RRB Nr. 769/2020
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Mitglieder des Kantonsrates als Angestellte der kantonalen Verwaltung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 120/2020
Sitzung vom 19. August 2020
769. Anfrage (Mitglieder des Kantonsrates als Angestellte der kantonalen Verwaltung) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 20. April 2020 folgende Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat hat auf meine Anfrage KR-Nr. 17/2020 mit Antwort vom 1. April 2020 erklärt, dass per Ende 2019 acht Mitglieder des Kantonsrats in einem Anstellungsverhältnis mit der kantonalen Zentralverwaltung standen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen machte der Regierungsrat keine weiteren Angaben. Das Argument des Datenschutzes ist nicht nachvollziehbar, sind doch einerseits die Mitglieder des Kantonsrats zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet. Anderseits betrifft die Tatsache, dass ein Mitglied des Kantonsrats für die kantonale Verwaltung (in welcher Funktion und mit welchem Pensum) arbeitet, keine persönlichkeitsrelevanten Informationen. Der Regierungsrat hat daher den Kantonsrat transparent zu informieren und kann meine Anfrage nicht mit einer fadenscheinigen Argumentation nicht bzw. ungenügend beantworten. Aus Gründen der Öffentlichkeit und der Transparenz bitte ich in den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche amtierenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte und kommunalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen in einem Anstellungsverhältnis mit der direkt dem Regierungsrat unterstellten kantonalen Zentralverwaltung? In welcher Funktion, bei welchem Amt/Abteilung/Direktion und mit welchem Pensum üben die betreffenden Personen ihre Tätigkeit aus?
2. Trifft es zu, dass in den vergangenen Wochen eine Kantonsrätin im Generalsekretariat der Justizdirektorin gearbeitet hat oder immer noch dort arbeitet? Wenn ja, von wann bis wann und um wen handelt es sich?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beantwortet:
Mit Beschluss vom 1. April 2020 (RRB Nr. 315/2020) hat der Regierungsrat die gleich gelagerte Anfrage KR-Nr. 17/2020 betreffend Parlamentarier als offizielle Mitarbeiter von Regierungsmitgliedern beantwortet. Auf eine detaillierte Darstellung der in der Beantwortung erwähnten acht Anstellungsverhältnisse von amtierenden Kantonsrätinnen und Kantonsräten (Stand: 31. Dezember 2019) wurde allerdings verzichtet. Dies erfolgte insbesondere deshalb, weil aufgrund der sehr geringen Anzahl Personen Rückschlüsse auf einzelne Anstellungsverhältnisse möglich gewesen wären und die eingeforderte Transparenz für sich betrachtet kein hinreichender Grund sein kann, um die Persönlichkeitsrechte dieser Personen einzuschränken. Zu Fragen 1 und 2: Soweit in der vorliegenden Anfrage Auskünfte zu den Anstellungsverhältnissen von kommunalen Parlamentarierinnen und Parlamentariern erbeten werden, ist – wie bereits in der Beantwortung von KR- Nr. 17/2020 ausgeführt – eine Aussage mit verhältnismässigem Aufwand nicht möglich. Gemäss § 14 Abs. 1 lit. a des Kantonsratsgesetzes (KRG, LS 171.1) sind die Mitglieder des Kantonsrates verpflichtet, ihre beruflichen Tätigkeiten offenzulegen. Die Interessenbindungen werden auf der digitalen Plattform des Kantonsrates veröffentlicht (§ 14 Abs. 2 KRG). Der Regierungsrat verweist deshalb im Weiteren auf die Angaben, die auf der Webseite des Kantonsrates publiziert sind (https://www.kantonsrat. zh.ch). Aus den eigenen Angaben der einzelnen Mitglieder ergeben sich betreffend kantonale Anstellung folgende Informationen:
Name Beruf Interessenbindung Dauer Bezeichnung Art Akanji Sarah Campaignerin/ 1. Dezember 2019 Kanton Zürich, Wiss. Mitarbeiterin Projekt Gemeindeamt mitarbeiterin Bonato Diego dipl. Wirt- 1. Januar 2006 Kantonspolizei Angestellter Ermittschaftsprüfer Zürich lungsabteilung Wirtschaftsdelikte Hauser Matthias Sekundarlehrer 1. Januar 2011 Sekundarschule Arbeitnehmer Flaachtal Hübscher Kunz Martin Landwirt / 18. April 2015 Strickhof, Lindau Lehrbeauftragter Ing. Agr. FH Pfister Ulrich Kantonspolizist Pokerschnig Jasmin Sozialarbeiterin 1. März 2009 Direktion der Justiz Sozialarbeiterin FH und des Innern, Justizvollzug und Wiedereingliederung Scherrer Benno Berufsschul- 1. Juli 2018 Schulpräsident Präsident lehrer Sekundarschule Uster
Die Prüfung, ob die Kantonsratsmitglieder ihrer Offenlegungspflicht gegenüber der Geschäftsleitung korrekt und vollständig nachgekommen sind, ist nicht Sache des Regierungsrates. Schliesslich muss der Beschäftigungsgrad gemäss § 14 KRG von den Kantonsratsmitgliedern nicht angegeben werden. Eine Bekanntgabe durch den Regierungsrat wäre mit dem Persönlichkeitsschutz der Kantonsratsmitglieder nicht vereinbar.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli