RRB Nr. 806/2017
Lotteriefonds , Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Bondo, Gemeinde Bregaglia, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2017
806. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Bondo, Gemeinde Bregaglia)
Erwägungen
1. Formelles Nothilfe zur Linderung der Auswirkungen von humanitären und Naturkatastrophen kann entweder über die Allgemeinen Mittel des Regierungsrates oder über den Rahmenkredit für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und der Inlandhilfe (IH) geleistet werden. Ein Soforthilfebeitrag für Bondo kann aus den Allgemeinen Mitteln geleistet werden. Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2017 wurden bis anhin Fr. 4 447 700 bewilligt. Da aufgrund von RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») ein Beitrag von Fr. 200 000 von der Jahresquote in Abzug zu bringen ist, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2017 somit insgesamt noch Fr. 15 352 300 zur Verfügung.
2. Situation Bondo Im Dezember 2011 ereignete sich am Pizzo Cengalo im Val Bondasca ein erster grosser Bergsturz (rund 1,5 bis 2 Mio. Kubikmeter Fels). In der Folge kam es im Sommer 2012 im Val Bondasca zu Murgängen mit rund 100 000 Kubikmetern Geschiebe, die umfangreiche Verbauungen (u. a. ein grosses Auffang- bzw. Überlaufbecken) und die Einrichtung eines Monitoring- und Alarmsystems notwendig machten. Die damaligen Aufräum- und Wiederinstandstellungsarbeiten sowie der Bau der Verbauungen kosteten rund 4,3 Mio. Franken, die zu 40% vom Bund und zu 40% vom Kanton Graubünden übernommen wurden. Hinzu kam eine Grossspende, sodass die Gemeinde noch Restkosten von rund Fr. 400 000 zu decken hatte (also rund 10%).
Am Mittwoch, 23. August 2017, kam es am Pizzo Cengalo zu einem Felsabbruch von 3 bis 4 Mio. Kubikmetern Fels. Dieser führte zu einem sofortigen Murgang entlang der Bondasca bis ins Haupttal zwischen Bondo und Promontogno. Am 25. August 2017 kam es zu einem weiteren Felsabbruch und erneuter Murenbewegung. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September 2017 erreichte erneut eine grosse Mure die Bergeller Talsohle bei Bondo und füllte das in den vergangenen Tagen teilweise ausgeräumte Auffangbecken wieder. Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes Bondo und der Ortsteile Spino und Sottoponte bleiben evakuiert, es wird intensiv an der Räumung der Strassen gearbeitet. Am Pizzo Cengalo gelten noch bis zu 1 Mio. Kubikmeter Fels als absturzgefährdet. Im hinteren Bondascatal stauen sich Geröllmassen auf bis zu 40 Metern Mächtigkeit. Deshalb ist davon auszugehen, dass bei Regenfällen im Val Bondasca weitere Murgänge Richtung Talausgang erfolgen werden. In den Ortsteilen Spino und Sottoponte sind Strassen, Wasser- und Stromversorgung, Telefonleitungen und Abwasserleitungen teilweise oder ganz unterbrochen bzw. beschädigt. Die Kosten für die Instandstellung der kommunalen Infrastrukturen werden schon heute auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
3. Beitrag aus dem Lotteriefonds an die Gemeinde Bregaglia Die Gemeinde Bregaglia koordiniert einerseits die Soforthilfe zugunsten von geschädigten Einzelpersonen und betroffenen Firmen, anderseits die Aufräumarbeiten. Aufgrund der Fondsrichtlinien muss der Beitrag zugunsten der Gemeinde für die Aufräumarbeiten und die Wiederinstandstellung der Infrastruktur verwendet werden. Zudem muss im Falle einer Überfinanzierung dem Lotteriefonds der entsprechende Anteil zurückerstattet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken Gemeinde Bregaglia 400 000 Total 400 000
II. Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der bewilligte Beitrag geht ausschliesslich an die Gemeinde für Aufräumarbeiten und Infrastrukturprojekte. Eine Unterstützung von Einzelpersonen bzw. als Überbrückungshilfe oder für die Sanierung von privaten Liegenschaften darf nicht erfolgen. – Sollte sich nach Abschluss aller Arbeiten bzw. nach dem Vorliegen der gesamten Schlussabrechnung eine Überfinanzierung ergeben, muss zugunsten des Lotteriefonds eine anteilmässige Rückzahlung erfolgen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi