RRB Nr. 803/2022
Anfrage Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Dieter Kläy, Winterthur, betreffend Verwendung ZKB-Jubiläumsdividende 2020, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 81/2022
Sitzung vom 1. Juni 2022
803. Anfrage (Verwendung ZKB-Jubiläumsdividende 2020) Die Kantonsräte Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Dieter Kläy, Winterthur, haben am 14. März 2022 folgende Anfrage eingereicht: Der Kantonsrat hat für Projekte, die der Zürcher Bevölkerung einen aussergewöhnlichen Nutzen stiften, einen Kredit von 45 Millionen Franken zugunsten Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern (Projekt «WassErleben») aus der ZKB-Jubiläumsdividende 2020 gesprochen. Mit dem RRB-2022-0354 beschliesst der Regierungsrat knapp 6 Millionen Franken aus diesem Kredit für insgesamt 4,3 befristete Stellen im AWEL und ALN zu verwenden. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Mit der Vorlage 5742 Festsetzung Budget für das Rechnungsjahr 2022 hat der Kantonsrat 3,0 zusätzliche Stellen im AWEL für die Umsetzung «WassErleben» sowie 0,5 zusätzliche Stellen im AWEL für die Umsetzung des Projekts «Fil Bleu» bewilligt. Wir bitten den Regierungsrat um eine detaillierte Aufstellung, für welche konkreten Projekte und Aufgaben diese Stellen geschaffen wurden.
2. Weshalb reichen die 3,5 geschaffenen Stellen nicht aus?
3. Mit RRB-2022-0354 wurden nun nochmals 4,3 befristete Stellen für das Projekt «WassErleben» geschaffen. Wir bitten den Regierungsrat um eine detaillierte Aufstellung, für welche Projekte und Aufgaben diese Stellen geschaffen wurden.
4. Die Baudirektion klagt oft über fehlendes Fachpersonal. Weshalb wurde eine Vergabe an externe Dienstleister dieser ohnehin befristeten Stellen verworfen?
5. Die ZKB-Jubiläumsdividende 2020 soll für Projekte, die der Bevölkerung einen aussergewöhnlichen Nutzen stiften, eingesetzt werden. Welchen aussergewöhnlichen Nutzen hat die Bevölkerung, wenn nun 6 Millionen Franken in den Verwaltungsappart der Baudirektion investiert werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Domenik Ledergerber, Herrliberg, und Dieter Kläy, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Im Budgetentwurf 2022 (Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025) wurden in der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Mittel für drei zusätzliche Stellen beantragt, unter anderem für die Umsetzung von «WassErLeben» (entsprechend 300 Stellenprozente). Zum Zeitpunkt der Budgeteinreichung im April 2021 waren in der Vorlage 5694 für «WassErLeben» 27,6 Mio. Franken vorgesehen. Mit Vorlage 5694a bewilligte der Kantonsrat der Leistungsgruppe Nr. 8500 45 Mio. Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende für Projekte zur Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern. Um diesen massiv höheren Rahmenkredit innert acht bis zehn Jahren in Projekte umzusetzen, kam die Baudirektion nicht umhin, die Stellenpläne des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) von den budgetierten 300 Stellenprozenten um 130 auf 430 Stellenprozente zu erweitern. Denn es vervielfältigten sich nicht nur die Bau-, sondern auch die Projektierungskosten und der damit verbundene Aufwand für die Begleitung der Projekte (z. B. Durchführung der Ausschreibungen, Landverhandlungen, Vernehmlassungen, Projektfestsetzungen, Erteilung von Konzessionen). Die betroffenen Ämter können neben ihren gesetzlichen Aufgaben den zusätzlichen Aufwand nicht leisten, ohne ihre Kernaufgaben zu gefährden. Die geplanten Projekte sind bei der Beantwortung der Frage 3 aufgelistet. Das Freiraumkonzept «Fil Bleu Glatt» steht nicht in Zusammenhang mit dem Projekt «WassErLeben» und wird folglich auch nicht mit Mitteln der ZKB-Jubiläumsdividende finanziert. Am 15. Dezember 2021 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von 63 Mio. Franken für die Umsetzung des Freiraumkonzepts «Fil Bleu Glatt» (Vorlage 5782). Mit dem Freiraumkonzept wird der Glattraum allgemein als Naherholungsgebiet aufgewertet. Es handelt sich um ein gemeinsames Vorhaben des Tiefbauamtes (TBA) und des AWEL. Die im Budget 2022 zusätzlich eingestellten Mittel für den grösseren Beschäftigungsumfang sind für die Umsetzung des «Fil Bleu Glatt» notwendig. Im Projektantrag ist je eine Stelle im AWEL und im TBA ausgewiesen. Diese werden über das Projekt finanziert. Die Stellen sind zudem für die Dauer des Projekts befristet.
Zu Frage 3: Wie bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 dargelegt, gab der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 354/2022 die notwendigen Mittel für Stellenplananpassungen infolge des neuen Rahmenkredits von 45 Mio. Franken frei. Die Stellenplananpassung ist erforderlich, um die zusätzlichen Möglichkeiten, die sich durch die Erhöhung des Rahmenkredits ergeben, auch umsetzen zu können. Entgegen der Formulierung in der Anfrage handelt es sich nicht um eine Schaffung von nochmals 4,3 Stellen, sondern lediglich um eine Erhöhung von 3 auf 4,3 Stellen. Die genaue Anzahl der Projekte ist derzeit noch unbestimmt. Bisher können folgende Vorhaben genannt werden: Der Stadtpark Glattbrugg, Stadt Opfikon, wurde bereits mit Mitteln der ZKB-Jubiläumsdividende mitfinanziert. Im Stadtpark sind eine Sitzstufenanlage und eine Flachufergestaltung zur Förderung der Zugänglichkeit an die Glatt vorgesehen (siehe RRB Nr. 163/2022). Das Vorhaben ist derzeit im Bau. Das Projekt «Zwicky-Areal, Revitalisierung Glatt», Stadt Dübendorf, ist weit fortgeschritten. Es sieht eine Sitzstufenanlage auf dem Zwicky- Areal vor, die der Öffentlichkeit den Zugang zur Glatt gewährt und als Naherholungszone funktioniert. Auch das Projekt «Altried, Zürich, Wallisellen», das neue Gewässerzugänge für die Bevölkerung schafft, ist weit gediehen. Beide Projekte befinden sich in der Bewilligungsphase, der Baubeginn ist für 2022 vorgesehen. Weitere Projektideen betreffen die Thurauen, den Chimlibach in Schwerzenbach, die Limmat mit neuen Fusswegverbindungen im Abschnitt Schlieren–Dietikon und die Sihl mit neuen attraktiven Gewässerzugängen für die Bevölkerung. Mit der vollständigen Besetzung der bewilligten Stellen werden laufend weitere Projekte dazukommen. Auch sind Vernetzungsprojekte zum Thema Wasser geplant. Die 40 Stellenprozente, die dem ALN zugeordnet sind, werden benötigt, um die naturschutz- und fischereirechtliche Beurteilung, Bewilligung und Begleitung der Wasserbauprojekte, die mit der ZKB-Jubiläumsdividende finanziert werden, sicherzustellen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die neuen Zugänge zu den Fliessgewässern den Anforderungen des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) entsprechen, da solche Zugänge negative Auswirkungen auf die Flora und Fauna sowie die Lebensräume der besonders schützenswerten Uferbereiche haben können, was
zu vermeiden oder angemessen auszugleichen ist. Die Wasserbauprojekte werden zudem in der Ausführungs- und Bauphase durch die Fischereiaufsicht eng begleitet.
Zu Frage 4: Die Projektabwicklung geschieht – wie bei allen anderen Wasserbauprojekten – in der bewährten Arbeitsteilung zwischen Verwaltung und externen Auftragnehmenden. Nach Abschluss der Grobplanung werden die entsprechenden Umsetzungsaufträge (Planung und Projektierung der einzelnen Projekte) an Externe vergeben. Bewilligungen, Vergaben, Landverhandlungen, Submissionen und auch Konzessionen erfordern jedoch ein hoheitliches Verwaltungshandeln. Auch die Projektbegleitung und -aufsicht kann nicht an private Dienstleistende delegiert werden. Sie muss durch das kantonale Verwaltungspersonal gewährleistet werden. Auch das ALN muss die Wasserbauprojekte hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem NHG und dem Fischereigesetz hoheitlich beurteilen. Daher können nur zusätzliche, auf die Projektdauer befristete Stellen eine zügige Umsetzung der Projekte gewährleisten. Zu Frage 5: Ein Wasserbauprojekt umfasst vielfältige Arbeitsschritte, wie bei der Beantwortung der Frage 4 beschrieben. Das bedingt eine gute Vorbereitung, bedarfsgerechte Umsetzung und umsichtige Begleitung durch das Verwaltungspersonal. Um die zur Verfügung gestellten Mittel in konkrete Wasserbauprojekte umsetzen zu können, sind für die Projektdauer befristete Stellen notwendig. Die finanziellen Mittel allein schaffen noch keine Gewässerzugänge und somit auch keinen Nutzen für die Bevölkerung. Eine weitgehende Vergabe der Oberbauleitung an Planungsbüros würde die Kosten im Übrigen nicht tiefer halten, weil auch externe Dienstleistende ihre Kosten verrechnen müssen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli