die Schulpflege Zollikon an ihrer Sitzung vom 26. Juni 2018 entschieden mit der Erwägung, dass die neuen Schulwege keine nennenswerten Herausforderungen mit sich bringen. Das Volksschulamt begrüsst die weitere Beschulung der sieben Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule Zollikon-Zumikon. Diese werden mit Unterricht in Deutsch als Zweitsprache durch eine ehemalige Lehrperson aus der Schule des MNA-Zentrums unterstützt. Zwei der Schülerinnen sind Anwärterinnen auf das Gymnasium. Sie sind bereits für das Förderprogramm ChagALL (Chancengerechtigkeit durch Arbeit an der Lernlaufbahn) für begabte jugendliche Migrantinnen und Migranten des Gymnasiums Unterstrass vorgemerkt. Zu Frage 3: Die Schülerinnen und Schüler, die im Vorfeld bereits von der Tempus-­ Schule aufgenommen wurden, werden nach ihrem Umzug wie geplant das 10. Schuljahr in Küsnacht besuchen. Zu Frage 4: Es trifft zu, dass Jugendliche mit der Schliessung von zwei MNA-Aussenstellen in die verbleibenden Standorte – auch nach Zollikon – umplatziert wurden. Für alle Jugendlichen wurden in der Zwischenzeit unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation und in Absprache mit ihren Beiständen geeignete Anschlusslösungen gefunden.

Zu Frage 5: Während 2015 der Anteil der MNA an den Asylsuchenden gesamtschweizerisch bei 7% lag, belief er sich 2017 noch auf 4%. Zudem war seither die Zuwanderung in die Schweiz stark rückläufig. Es handelt sich demnach im Bereich MNA um einen doppelten Rückgangseffekt, der so nicht vorhergesehen werden konnte. Den Entscheid, das MNA-Zentrum Zollikon zu schliessen, fällte die AOZ in Absprache mit dem Kantonalen Sozialamt in der ersten Junihälfte 2018. Die AOZ informierte innert Wochenfrist nach dem Schliessungsentscheid als Erstes die betroffenen Mitarbeitenden, am Tag darauf die Gemeinde und alle weiteren involvierten Stellen. Das MNA-Zentrum in Zollikon war wie erwähnt von Anfang an als befristete Übergangslösung konzipiert und wäre in jedem Fall spätestens mit dem Auslaufen des befristeten Mietvertrages zwischen dem Kantonalen Sozialamt und der Gemeinde Zollikon geschlossen worden. Der Zeitpunkt der Schliessung wurde abgestimmt auf den Schuljahresbeginn und ergab sich auch dadurch, dass die AOZ auf diesen Zeitpunkt hin Wohnraum zur Verfügung hat, in welchem eine MNA-Aussenstelle mit bedeutend weniger Plätzen als in Zollikon in Betrieb genommen werden kann. Der Zeitpunkt der Schliessung auf Schuljahresbeginn ist zu begrüssen. Die «schulkonforme» Organisation des Wohnortwechsels auf Ende August hat den positiven Effekt, dass die MNA das neue Schuljahr in geklärten Verhältnissen beginnen können und nicht mitten im Jahr wechseln müssen. Zu Frage 6: Nach Angaben der AOZ erfolgte die Kündigung von Lehrpersonen schon vor und unabhängig vom Schliessungsentscheid des Zentrums, weil die Zahl der schulpflichtigen Jugendlichen laufend abnahm. Aufgrund der gegenwärtigen Stellensituation an der Volksschule ist davon auszugehen, dass die betroffenen Lehrpersonen auch kurz vor den Sommerferien problemlos eine neue Stelle finden werden. Lehrpersonen, die im Asylbereich arbeiten, sind sich zudem des volatilen Charakters dieses Bereichs bewusst. Es ist üblich, dass auf jedes neue Schuljahr hin die Klassenzahl und damit die Stellen anhand der aktuellen Zahlen neu festgelegt werden müssen. Zu Frage 7: Etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können innerhalb der AOZ weiterbeschäftigt werden. Für die anderen Mitarbeitenden wird zwischen der AOZ und dem Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD ein Sozialplan ausgearbeitet.

Zu Frage 8: Der privatrechtliche Mietvertrag zwischen dem Kanton und der Gemeinde ist nicht öffentlich. Wie erwähnt sind derzeit Gespräche zwischen der Gemeinde Zollikon und dem Kantonalen Sozialamt über den Mietvertrag und über eine Zwischennutzung bis Ende Mai 2019 im Gang.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli