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Strassen, Wila, 15 Tösstalstrasse, Bereich Kiesgrube Rosengarten, Amphibienschutzbauten, zusätzliche gebundene Ausgabe

RRB Nr. 770/2021 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 7. Juli 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-770-2021/de/strassen-wila-15-tosstalstrasse-bereich-kiesgrube-rosengarten-amphibienschutzbauten-zusatzliche-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 770/2021

Strassen, Wila, 15 Tösstalstrasse, Bereich Kiesgrube Rosengarten, Amphibienschutzbauten, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021

770. Strassen (Wila, 15 Tösstalstrasse, Bereich Kiesgrube

Erwägungen

Rosengarten, km 27.900–28.200, Amphibienschutzbauten; zusätzliche Ausgaben) Mit Verfügung der Baudirektion (BDV) Nr. 0673/2021 wurde für die Amphibienschutzbauten auf der 15 Tösstalstrasse in der Gemeinde Wila eine Ausgabe von Fr. 840 000 bewilligt. Wegen einer nachträglichen Projektänderung auf Verlangen des Grundeigentümers entstehen grosse Geländeanpassungen. Das Gelände hinter den Amphibienleitwerken muss so abgeflacht werden, dass es durch den Grundeigentümer bewirtschaftet werden kann. Im ursprünglichen Projekt war eine steilere Böschung vorgesehen. Die Geländeanpassungen verlaufen durch zwei belastete Standorte. Deshalb musste ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Entsorgungskonzepts, der Fachbauleitung sowie der Überwachung und Kontrolle beauftragt werden. Weiter wurde im Strassenbereich bei zusätzlichen Bodenuntersuchungen für die neuen Amphibientunnel eine stark verschmutzte Schottertränke festgestellt, die teilweise bis in den tieferen Untergrund reicht. Diese war in den vorgängigen Zustandsaufnahmen nicht ersichtlich. Der separate Abtrag und die fachgerechte Entsorgung haben weitere Kosten zur Folge. Diese zusätzlichen Massnahmen und Aufwendungen verursachen gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 290 000, weshalb eine zusätzliche Ausgabe zu bewilligen ist. Für die Amphibienschutzbauten ist gemäss Finanzplan vom 9. Juni 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: Ausgabenbewilligung Zusätzliche Total BDV Nr. 0673/2021 Ausgabe Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 20 000 Bauarbeiten 600 000 220 000 820 000 Nebenarbeiten 115 000 25 000 140 000 Technische Arbeiten 105 000 45 000 150 000 Total 840 000 290 000 1 130 000 Gemäss Finanzplan vom 9. Juni 2021 belaufen sich die gesamten Kosten auf Fr. 1 130 000. Somit ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 290 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30734), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Amphibienschutzbauten auf der 15 Tösstalstrasse, Bereich Kiesgrube Rosengarten, in Wila wird zur Ausgabenbewilligung gemäss BDV Nr. 0673/2021 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 290 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 130 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in