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Anfrage Eva-Maria Würth, Zürich, betreffend Herkunft des spaltbaren Materials für Atomkraftwerke, an denen der Kanton Zürich beteiligt ist, Beantwortung

RRB Nr. 763/2017 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 30. Aug. 2017

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-763-2017/de/anfrage-eva-maria-wurth-zurich-betreffend-herkunft-des-spaltbaren-materials-fur-atomkraftwerke-an-denen-der-kanton-zurich-beteiligt-ist-beantwortung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 763/2017

Anfrage Eva-Maria Würth, Zürich, betreffend Herkunft des spaltbaren Materials für Atomkraftwerke, an denen der Kanton Zürich beteiligt ist, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 123/2017

Sitzung vom 30. August 2017

763. Anfrage (Herkunft des spaltbaren Materials für Atomkraftwerke, an denen der Kanton Zürich beteiligt ist) Kantonsrätin Eva-Maria Würth, Zürich, hat am 8. Mai 2017 folgende Anfrage eingereicht: 2010/2011 wurde bekannt, dass die AXPO spaltbares Material aus der russischen Wiederaufbereitungsanlage Majak via die ebenfalls russische Firma Rosatom bezieht. Mit dem dringlichen Postulat KR-Nr. 172/2011 verlangte der Kantonsrat, dass der Regierungsrat bei der AXPO in dem Sinne interveniert, dass diese Geschäftsbeziehung beendet wird. Die AXPO gab in der Folge ihren vorläufigen und ab 2014 endgültigen Verzicht auf den Bezug von Uran aus Majak bekannt. Bis heute gab sie aber nicht bekannt, woher das spaltbare Material stammt, das jenes aus der Anlage Majak ersetzte. Nicht nur in Majak, sondern auch bei den anderen Bezugsquellen werden regelmässig ökologische, soziale und rechtsstaatliche Standards angewendet, wie es nach Schweizer Recht und unseren ethischen Vorstellungen niemals möglich wäre. Die Energiestrategie 2050, welche der Regierungsrat begrüsst, sieht ein Verbot der Wiederaufbereitung in der Schweiz vor. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Ist dem Regierungsrat kraft seiner Vertretung bei der AXPO bekannt, woher diese nach dem Stopp der Lieferungen aus Majak das spaltbare Material für die AKW Beznau und Leibstadt bezieht? Falls ja, woher stammt es?

2. Werden beim Einkauf ethische Standards beachtet und kontrolliert?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Nachhaltigkeitsberichte der AXPO («GRI-Berichte») seit 2010/2011 bezüglich dieses Punkts?

4. Wird sich der Regierungsrat bei der AXPO für die Einhaltung ethischer Standards über den ganzen Materialfluss bei der Gewinnung und Wiederaufbereitung spaltbaren Materials und für eine transparente Berichterstattung über den Uran-Einkauf einsetzen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Eva-Maria Würth, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Die Axpo und eine Delegation des Verwaltungsrates der Axpo Holding AG, der als Vertreter des Regierungsrates Markus Kägi damals angehörte, erhielten im Juni 2011 keinen Zutritt zu der von der Föderalen Agentur für Atomenergie Russlands (Rosatom) kontrollierten Anlage in Majak (Produktionsverbund Majak). In der Folge wies die Axpo ihren Lieferanten, den französischen Nuklearkonzern Areva, an, keinen Brennstoff mehr aus dieser Anlage zu liefern, solange die Lieferkette nicht vollständig bekannt ist. Die Axpo hat seither über Areva Brennelemente aus der von Rosatom kontrollierten Anlage in Seversk beschafft. Gemäss ihren Angaben hat die Axpo keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Energiekonzern Rosatom. Ihre bestehenden Lieferverträge für die Kernbrennstäbe des Kernkraftwerks Beznau wurden mit Areva abgeschlossen. Rosatom ist ein Unterlieferant von Areva. Zu Frage 1: Der Brennstoff für das Kernkraftwerk Beznau (KKB) wird gemäss Axpo bis mindestens 2030 vollständig durch Lieferungen von Areva abgedeckt. Die Fertigung der Brennelemente erfolgt dabei in Russland. Russland ist auch das Herkunftsland des benötigten Spaltstoffs. Dieser wiederum wird von einer der vier russischen Anreicherungsanlagen produziert (Novoularsk, Seversk, Zenelnogorsk, Angarsk). Es wird kein Spaltstoff mehr aus der Anlage des Produktionsverbunds Majak für das KKB verarbeitet. Massgebend für den Zuschlag an Areva waren die Sicherstellung der Versorgung und die Einhaltung der ethischen und umweltrelevanten Standards sowie der Kosten. Der Brennstoff für das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) wird gemäss Axpo bis mindestens 2025 jeweils hälftig von Tenex und Urenco geliefert. Tenex ist ein russischer Lieferant, der seine Versorgung auf den vier Anreicherungsanlagen in Russland aufbaut. Urenco ist ein westeuropäischer Produzent von Anreicherungsdienstleistungen. Für das KKL beruht dessen Lieferkette auf kanadischem Uran, das in den firmeneigenen Anreicherungsanlagen zum benötigten Spaltstoff verarbeitet wird. Es wird kein Spaltstoff aus der Anlage des Produktionsverbunds Majak für das KKL verarbeitet. Die Vergabe an beide Lieferanten erfolgte auf denselben Kriterien wie beim KKB.

Zu Frage 2: Die Axpo wendet einen Kodex für Geschäftspartner an, um die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in Lieferketten verbindlich einzufordern (vgl. Nachhaltigkeitsbericht 2015/2016, S. 8 ff.). Demnach gelten für alle Verträge die Verpflichtung des «Code for Business Partners» der Axpo von 2014 oder gleichwertige Kodizes. Bei Herstellungsschritten mit einem grossen Anteil an Handarbeit sind vertraglich geregelte Vorortprüfungen möglich. Regelmässige Anlagenbesuche finden hauptsächlich bei der Fabrikation von Brennelementen statt. In Verarbeitungsstätten mit vorwiegend automatisierten Prozessen wird auf sekundäre Informationsquellen (tägliche bis jährliche Berichterstattungen) abgestützt, womit ein Eindruck über die bestehenden Arbeitsbedingungen bzw. die Einhaltung des Verhaltenskodexes gewonnen werden kann. Eine Inspektion einer Anlage kann bei fehlerhaftem Verhalten erfolgen. Schliesslich wird die Lieferkette über Zertifikate zur Materialherkunft überprüft. Zu Frage 3: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Axpo Holding AG erfolgt gemäss den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Der erwähnte Verhaltenskodex gilt für alle direkten Geschäftspartner der Axpo. Darüber hinaus erwartet die Axpo von ihren Geschäftspartnern, dass auch deren wichtige Zulieferer (bzw. Vorlieferanten) und Subunternehmer die im Kodex verankerten Grundsätze einhalten. Bei der Brennstoffbeschaffung verpflichtet sich der Geschäftspartner zudem ausdrücklich, die Einhaltung der Kodex-Grundsätze über die gesamte Wertschöpfungskette sicherzustellen. Die Axpo behält sich das Recht vor, bei Nichterfüllung dieses Kodexes Massnahmen zu fordern und gegebenenfalls die Geschäftsbeziehung zu beenden. Die Nachhaltigkeitsberichte der Axpo legen jeweils die zugrunde liegenden Grundsätze der Berichterstattung dar. Die Praxis der Axpo betreffend Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht zu beanstanden. Zu Frage 4: Mit Beschluss Nr. 1196/2016 legte der Regierungsrat seine Eigentümerstrategie für die Axpo Holding AG fest. Als Folge davon ist er seit dem 10. März 2017 nicht mehr im Verwaltungsrat der Axpo Holding vertreten. Als Aktionär der Axpo Holding AG legt der Kanton Zürich Wert darauf, dass der Axpo-Konzern die ökologischen, sozialen sowie rechtsstaatlichen Standards einhält und darüber transparent Bericht erstattet.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi