RRB Nr. 788/2019
Dringliches Postulat Céline Widmer, Cyrill von Planta und Silvia Rigoni, Zürich, betreffend Umsetzung des Masterplans Kasernenareal, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 235/2019
Sitzung vom 3. September 2019
788. Dringliches Postulat (Umsetzung des Masterplans
Erwägungen
Kasernenareal) Kantonsrätin Céline Widmer, Kantonsrat Cyrill von Planta und Kantonsrätin Silvia Rigoni, Zürich, haben am 8. Juli 2019 folgendes dringliche Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird gebeten, so rasch wie möglich dem Kantonsrat eine Vorlage zur Umsetzung des Masterplans Kasernenareal betreffend Zeughäuser und Kasernenwiese zu unterbreiten. Dabei soll sowohl die Abgabe der Zeughäuser an die Stadt Zürich, als auch – analog zur Vorlage 5421 – eine Vorlage für die Bewilligung eines Objektkredits für die Instandsetzung der Zeughäuser und zur Einräumung des Baurechts an die Stadt Zürich in Betracht gezogen werden. Begründung: Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrates hat im Frühling 2019 ihre Beratungen zur Richtplanvorlage 5401 einstimmig, über alle Parteigrenzen hinweg, abgeschlossen. Darin sind die wesentlichen Elemente des Masterplans zum Kasernenareal enthalten, die aus der gemeinsam von Kanton und Stadt durchgeführten Gebietsplanung resultierten. Die Vorlage 5421 sah einen Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich für die Zeughäuser und eine Beteiligung an den dringend notwendigen Renovationskosten der Zeughäuser von Stadt und Kanton vor. Anfangs Jahr ist diese Vorlage knapp am benötigten Quorum von 91 Stimmen gescheitert. Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die dringliche Anfrage KR-Nr. 136/2019 darlegt, werden die Eckwerte des Masterplans verbindlich, sobald der Kantonsrat der Vorlage 5401a zustimmt. Das bedingt auch eine Klärung der Eigentumsverhältnisse der Zeughäuser. Der bauliche Zustand der Zeughäuser ist derart schlecht, dass ein Aufschieben der Renovation nur zusätzliche Kosten verursacht. Der Regierungsrat führt aus, dass eine Neuauflage der Vorlage 5421 mit dem Baurechtsvertrag und denselben städtischen wie kantonalen Beiträgen an die Renovationskosten ein rasches Handeln ermöglichen würde. Der Regierungsrat wünscht dazu aber eine ausdrückliche Aufforderung vom Kantonsrat. Dies böte gemäss Regierungsrat auch die Chance, die folgenden konkreten Umsetzungsschritte mit Blick auf das Gesamtareal koordiniert vorzunehmen. Beispielsweise wäre auch zu klären, ob die bis- her nicht vom Masterplan Kasernenareal erfasste Polizeikaserne durch innovative Jungfirmen genutzt werden könnte. Eine identische Neuauflage würde den von Stadtrat und Gemeinderat bereits vor längerer Zeit
getroffenen Beschlüsse entsprechen. Vor dem Hintergrund der Debatte um die Vorlage 5421 soll eine Abgabe (Verkauf) der Zeughäuser an die Stadt Zürich ebenfalls als Variante geprüft werden, falls damit keine langwierigen Neuverhandlungen verbunden wären. Die Nutzung des Zeughausareals, wie sie im Masterplan vorgesehen ist, darf nicht weiter verzögert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Céline Widmer, Cyrill von Planta und Silvia Rigoni, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Der Masterplan zum Kasernenareal Zürich ist das Ergebnis der gemeinsam von Kanton und Stadt Zürich durchgeführten Gebietsplanung. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, die wesentlichen Elemente des Masterplans im Rahmen der Teilrevision 2016 in den kantonalen Richtplan aufzunehmen (Vorlage 5401 «Teilrevision 2016 des kantonalen Richtplans»). Am 26. März 2019 schloss die Kommission für Planung und Bau ihre Beratungen zu dieser Vorlage ab. Sie beantragte dem Kantonsrat, die Gebietsplanung zum Kasernenareal gemäss Antrag des Regierungsrates unverändert festzusetzen (Vorlage 5401a). Der Beschluss des Kantonsrates ist noch ausstehend, weshalb die nachfolgenden Ausführungen unter diesem Vorbehalt und in wesentlicher Abhängigkeit dazu stehen. Zur Frage des Eigentums: Die Eigentumsverhältnisse sind für die inhaltliche Umsetzung des Masterplans unwesentlich, weil der Masterplan grundsätzlich Themen wie Schutzobjekte, Freiräume, Zugänglichkeiten sowie Funktionen der einzelnen Arealteile zum Gegenstand hat. Der Masterplan zielt darauf ab, die städtebaulichen Qualitäten zu stärken. Bereits seit dem Vorliegen des Masterplans entsprechen die Nutzungen (ausser den von der Kantonspolizei genutzten und den von der Feuerpolizei gesperrten Räumen) im Wesentlichen der Leitidee des Masterplans für das Kasernenareal. Durch eine Instandsetzung der Zeughäuser werden mehr vermietbare Flächen geschaffen, die besser und ganzjährig nutzbar ausgestaltet werden können.
Zur Polizeikaserne: Die Polizeikaserne, in der auch das Kriminalmuseum untergebracht ist, wird nutzungsmässig analysiert. Nach dem Auszug der Kantonspolizei, was ungefähr Mitte 2022 der Fall sein wird, sind unabhängig von der nachfolgenden Nutzung Instandsetzungsarbeiten notwendig. Noch offen ist der künftige Standort des Kriminalmuseums. Die Nutzung durch Jungunternehmen ist durchaus eine Option, die geprüft wird. Zur Neuauflage des Objektkredites analog der Vorlage 5421: Sobald die Richtplanteilrevision 2016 beschlossen ist, kann der Regierungsrat dem Kantonsrat erneut einen Objektkredit im Sinne der Vorlage 5421 beantragen. Dies stellt die schnellste und am besten vorbereitete Umsetzungsvariante dar. Die Stadt Zürich hat dazu die wesentlichen Beschlüsse bereits gefasst (Beschluss des Stadtrates von Zürich vom 13. Juli 2016 und Beschluss des Gemeinderates der Stadt Zürich vom 25. Oktober 2017, vgl. dazu die Ausführungen in der Vorlage 5421, S. 5). Zur Option Verkauf: Zurzeit wird die Option «Verkauf» geprüft. Deren Verwirklichung würde Neuverhandlungen mit der Stadt Zürich erfordern. Die politischen Prozesse müssten bei der Stadt Zürich und beim Kanton durch alle Instanzen neu eingeleitet werden. Folglich werden sich die in Prüfung befindlichen Varianten zeitlich deutlich von einem erneuten Antrag entsprechend der Vorlage 5421 unterscheiden. Der Regierungsrat ist bereit, das dringliche Postulat KR-Nr. 235/2019 im Sinne der Erwägungen entgegenzunehmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli