RRB Nr. 778/2016
Anfrage Manuel Sahli, Rafael Steiner und Nik Gugger, Winterthur, betreffend Lehrstellenzahl an der Mechatronikschule Winterthur, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 164/2016
Sitzung vom 24. August 2016
778. Anfrage (Lehrstellenzahl an der Mechatronikschule Winterthur) Die Kantonsräte Manuel Sahli, Rafael Steiner, und Nik Gugger, Winterthur, haben am 9. Mai 2016 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 soll die Zahl der beitragsberechtigten Lernenden an der Mechatronikschule Winterthur (MSW) von ursprünglich 240 auf nur noch 160 Lernende gesenkt werden. Die Mechatronikschule Winterthur ist eine erfolgreiche Lernwerkstätte im Bereich der MINT-Berufe, die sich in einer Neuausrichtung mehr in Richtung Mechatronik orientieren wird, auch in Zusammenarbeit mit der ZHAW. Lernende der MSW können regelmässig Erfolge an Berufsmeisterschaften feiern, was die Qualität der Ausbildung unterstreicht. Um die Sparbemühungen der Stadt Winterthur zu unterstützen, wird die Mechatronikschule voraussichtlich von zwei auf einen Standort reduziert werden, was ein erhebliches Sparpotenzial für die Stadt Winterthur mit sich bringt. Etwa 2,4 Mio Franken spart damit die Stadt Winterthur, wobei bei der Standortreduktion die beiden Berufsbilder des Informatikers sowie des Anlage- und Apparatebauers nicht mehr angeboten werden. Die zentrale Frage, um die es jetzt noch geht, ist, ob nun am neuen Standort auch noch die Anzahl Lehrstellen mehr als nötig reduziert werden soll. Möglich wären am neuen Standort 216 Lehrstellen, damit könnten drei Klassenzüge à 18 Lernende ausgebildet werden. Dies ist die bisherige Klassengrösse, wofür die die Infrastruktur der Mechatronikschule bereits ausgelegt ist und die eine sinnvolle Klassengrösse darstellt, wie sie auch in anderen Berufsschulen geführt wird. Die nun im Regierungsratsbeschluss Nr. 236/2016 vorgeschlagenen 160 Lernenden sind organisatorisch verfehlt und würden zu Kleinklassenunterricht mit 13 bis 14 Lernenden führen. Auch käme die besagte Reduktion die Stadt Winterthur in einer Pro-Kopf-Rechnung teurer zu stehen als die 216er-Lösung, da die Einsparung für die Streichung von 56 Lehrstellen in der Stadt Winterthur laut Modellrechnungen lediglich 500 000 Franken betragen würde.
Daher richten wir folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. War dem Regierungsrat die Fragestellung über die Anzahl Lernender an der Mechatronikschule zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bekannt?
2. War dem Regierungsrat die laufende Volksinitiative zur Mechatronikschule, die zurzeit beim Gemeinderat in Behandlung ist, zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bekannt?
3. Von welchen Institutionen hat der Regierungsrat vor seinem Entscheid Meinungen abgeholt, zum Beispiel von der Schulleitung, dem Schulkonvent, der Aufsichtskomission, der gemeinderätlichen Komission oder dem Stadtrat?
4. Welche Abwägungen haben schlussendlich zum regierungsrätlichen Entscheid geführt, die Lernendenzahl auf 160 zu beschränken, obwohl der politische Entscheidungsprozess hierzu in Winterthur noch nicht abgeschlossen ist? Wäre der Regierungsrat bereit, eine 216er- Lösung mitzutragen?
5. Wie gross ist das Einsparpotenzial des Kantons Zürich bei der 160er- Lösung gegenüber der 216er-Lösung?
6. Für die Stadt Winterthur steigen mit der Lösung mit 160 Lernenden die Kosten pro Lernender, die Lösung ist also ineffizient. Trifft dies auch für den Kanton Zürich zu?
7. Regierungsrätin Silvia Steiner lobte an der Pressekonferenz zur Leistungsüberprüfung 2016 die hervorragende Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur bei der Mechatronikschule. In welcher Form äusserte sich dies?
8. Was beinhaltet die Leistungsvereinbarung, mit der die eingeschränkte Lernendenzahl wohl geregelt werden soll, nebst dem vorgenannten Fakt noch? Gibt es hier weitere Punkte, die sich gegenüber der letzten Leistungsvereinbarung ändern würden?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: l. Die Anfrage Manuel Sahli, Rafael Steiner und Nik Gugger, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 4: Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der schweizerischen Berufsbildung ist die duale Lehre. Sie zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die betriebliche Praxis von der Wirtschaft in den Lehrbetrieben vermittelt wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Mechatronik Schule Winterthur (MSW) der Stadt Winterthur um eine Lehrwerkstätte, d. h. eine Vollzeitschule, die auch die berufliche Praxis einschliesslich überbetrieblicher Kurse vermittelt. In den Lehrwerkstätten der MSW werden Lernende vorwiegend in anspruchsvollen vierjährigen Grundbildungen in den Berufen Automatiker/in EFZ (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis), Elektroniker/in EFZ, Polymechaniker/in EFZ und Anlagen- und Apparatebauer/in EFZ ausgebildet. Bei den meisten Berufen wird – neben der beruflichen Praxis und den überbetrieblichen Kurse – auch der Berufsfachschulunterricht von der MSW angeboten. Lehrwerkstätten werden weitgehend durch die öffentliche Hand finanziert. Als Folge ihrer besonderen Ausbildungsform sind sie kostenintensiv. Sie konkurrenzieren die duale Lehre und können falsche Anreize für die Ausbildungsbereitschaft von Lehrbetrieben setzen. Staatliche Lehrwerkstätten bilden im dualen Berufsbildungssystem daher eine Ausnahme. Grundsätzlich sollen sie nur geführt werden, wenn der Ausbildungsbedarf nicht auf andere Weise gedeckt werden kann bzw. Angebotslücken bestehen. In den von der Lehrwerkstätte MSW angebotenen Berufen besteht ein ausreichendes Ausbildungsangebot von der Wirtschaft; in der Regel können jeweils nicht alle offenen Lehrstellen besetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 (Lü16) beschlossen, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Aufhebung der kantonalen Lehrwerkstätten vorzulegen und den kantonalen Beitrag an die MSW auf höchstens 160 Lernende zu senken (RRB Nr. 236/2016). Bezüglich MSW stützte er sich auf den Projektbericht «Prüfen tragfähiger Zukunftslösungen für die MSW» vom 24. Juli 2015 des Departementes Schule und Sport an den Stadtrat Winterthur und auf Gespräche mit den zuständigen Instanzen der Stadt Winterthur. Der kantonale Beitrag an die MSW wird unabhängig von
den Entscheiden der Stadt Winterthur ab 2017 schrittweise verringert werden. Zu Frage 3: Die Bildungsdirektion ist bezüglich Zukunft der MSW seit Längerem mit dem zuständigen Stadtrat, dem Schulleiter der MSW und dem Projektleiter des erwähnten Projekts im Gespräch. Zu Fragen 5 und 6: Massgeblich ist nicht die Anzahl an Lernenden, sondern der Höchstbetrag des Kantons an die MSW von 3,5 Mio. Franken jährlich, der gestützt auf das Modell mit 160 Lernenden berechnet wurde. Eine höhere Anzahl an Lernenden ist aus Sicht des Kantons nur dann möglich, wenn Mehrkosten anders finanziert oder durch Einsparungen kompensiert werden können. Zu Frage 7: Der Austausch mit dem zuständigen Stadtrat von Winterthur, dem Schulleiter der MSW, dem Projektleiter und der Bildungsdirektion war stets offen und lösungsorientiert. Zu Frage 8: Die neue Leistungsvereinbarung mit der MSW wird zurzeit erarbeitet. Sie richtet sich nach § 35 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG; LS 413.31) und umfasst Art und Umfang der Leistung der MSW sowie des Kantons, d. h. insbesondere die Höhe der Staatsbeiträge, finanzielle Leistungen der Lernenden, Regelungen der Organisation und des Betriebs, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Aufsicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi