RRB Nr. 766/2020
Universität Zürich-Irchel, Provisorium für die Kantonsschulen, Projektierung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2020
766. Universität Zürich-Irchel, Provisorium für die Kantonsschulen,
Erwägungen
Projektierung (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Bei den drei Kantonsschulen Zürich Nord (Baujahr 1975), Rämibühl (1970) sowie Freudenberg und Enge (1959) ist in den kommenden Jahren eine Gesamtinstandsetzung erforderlich. Gemäss RRB Nr. 990/2019 sind die Schulen für je drei Jahre in einem Provisorium in Gebäuden der Universität Zürich-Irchel unterzubringen. Dieses Provisorium besteht dementsprechend während neun Jahren von 2024 bis 2033. Der Entscheid beruhte auf einer umfassenden Evaluation mit verschiedenen Alternativen. Die gewählte Lösung ist möglich, da das Institut für Chemie der Universität Zürich (UZH) 2022 einen Neubau beziehen wird. Dadurch wird eine Geschossfläche von 33 000 m² frei. Somit können die entsprechenden Gebäude von der Universität vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwischennutzung als Kantonsschulprovisorium sind zwei Teilprojekte erforderlich: Ein Teilprojekt umfasst notwendige Gesamtinstandsetzungsarbeiten am Universitätsgebäude (Schadstoffsanierung einschliesslich Erdbebenertüchtigung und Brandschutzmassnahmen). Die Kosten von rund 19 Mio. Franken werden gemäss § 50 Abs. 4 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) durch die kompetenzberechtigte Stelle der UZH bewilligt und von der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, getragen. Das andere Teilprojekt umfasst die spezifischen Umbaumassnahmen für das Kantonsschulprovisorium. Der vorliegende Beschluss umfasst nur die Kosten für die spezifischen Umbaumassnahmen. Die Nutzung durch die drei Kantonsschulen bietet ein sehr grosses Synergiepotenzial. Beim Variantenvergleich wurden für den Neubau eines Provisoriums auf dem Areal der Kantonsschule Zürich Nord (auf dem Sportplatz) in Holzmodulbauweise Kosten von rund 30 Mio. Franken veranschlagt. Im Vergleich zur gewählten Lösung in den Gebäuden der UZH hätte es auf dem Kantonsschulareal neben der gleichzeitigen Instandsetzung grosse betriebliche Einschränkungen gegeben (Lärm, Staub und Sicherheit).
Projekt Für das Kantonsschulprovisorium werden die Gebäude Y32, Y33, Y34 und Y12 genutzt. Es soll auf rund 2000 Schülerinnen und Schüler ausgelegt werden. Es sind insbesondere neue Raumaufteilungen, Anpassungen der Gebäudetechnik, zusätzliche Nasszellen sowie neue Räume für Chemie, Biologie und Bildnerisches Gestalten erforderlich. Ebenso sind beispielsweise Brandschutzfronten und Türen oder die Steuerung der Gebäudeautomation zu ersetzen. Ebenfalls muss der Schallschutz gewährleistet sein. Gemäss Kostengrobschätzung wird mit einem Projektvolumen von 37,6 Mio. Franken gerechnet. Die Projektierung dieses Vorhabens soll zusammen mit der Projektierung der Schadstoffsanierung durch die UZH vom selben Generalplaner durchgeführt werden. Dabei ist ein gemeinsamer Vertrag mit zwei Bauherrschaften vorgesehen (Kanton und UZH). Die Projektierungs- und Objektkredite werden separat beantragt, da sie unterschiedliche Bauherrschaften und entsprechend unterschiedliche Genehmigungsinstanzen betreffen. Der Bezug des Kantonsschulprovisoriums erfolgt auf Beginn des Schuljahres 2024/2025.
Finanzielles Die Kosten für die Projektierung setzen sich wie folgt zusammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 350 000 5 Baunebenkosten 4 240 000 6 Reserve 460 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 5 050 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kostenstand 20. Februar 2020, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2019, Basis 1939, 1046,3 Punkte). Für die Projektierung des Kantonsschulprovisoriums Zürich-Irchel ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 050 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für die Gesamtinstandsetzung der Kantonsschule Zürich Nord (Referenznummer 72010) und das Kantonsschulprovisorium sind im Budget 2020 Fr. 4 000 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020–2023 Fr. 76 100 000 eingestellt. Die Aufteilung der
Finanzierungsmittel für die Gesamtinstandsetzung der Kantonsschule Zürich Nord und die Erstellung des Schulraumprovisoriums Zürich-Irchel erfolgte mit der Erarbeitung des KEF 2021–2024. Die Investitionen für das Kantonsschulprovisorium Zürich-Irchel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Planjahre: (in Franken) 2020 2021 2022 2023 2024 Total Investitionen 700 000 2 700 000 13 500 000 16 400 000 4 300 000 37 600 000 Die Durchführung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorhaben priorisiert wird. Die Kredite für Projektierung und Realisierung des Provisoriums werden unabhängig der Kredite für die Instandsetzung der Kantonsschulen beantragt. Das Provisorium dient gemäss den obigen Ausführungen drei Instandsetzungsprojekten (Zürich Nord, Rämibühl und Freudenberg/Enge) und kann daher keine Einheit mit der Instandsetzung einer einzelnen Kantonsschule bilden. Da der Mittelschulraum in den nächsten Jahren ohnehin knapp wird (vgl. RRB Nr. 372/2020), ergibt die Errichtung eines Provisoriums auch unabhängig der Instandsetzung Sinn.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Projektierung des Kantonsschulprovisoriums Zürich-Irchel wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 050 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Die Universität Zürich wird eingeladen, die Projektierung der Schadstoffsanierung zeitgleich zu projektieren.
IV. Mitteilung an die Universität Zürich, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli