RRB Nr. 779/2016
Anfrage Christian Mettler, Zürich, und Rochus Burtscher, Dietikon, betreffend grossflächiger Vandalismus an der ZHdK, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 200/2016
Sitzung vom 24. August 2016
779. Anfrage (Grossflächiger Vandalismus an der ZHdK) Die Kantonsräte Christian Mettler, Zürich, und Rochus Burtscher, Dietikon, haben am 13. Juni 2016 folgende Anfrage eingereicht: Wie der Presse zu entnehmen war, sind im Toni-Areal an der ZHdK grossflächig Wände verunstaltet und versprayt worden. Gemäss Zeitungsbericht sollen die Studenten gegen die «vielen restriktiven Vorschriften» protestieren, die sie in ihrem künstlerischen Studieren einengen würden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. Ist in der ZHdK-Hausordnung eine Hauswartung oder ein Sicherheitsdienst während Festivitäten, künstlerischen Aktionen und während der Studienzeit im Einsatz? Wenn ja, warum wurde hier nicht sofort eingegriffen?
2. Wer ist an der ZHdK für Bewilligungen zur Durchführung von Aktionen und Nutzung von Räumlichkeiten ausserhalb des Regelunterrichtes zuständig?
3. Wie konnte dieser Akt der Verwüstung so ein grosses Ausmass annehmen und warum konnten die Verursacher so lange unentdeckt wirken?
4. Wie hoch beziffert sich der finanzielle Schaden und wer wird hier zur Rechenschaft gezogen? Werden die Verursacher zur Kasse gebeten? Wenn nein, warum nicht?
5. Welche weiteren disziplinarischen Massnahmen sind vorgesehen?
6. Welche Ursachen können diesen Sprayereien bzw. dieser Protestaktion zugrunde gelegt werden? Werden daraus Schlüsse gezogen und wenn ja, welche?
7. Ist ein Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen, wie das Auslösen der Fehlalarme in der Vergangenheit anzunehmen?
8. Werden Massnahmen getroffen, um künftig solche unwürdigen Auswüchse zu verhindern?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christian Mettler, Zürich, und Rochus Burtscher, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Die Fragen betreffen nicht den Aufsichts- und Kompetenzbereich des Regierungsrates; die Beantwortung der Fragen erfolgt aufgrund der Angaben der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK). Zu Frage 1: Das Toni-Areal ist täglich 24 Stunden geöffnet. Die Hausordnung sieht einen Hausdienst und Sicherheitspersonal vor. Ab 22 Uhr können nur berechtigte Personen mit Badge das Gebäude betreten. Zudem sind in der Nacht immer zwei Personen der Wache AG anwesend. Eine Person betreut den Empfang, die andere ist im Gebäude unterwegs. An besonderen Anlässen, wie beispielweise der Diplomausstellung, waren Zweierpatrouillen der Wache AG mit insgesamt sechs Personen (zuzüglich der Leitung) im Hause. Die fraglichen Aktionen fanden allerdings ausserhalb einer offiziellen Veranstaltung statt; die Schäden sind erst am folgenden Tag bemerkt worden. Zu Frage 2: Das Toni-Areal ist auf eine bestmögliche Auslastung der Räumlichkeiten ausgerichtet. Dementsprechend kann das Gebäude an sieben Tagen die Woche während 24 Stunden genutzt werden. Für die Bewilligung von grösseren Anlässen sind die Departemente zuständig, für Grossanlässe die Rektorin oder der Rektor. Für Anlässe wird jeweils der hausinterne Sicherheitsdienst einbezogen, um gegebenenfalls die notwendigen Bewilligungen einzuholen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass die Vorgaben beispielsweise der Feuerpolizei korrekt umgesetzt werden. Die ZHdK hat eine langjährige Erfahrung mit Grossanlässen, die bisher problemlos verlaufen sind (z. B. Eröffnungsfeierlichkeiten Toni-Areal, Hochschultage, Vernissagen, Diplomausstellungen, Tage der offenen Türe, Staatsbesuch François Hollande). Zu Frage 3: Das Toni-Areal ist ein grosses Gebäude mit über 70 000 m2 Nutzfläche. Die überwiegende Mehrheit der Studierenden trägt zu den Räumen und zur Infrastruktur des Toni-Areals Sorge, da die hervorragenden Möglichkeiten dieses Gebäudes geschätzt werden.
Die fraglichen Vorfälle fanden in der Nacht vom Sonntag, 5. Juni, auf Montag, 6. Juni 2016, statt und wurden am Montagmorgen entdeckt. Sie beschränkten sich auf eine eng begrenzte Einheit auf einem Stockwerk im Umfang von knapp 600 m2 und demzufolge auf weniger als 1% der gesamten Nutzfläche. Zu Frage 4: Von Sachbeschädigungen spricht die ZHdK dann, wenn Bauteile (z. B. Böden, Fenster, Türen, Spiegel, Signaletik) betroffen sind. Das Nutzen der Wände ist für die künstlerische Bespielung des Hauses unter bestimmten Bedingungen möglich und war bereits im Konzept der Architekten von EM2N so vorgesehen. Die Kostenschätzungen für den finanziellen Schaden belaufen sich auf rund Fr. 50 000. Das Auffinden der Verursachenden der Sachbeschädigungen ist Gegenstand eines laufenden Disziplinarverfahrens gegen unbekannt. Sofern die Urheberinnen oder Urheber identifiziert werden können, werden Schadenersatzforderungen erhoben werden. Zu Frage 5: Ob und welche Disziplinarmassnahmen ergriffen werden, hängt vom Ausgang des Disziplinarverfahrens ab. Zu Frage 6: Wesentliche Ursache ist eine Protestaktion von Studierenden eines Departements. Im Zuge einer Reorganisation eines Bachelorstudienganges wurde ein Vertiefungsangebot aus qualitätsbezogenen und wirtschaftlichen Erwägungen geschlossen, da die notwendige Anzahl qualifizierter Anmeldungen nicht erreicht wurde. Zu Frage 7: Nein, es gibt keinen Zusammenhang zu den damaligen Vorkommnissen kurz nach Bezug des Gebäudes. Zu Frage 8: Die ersten Erfahrungen mit dem Betrieb des Toni-Areals haben gezeigt, dass Nutzungsregeln und Verantwortlichkeiten detaillierter festgelegt werden müssen. Aufgrund der Vorfälle wurden umgehend Massnahmen auf mehreren Ebenen getroffen. Neben dem erwähnten Disziplinarverfahren erlässt die Hochschulleitung eine Weisung, die festlegt, zu welchen Bedingungen künstlerische Interventionen im Gebäude möglich sein sollen. Die Eckpunkte dieser Weisung beruhen auf einem Pilotversuch, den Studierende in Rücksprache mit der Verwaltungsdirektion durchgeführt haben. Sie wurden mit einer Vertretung der Studierendenorganisation an einer Sitzung der Hochschulleitung diskutiert. Ein Kon- sens konnte im Grundsatz gefunden werden. Zudem liegt ein Reglement zu Sachbeschädigungen im Entwurf vor, das sich zurzeit in einer internen Vernehmlassung befindet. Ferner wurde die Sicherheitsorganisation der
ZHdK ergänzt. Sie ist neu nicht nur zentral organisiert, sondern umfasst zusätzlich je eine Sicherheitsverantwortliche oder einen Sicherheitsverantwortlichen in den Departementen. Zudem fanden verschiedene Gespräche zwischen Rektor und Studierendenorganisation statt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi