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Anfrage Chantal Galladé, Winterthur, und Alan David Sangines, Zürich, betreffend Zürich als Austragungsort des Eurovision Song Contest 2025, Beantwortung

RRB Nr. 763/2024 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 3. Juli 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-763-2024/de/anfrage-chantal-gallade-winterthur-und-alan-david-sangines-zurich-betreffend-zurich-als-austragungsort-des-eurovision-song-contest-2025-beantwortung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 763/2024

Anfrage Chantal Galladé, Winterthur, und Alan David Sangines, Zürich, betreffend Zürich als Austragungsort des Eurovision Song Contest 2025, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 164/2024

Sitzung vom 3. Juli 2024

763. Anfrage (Zürich als Austragungsort des Eurovision Song Contest 2025) Kantonsrätin Chantal Galladé, Winterthur, und Kantonsrat Alan David Sangines, Zürich, haben am 13. Mai 2024 folgende Anfrage eingereicht: 2025 wird der Eurovision Song Contest (ESC) in der Schweiz stattfinden. Als Austragungsort stehen verschiedene Städte zur Diskussion. Zürich würde sich als Austragungsort aus verschiedenen Gründen bestens eignen. Der Kanton verfügt über die notwendige Infrastruktur und über ein breites Angebot an Hotellerie und Gastronomie. Dieser internationale Anlass wäre für Zürich und die Kultur eine grosse Chance und würde viel Positives mit einer hohen Wertschöpfung für den Kanton mit sich bringen. Mehrere Kantone haben ebenfalls bereits ihr Interesse bekundet. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Erachtet es der Regierungsrat als erstrebenswert, dass der ESC 2025 in Zürich stattfinden soll? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb nicht?

2. Falls ja: Wie wird sich der Regierungsrat dafür einsetzen, damit der ESC 2025 in Zürich stattfinden kann? Wo und wie setzt er sich dafür ein, was für ein Vorgehen ist geplant?

3. Mit welchen Kosten ist für die öffentliche Hand bei der Durchführung des ESC in Zürich schätzungsweise zu rechnen? Ist der Regierungsrat bereit, sich mit finanziell zu beteiligen?

4. Mit welcher Wertschöpfung sowohl für die Wirtschaft wie auch für die öffentliche Hand ist bei einer Durchführung des ESC zu rechnen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Chantal Galladé, Winterthur, und Alan David Sangines, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat erachtet es als erstrebenswert, dass der Eurovision Song Contest 2025 (ESC 2025) nächstes Jahr in der Stadt Zürich durchgeführt wird. Damit bietet sich eine einzigartige Gelegenheit zur Marken- und Imagebildung des Standorts Zürich sowie für die Wirtschafts- förderung. Die bisherigen Veranstaltungsorte berichten von einem touristisch nachhaltigen Werbeeffekt. Es ist somit davon auszugehen, dass eine Austragung mit einer hohen Wertschöpfung und einem nachhaltigen Werbeeffekt auch für die Destination Zürich verbunden wäre, insbesondere mit einem gut gewählten Rahmenprogramm. Zu Frage 2: Der Regierungsrat wird sich mit vereinten Kräften mit der Stadt Zürich und Zürich Tourismus für die Austragung des ESC 2025 in Zürich einsetzen. Im Bereich seiner Möglichkeiten wird er für optimale Rahmenbedingungen sorgen und, soweit erwünscht, die Stadt Zürich beim Austausch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen unterstützen. Zu Frage 3: Die Ausgaben für die Durchführung des ESC 2025 in der Schweiz bewegen sich nach den Erfahrungen der bisherigen Austragungsorte in der Grössenordnung zwischen 15 Mio. und 50 Mio. Franken. Die Finanzierung dürften sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als durchführende Fernsehanstalt, die Stadt Zürich als Veranstaltungsort und die ESC-Organisation (Sockelbeitrag u. a. aufgrund Teilnahmegebühren) untereinander aufteilen. Die Einnahmen setzen sich aus Eintrittspreisen und Sponsoringgeldern zusammen. Daneben soll auch eine Unterstützung durch Private geprüft werden. Die Stadt Zürich rechnet mit Kosten von über 30 Mio. Franken und wird beim Gemeinderat für die Durchführung des Anlasses einen Rahmenkredit von 20 Mio. Franken beantragen. Sie ist zusätzlich auf die Beteiligung an den Kosten durch den Kanton angewiesen und hat entsprechend am 21. Juni 2024 beim Kanton ein Gesuch um Gewährung eines Beitrags von 5 Mio. Franken aus dem Gemeinnützigen Fonds sowie um Übernahme der Leistungen der Kantonspolizei, die bei der Durchführung des ESC 2025 in der Stadt Zürich entstehen, gestellt. Am 26. Juni 2024 hat der Regierungsrat den Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds bewilligt (RRB Nr. 731/2024) und beim Kantonsrat die Genehmigung des Beitrags beantragt (Vorlage 5970). Die Sicherheitskosten für die

aufgrund des ESC über die Grundversorgung hinausgehenden Leistungen, welche die Kantonspolizei leisten müsste, betragen rund 3 Mio. Franken, wobei diese der Stadt Zürich nicht in Rechnung gestellt werden. Die zusätzlich benötigten Budgetmittel werden mit einem Nachtragskredit beantragt werden. Zu Frage 4: Gemäss verschiedenen Studien generiert die ESC-Austragung eine hohe direkte und indirekte Wertschöpfung am jeweiligen Standort. So profitierte gemäss einer Studie der Universität Liverpool die Destination von einer ökonomischen Wertschöpfung von 62 Mio. Euro und von

600 zusätzlichen Vollzeitstellen, über ein Jahr gerechnet. Rund 300 000 Besucherinnen und Besucher reisten zusätzlich für die Veranstaltung an. Die Stadt Wien beziffert die Wertschöpfung der Austragung des ESC im Jahr 2015 auf 27,8 Mio. Franken. Eine grobe Schätzung für die Destination Zürich kommt auf ein mit Liverpool vergleichbares Ergebnis und damit auf eine Wertschöpfung von 45 Mio. bis 60 Mio. Franken. Von der direkten Wertschöpfung profitieren vor allem die Gastronomie, Hotellerie, der Transport, die Kultur und das lokale Gewerbe; die Zulieferer von der indirekten Wertschöpfung. Hinzu kommt der Werbeeffekt durch den gesteigerten Bekanntheitsgrad der Destination. So erreichte der ESC am Finalabend in Malmö 2024 eine Reichweite von 163 Mio. Zuschauerinnen und Zuschauern weltweit und war auch bei den für die Werbung relevanten jüngeren Generationen beliebt. Die bisherigen Veranstaltungsorte berichten diesbezüglich von einem touristisch nachhaltigen Werbeeffekt. Es ist somit davon auszugehen, dass eine Austragung mit einer hohen Wertschöpfung und einem nachhaltigen Werbeeffekt für die Destination Zürich verbunden wäre. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Aussagen besonders zu den langfristigen Effekten mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden sind, zumal mit grossen Veranstaltungen immer auch gewisse Risiken einhergehen, etwa im Zusammenhang mit allfälligen politischen Protesten oder Sicherheitsbedenken.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli