RRB Nr. 803/2024
Standardmobiliar und Dienstleistungen, Rahmenverträge, Mobiliarlogistik, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2024
803. Standardmobiliar und Dienstleistungen, Rahmenverträge, Mobiliarlogistik (zusätzliche gebundene Ausgabe und Vergabe)
Ausgangslage Das Immobilienamt schliesst mit Dritten Rahmenverträge für Dienstleistungen und Güter der Bewirtschaftung wie Standardmobiliar ab (§ 40 Abs. 1 Immobilienverordnung [ImV, LS 721.1]). Die Direktionen bzw. deren Betreiberorganisationen sind verpflichtet, die vom Immobilienamt koordiniert beschafften Dienstleistungen und Güter für die Bewirtschaftung zu beziehen (§ 41 Abs. 1 ImV). Die öffentlich-rechtlichen Anstalten einschliesslich der Universität Zürich und die Fondsverantwortlichen bzw. deren Betreiberorganisationen sind berechtigt, die vom Immobilienamt koordiniert beschafften Dienstleistungen und Güter für die Bewirtschaftung zu beziehen (Abs. 3). Die Arbeitsplätze der Verwaltung des Kantons Zürich sind grundsätzlich mit Standardmobiliar ausgestattet (RRB Nr. 750/2010). Die in Zusammenhang mit dem Büromobiliar stehenden Leistungen wurden zuletzt mit RRB Nr. 227/2022 vergeben. Die Leistungen wurden in vier Ausschreibungen mit folgendem Inhalt aufgeteilt:
Erwägungen
A. Planungs- und Beratungsleistungen B. Standardmobiliar C. Mobiliarlogistik
D. Aufwertung und Umnutzung Mobiliar Alle Rahmenverträge wurden für eine Laufzeit von drei bzw. vier Jahren abgeschlossen, mit der Option für eine Vertragsverlängerung um jeweils weitere vier bzw. drei Jahre. Die Rahmenverträge laufen demnach längstens bis 30. Juni 2029. Der Rahmenvertrag Mobiliarlogistik wurde frühzeitig gekündigt und endet am 30. September 2024, weshalb das Immobilienamt in einem offenen Vergabeverfahren die Leistungen Mobiliarlogistik neu ausschreiben musste. Die Submission Mobiliarlogistik umfasst folgende Dienstleistungen: Warenannahmen, Qualitätskontrollen, Lagerhaltung (Einlagerung, Zwischenlagerung), Auffrischung und Reparaturen, Kommissionierungen, Dispositionen, Möbelmontagen und -service, Entsorgungslogistik. Die konkreten Leistungen der Submission Mobiliarlogistik können gemäss dem in den Ausschreibungsunterlagen definierten Verfahren bezogen werden. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags entsteht weder eine Abnahmepflicht für den Kanton noch eine Leistungspflicht für die Ver- tragspartnerin. Gestützt auf den Rahmenvertrag werden bei Beauftragungen separate Leistungsverträge abgeschlossen. Erst die Leistungsverträge begründen die gegenseitige Leistungspflicht. Im Rahmen der Submission Mobiliarlogistik sind zwei Angebote eingegangen von Fr. 912 370 (einschliesslich MWSt) und Fr. 1 281 654 (einschliesslich MWSt) pro Auftragsjahr. Die Anbietenden mussten grösstenteils Preise pro Möbelstück offerieren. Da der jährliche Leistungsbezug variiert, wurden die Angebote auf ein auf die Vorjahre gestütztes Mengengerüst aufgerechnet.
Vergabe Mobiliarlogistik Aufgrund der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien ist der Auftrag an die Welti Furrer AG zum Gesamtbetrag von jährlich Fr. 1 094 845 (einschliesslich MWSt) zu vergeben. Darin enthalten ist eine Reserve von 20%, um dem unvorhersehbaren Leistungsbezug Rechnung zu tragen. Mit der Anbieterin wird ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen, mit der Option für eine Vertragsverlängerung um jeweils weitere vier Jahre. Diese Vertragslaufzeit rechtfertigt sich insbesondere aufgrund der hohen Initialaufwände und notwendigen Investitionen der Auftragnehmerin. Die Mobiliarlogistik trägt dazu bei, Möbelbestände im Kreislauf zu halten und sie am Ende ihres Lebenszyklus sinnvoll zu verwerten. Um dies erfolgreich umzusetzen, müssen alle Beteiligten das Konzept der Kreislaufwirtschaft verstehen und in ihrer täglichen Arbeit umsetzen, was eine kontinuierliche Schulung und Bereitstellung von Werkzeugen und Entscheidungshilfen erfordert. Diese Zusammenarbeit erfordert Initialaufwände und die Bereitschaft, kontinuierlich in die Mitarbeitenden und in die Infrastruktur zu investieren. Kürzere Vertragslaufzeiten erschweren die Rentabilität von Investitionen und mindern die Motivation innovativer Unternehmen zur Zusammenarbeit. Für neun Jahre ergibt sich somit einschliesslich Reserve ein Betrag von gesamthaft Fr. 9 853 605 (einschliesslich MWSt).
Ausgabe Gemäss § 40 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) ist der Grundsatz der Einheit der Materie anzuwenden, wonach Ausgaben für ein bestimmtes Vorhaben, die in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen oder sich gegenseitig bedingen, in denselben Verpflichtungskredit aufzunehmen sind. Aufgrund dessen wurden die Ausgaben für sämtliche Rahmenverträge im Zusammenhang mit dem Standardmobiliar im Jahr 2022 mit demselben Regierungsratsbeschluss bewilligt (RRB Nr. 227/2022).
Aufgrund der neuen Vertragsdauer und der neuen Konditionen des Rahmenvertrags Mobiliarlogistik ist ein zusätzlicher Betrag von Fr. 5 099 805 (einschliesslich MWSt) notwendig (§ 41 Abs. 1 CRG in Verbindung mit § 38 Abs. 1 Finanzcontrollingverordnung [FCV, LS 611.2]). Dies entspricht der Differenz der bereits bewilligten Ausgabe für die Mobiliarlogistik im RRB Nr. 227/2022 pro rata für den Zeitraum bis 30. Juni 2029 und den benötigten Ausgaben für den neu abzuschliessenden Rahmenvertrag. Für den Betrag von Fr. 5 099 805 (einschliesslich MWSt) ist gemäss § 36 lit. b und § 37 Abs. 2 lit. a CRG in Verbindung mit § 38 Abs. 3 FCV eine zusätzliche gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, Konto 3110 0 00000 zu bewilligen. Die Kosten für die Beschaffung von Standardmobiliar und Dienstleistungen für die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung belaufen sich neu auf Fr. 57 599 805 (einschliesslich MWSt). Die Ausgabe ist im Budget 2024 enthalten und für die folgenden Jahre im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt. Die anfallenden Kosten werden den Leistungsbezügerinnen und -bezügern in Rechnung gestellt. Die Ausgaben sind daher innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, saldoneutral, soweit das Immobilienamt für den Eigenbedarf kein Mobiliar bezieht. Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Vor der Ausgabenbewilligung RRB Nr. 227/2022 wurde mit Beschluss des Regierungsrates vom 9. November 2011 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 6 600 000 für die Beschaffung des Büromobiliars für die Verwaltungsarbeitsplätze des Kantons Zürich bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung wird nicht mehr benötigt und kann aufgehoben werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Beschaffung von Standardmobiliar und Dienstleistungen für die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 227/2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 5 099 805 (einschliesslich MWSt) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 57 599 805 (einschliesslich MWSt).
II. Die Beschaffung für die Mobiliarlogistik wird gemäss Angebot vom 21. Mai 2024 zu Fr. 8 211 331 (einschliesslich MWSt) an die Welti Furrer AG, Dielsdorf, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 9 853 605 (einschliesslich MWSt) erhöhen.
III. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt.
IV. Die Beträge in Dispositiv I und II werden nach Massgabe des Preisindexes des Gesamtangebots im Inland vom Bundesamt für Statistik, gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Dezember 2020)
V. Die Ausgabenbewilligung gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 9. November 2011 für die Beschaffung des Büromobiliars für die Verwaltungsarbeitsplätze des Kantons Zürich von jährlich Fr. 6 600 000 wird aufgehoben.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli