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Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon, Genehmigung Zusammenschlussvertrag

RRB Nr. 748/2022 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 18. Mai 2022

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Abgerufen am 10. Sept. 2026

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  2. Zürich
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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 748/2022

Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon, Genehmigung Zusammenschlussvertrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2022

748. Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon (Genehmigung Zusammenschlussvertrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage a) Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon haben am 28. November 2021 dem Vertrag über den Zusammenschluss der drei Gemeinden zugestimmt. In der Politischen Gemeinde Andelfingen betrug der Ja-Stimmen-Anteil 75,8%, in der Politischen Gemeinde Humlikon 87,2% und in der Politischen Gemeinde Adlikon 89,1%. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. b) Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 ersucht der Gemeindeschreiber der Politischen Gemeinde Andelfingen namens der drei Vertragsgemeinden den Regierungsrat um Genehmigung des Zusammenschlussvertrags.

2. Verfahren für den Zusammenschluss von Gemeinden a) Der Zusammenschluss von Gemeinden erfordert einen Vertrag (§ 152 Abs. 1 Gemeindegesetz [GG, LS 131.1]). Der Zusammenschlussvertrag ist das zentrale rechtliche Element für die Vereinigung und beinhaltet rechtsgeschäftliche, bestandesrechtliche und rechtsetzende Elemente. Die Stimmberechtigten jeder beteiligten Gemeinde beschliessen den Vertrag über den Zusammenschluss an der Urne (Art. 84 Abs. 3 Kantonsverfassung [KV, LS 101]; § 153 Abs. 1 GG). Für den Zusammenschluss von Gemeinden ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden jeder beteiligten Gemeinde erforderlich (Art. 84 Abs. 1 KV). b) Gemäss § 153 Abs. 1 GG bedarf der Zusammenschlussvertrag der Genehmigung des Regierungsrates, der ihn auf seine Rechtmässigkeit prüft. Die Genehmigung ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags.

3. Prüfung des Zusammenschlussvertrags der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon a) Durch den Zusammenschluss der drei Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon entsteht eine räumlich zweckmässig abgegrenzte Gemeinde mit 3429 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von 17 km 2.

Der Zusammenschluss der drei Gemeinden liegt im kantonalen Interesse. Das Projekt steht in Einklang mit den politischen und rechtlichen Vorgaben des Kantons zu Gemeindefusionen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Vereinfachung der Gemeindestrukturen im Bezirk Andelfingen. Die erweiterte Gemeinde Andelfingen ist in der Lage, ihre Aufgaben selbstständig zu erfüllen und ihrer Bevölkerung zeitgemässe Dienstleistungen zu bieten. b) Der Vertrag legt fest, dass der Zusammenschluss auf den 1. Januar 2023 erfolgt (Art. 3 Vertrag). Die Stimmberechtigten der drei politischen Gemeinden wählen auf den Zeitpunkt des Zusammenschlusses den Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission und die Friedensrichterin bzw. den Friedensrichter der erweiterten Gemeinde. Der erste Wahlgang ist am 25. September 2022 vorgesehen (Art. 11 Abs. 3 Vertrag). Damit kann auf die Durchführung der Erneuerungswahlen in der ersten Hälfte 2022 verzichtet werden. Die Amtsdauer der 2018 gewählten Behörden der drei beteiligten Gemeinden verlängert sich bis zum 31. Dezember 2022 (Art. 11 Abs. 5 Vertrag). Der Vertrag sieht weiter vor, dass keine neue Gemeindeordnung geschaffen, sondern die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Andelfingen vom 24. September 2017 übernommen wird (Art. 13 Vertrag). Die erweiterte Gemeinde übernimmt die Erlasse der Politischen Gemeinde Andelfingen (Art. 14 Abs. 1 Vertrag). Das Reglement des Elektrizitätswerks Andelfingen, die Ausführungsbestimmungen des Elektrizitätswerks Andelfingen sowie die Unterhaltsordnung für die Bodenverbesserungsanlagen der Gemeinde Adlikon gelten jedoch innerhalb der bisherigen territorialen Grenzen auch nach dem Zusammenschluss (Art. 14 Abs. 3 und 5 Vertrag). Bis Ende 2022 wird die Entschädigungsverordnung der Politischen Gemeinde Andelfingen überarbeitet und an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2022 den Stimmberechtigten der erweiterten Gemeinde zur Beschlussfassung unterbreitet (Art. 14 Abs. 2 Vertrag). Reglemente über die Fernwärmeversorgung bleiben vorläufig innerhalb ihrer bisherigen territorialen Grenzen in Kraft, bis sie durch ein Fernwärmereglement der erweiterten Gemeinde abgelöst werden (Art. 14 Abs. 4 Vertrag). Die Bau- und Zonenordnungen sowie die Richtpläne der Vertragsgemeinden behalten innerhalb der bisherigen territorialen Grenzen ihre Gültigkeit bis zum Inkrafttreten der

Bau- und Zonenordnung sowie der Richtpläne, die für das gesamte Gebiet der erweiterten Gemeinde gültig sind. Diese sind den Stimmberechtigten bis spätestens 2030 zum Beschluss zu unterbreiten (Art. 15 Abs. 1 Vertrag).

c) Der Zusammenschlussvertrag legt fest, dass die erweiterte Gemeinde den Namen Andelfingen trägt (Art. 6 Vertrag). Die Gemeindenamen Humlikon und Adlikon gehen damit unter. Da die erweiterte Gemeinde den Namen der bisherigen Gemeinde Andelfingen weiterführt, liegt keine Namensänderung im Sinne von § 2 Abs. 2 GG vor. Damit erübrigt sich eine formelle Genehmigung des Gemeindenamens durch den Regierungsrat. Die erweiterte Gemeinde übernimmt das Wappen der Politischen Gemeinde Andelfingen (Art. 8 Vertrag). Die Bürgerinnen und Bürger der Politischen Gemeinden Humlikon und Adlikon erhalten das Gemeindebürgerrecht der erweiterten Gemeinde Andelfingen (Art. 9 Vertrag). d) Die drei Vertragsgemeinden gehören zum Bezirk Andelfingen. Die drei politischen Gemeinden sind Teil des Kindes- und Erwachsenenschutzkreises Winterthur-Andelfingen. Zivilstands- und Betreibungsamt sind auf Bezirksebene organisiert, sodass sich aus der Vereinigung keine Änderungen ergeben. Die drei politischen Gemeinden gehören gemeinsam zum Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Andelfingen. e) Der vorliegende Zusammenschlussvertrag enthält die notwendigen Bestimmungen für die Bildung der erweiterten Gemeinde Andelfingen, die auf den 1. Januar 2023 vorgesehen ist. Im Vertrag werden der Zeitplan sowie die notwendigen Schritte bis zum Inkrafttreten der neuen Gemeinde festgelegt. Dazu gehören Regelungen zum Beschluss über das erste Budget der erweiterten Gemeinde und zur Abnahme der Rechnungen der bisherigen Gemeinden. Der Vertrag regelt weiter den Übergang der Rechte und Pflichten. Er bildet insgesamt eine zweckmässige Rechtsgrundlage für den Übergang zur erweiterten Gemeinde Andelfingen. f) Die Bestimmungen des Zusammenschlussvertrags geben, soweit ersichtlich, zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon am 28. November 2021 beschlossene Vertrag über den Zusammenschluss der Politischen Gemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Andelfingen, Thurtalstrasse 9, Postfach, 8450 Andelfingen, Humlikon, Andelfingerstrasse 5, 8457 Humlikon, Adlikon, Unterdorfstrasse 1, 8452 Adlikon bei Andelfingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 84 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. November 2022, 1. April 2023, 1. April 2023, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2024 erneut konsolidiert.
  • Gemeindegesetz, Art. 2, Art. 152 und Art. 153 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2022; der Erlass wurde am 1. Oktober 2022 und 1. April 2026 erneut konsolidiert.