RRB Nr. 777/2024
Anfrage Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Radio Lora: staatlich finanzierter Antisemitismus und Gewaltaufruf, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 190/2024
Sitzung vom 3. Juli 2024
777. Anfrage (Radio Lora: staatlich finanzierter Antisemitismus und Gewaltaufruf) Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 3. Juni 2024 folgende Anfrage eingereicht: Wie den Medien letzte Woche zu entnehmen war (u. a. NZZ Artikel vom 29.5.2024), sei das Radio Lora eine Plattform für Fundamentalisten, Antisemiten und Terrorsymphatisanten. Das Radio Lora finanziert sich zu einem grossen Teil mit Gebührengeldern des Bundes, so dass die entsprechenden Stellen prüfen müssen, ob gegen Auflagen und bundesrechtliche Gesetzesbestimmungen verstossen wird. Das Radio Lora hat Ende 2023 nicht nur einen kantonalen Anerkennungspreis, sondern via die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich auch Fr. 10 000.00 erhalten. Der Kanton Zürich sieht sich nicht in der Verantwortung, da er weder die Mittel noch die Berechtigung habe, Medien in ihrer Arbeit zu überwachen oder gar zu sanktionieren. Diese Aussage mag zwar stimmen, dennoch fragt sich, ob sich der Kanton Zürich nicht zu voreilig aus seiner Verantwortung zieht. Daher bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung von folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Was war die Begründung für die Verleihung des Anerkennungspreises? Welche Personen entscheiden darüber, wer den Anerkennungspreis erhält, und welches sind die Kriterien?
2. Wurden das Sendeprogramm, die Ausgewogenheit, Musikwahl, Aufrufe zu Gewalt und Demonstrationen, Moderationen durch den Revolutionären Aufbau bei der Würdigung des «aktiven Faktors des politischen und kulturellen Geschehens» in die Beurteilung für die Preisverleihung miteinbezogen? Wenn nein, weshalb nicht, wenn ja, wie ist die Rechtfertigung erfolgt?
3. Welche weiteren einmaligen und regelmässigen Zahlungen sind vom Kanton Zürich in den letzten 10 Jahren an das Radio Lora geflossen (mit der Bitte um detaillierte Auflistung der Beträge und Quellen)? Gibt es aktuelle und künftig geplante Zahlungen? Und wenn ja, ist der Regierungsrat bereit, diese einzustellen?
4. Wie ist die Haltung des Regierungsrates zu den Sendebeiträgen, die offensichtlich antisemitisch sind und zu Gewalt aufrufen? Was hat der Regierungsrat für Handlungsmöglichkeiten, und welche Schritte unternimmt er?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kriterien und die Begründung für die Verleihung der Anerkennungsbeiträge sind auf der Webseite der Fachstelle Kultur nachzulesen (zh.ch/de/sport-kultur/kultur/kulturfoerderung/auszeichnungen/anerkennungsbeitraege.html). Sie lauten folgendermassen: «Anerkennungsbeiträge werden in den Bereichen Literatur, Musik und kulturelle Teilhabe vergeben. Für die Vergabe der Anerkennungsbeiträge besteht kein Gesuchsverfahren, die Beiträge werden von den Mitgliedern der jeweiligen Fachgruppe der kantonalen Kulturförderungskommission, fallweise unter Beizung von externen Jurymitgliedern, vergeben. Die Anerkennungsbeiträge sind in allen Förderbereichen mit 10 000 Franken dotiert.» «Ziel ist es, möglichst vielen Menschen – unabhängig von ihrer nationalen oder sozialen Herkunft – den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Ausgezeichnet werden Vorhaben oder Kulturschaffende, die Menschen – den Zugang zum kulturellen Leben ermöglichen, – sie am künstlerischen Prozess teilhaben lassen – oder sie dazu animieren, selbst kreativ tätig zu sein. Wer wird ausgezeichnet? – Projekte: partizipative, teilhabeorientierte Kultur- und Kunstprojekte – Institutionen: Produktions- oder Veranstaltungsorte, die Teilhabe an ihrem Kulturprogramm und/oder ihrem Betrieb ermöglichen – Persönlichkeiten: Kunstschaffende und Kulturvermittelnde, die durch ihre Arbeit Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen Die Vergabe dieser Anerkennungsbeiträge erfolgt durch eine eigens dafür zusammengesetzte Jury. Diese setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Kulturförderungskommission, der Kulturbeauftragten der Gemeinde und Städte im Kanton Zürich sowie Mitarbeitenden der Fachstelle Kultur zusammen.»
Im konkreten Fall bestand die Jury aus vier Personen: einem Künstler, Mitglied der vom Regierungsrat gewählten Kulturförderkommission, einem Kulturvermittler als Vertreter der regionalen Kulturförderung, einer Organisationsentwicklerin und Kulturwissenschafterin sowie einer Journalistin. Zu Frage 2: Der Regierungsrat war nicht beteiligt am Auswahlprozess der Jury. Über den Anerkennungspreis wurde am 18. August 2023 entschieden. Zu Frage 3: Die Projektbeiträge der Fachstelle Kultur werden transparent in den jeweiligen Tätigkeitsberichten ausgewiesen (zh.ch/de/direktion-der-justiz- und-des-innern/fachstelle-kultur.html#599631442). Folgende Projekte im Zusammenhang mit Radio LoRa wurden bewilligt: Jahr Projekt Betrag Art des Beitrags in Franken 2023 Querschnitt durch 40 Jahre LoRa 5 000 Projektbeitrag Extrakredit 2023 Tonschnipselshow 10 000 Projektbeitrag Extrakredit 2022 Fremd Zuhause 3 000 Projektbeitrag Literatur 2019 Inselwelt LoRa Musik 5 000 Projektbeitrag Musik 2018 Reclaim the Radio 7 000 Projektbeitrag Extrakredit 2016 BlaBla Radio 5 000 Projektbeitrag Extrakredit
Die Projektbeiträge der Fachstelle Integration werden transparent auf deren Webseite publiziert (zh.ch/de/migration-integration/integration/ foerderung-integrationsprojekte.html#-663988466). Folgende Projekte im Zusammenhang mit Radio LoRa wurden bewilligt: Jahr Projekt Betrag Art des Beitrags in Franken 2022 Audiopia 18 000 Projektbeitrag/Schwerpunktausschreibung: Sozialräumliche Gemeinschaftsprojekte 2016 MIGRAS 10 000 Massnahme zur Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms KIP
Dem Regierungsrat sind bei den oben aufgeführten Projekten keine Beanstandungen bekannt. Projekte der Fachstellen Kultur und Integration werden nach klaren Kriterien gefördert. Diese sind auf den entsprechenden Webseiten nachzulesen: zh.ch/de/sport-kultur/kultur/kulturfogration/integration/foerderung-integrationsprojekte.html.
Zurzeit ist ein Projektantrag über Fr. 7000 für ein Musikprojekt bei der Fachstelle Kultur in Prüfung. Der Entscheid über die Bewilligung eines Beitrags liegt in der Kompetenz der Fachstelle Kultur. Sie wird es nach den bewährten Kriterien beurteilen. Zu Frage 4: Der Regierungsrat duldet keine Aufrufe zu Gewalt oder Anstachelungen zu Hass. Antisemitische und andere rassistische Äusserungen jeglicher Art verurteilt er. Für die Verfolgung von Verletzungen der Rechtsnormen (Aufruf zu Gewalt und Anti-Rassismusstrafnorm) ist die Strafverfolgung zuständig. Radio LoRa sendet mit einer Konzession des Bundesamtes für Kommunikation. Die Beurteilung von Verletzungen der Konzession fällt in den Zuständigkeitsbereich dieser Behörde.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli