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Anfrage Anita Borer, Uster, Dieter Kläy, Winterthur, und Janine Vannaz, Dietikon, betreffend Auswirkungen von Baustellen auf das lokale Gewerbe entlang von Kantonsstrassen, Beantwortung

RRB Nr. 814/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 19. Aug. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-814-2026/de/anfrage-anita-borer-uster-dieter-klay-winterthur-und-janine-vannaz-dietikon-betreffend-auswirkungen-von-baustellen-auf-das-lokale-gewerbe-entlang-von-kantonsstrassen-beantwortung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 814/2026

Anfrage Anita Borer, Uster, Dieter Kläy, Winterthur, und Janine Vannaz, Dietikon, betreffend Auswirkungen von Baustellen auf das lokale Gewerbe entlang von Kantonsstrassen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 202/2026

Sitzung vom 19. August 2026

814. Anfrage (Auswirkungen von Baustellen auf das lokale Gewerbe entlang von Kantonsstrassen) Kantonsrätin Anita Borer, Uster, Kantonsrat Dieter Kläy, Winterthur, und Kantonsrätin Janine Vannaz, Aesch, haben am 18. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Länger dauernde Baustellen auf Kantonsstrassen führen für das betroffene Gewerbe zunehmend zu erheblichen Problemen. Verzögerte Bauarbeiten, eingeschränkte Zufahrten sowie ungenügende Signalisationen verursachen teils massive Umsatzverluste bis hin zu Betriebsschliessungen. Gerade kleinere Betriebe sind auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen und können langanhaltende Einschränkungen oft kaum auffangen. Umso wichtiger ist es, dass Baustellen effizient geplant, koordiniert und umgesetzt werden und die Anliegen des ansässigen Gewerbes ausreichend berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass Baustellen auf Kantonsstrassen innerhalb der vorgesehenen Fristen umgesetzt werden und Verzögerungen minimiert werden?

2. Welche Vorgaben bestehen heute bezüglich Bauzeit, Baukoordination und Termincontrolling bei kantonalen Strassenprojekten?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, Bauabläufe und Vergabeverfahren so zu optimieren, damit die Belastung für das lokale Gewerbe reduziert wird und Fristen eingehalten werden?

4. Wie werden die Interessen des betroffenen Gewerbes bei Baustellenplanung, Verkehrsführung und Einsprachen berücksichtigt?

5. Welche Standards gelten heute für Signalisationen, Zufahrten, Parkierungsmöglichkeiten und Kundenlenkung während Baustellen, und erachtet der Regierungsrat diese als ausreichend?

6. Ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob bei ausserordentlich belastenden Baustellensituationen eine klarere Signalisation mit Hinweisen auf geöffnete Betriebe oder betroffene Gewerbezonen ermöglicht werden kann?

7. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, betroffene Gewerbebetriebe frühzeitig einzubeziehen und die Kommunikation während Baustellen zu verbessern?

8. Hat der Regierungsrat Kenntnis über Fälle, in denen Baustellen auf Kantonsstrassen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden oder Betriebsschliessungen geführt haben? Wenn ja, welche?

9. Ist der Regierungsrat bereit, verbindliche Mindeststandards für die Einhaltung von Fristen, die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben während Baustellen festzulegen? Wenn nein, warum nicht?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Anita Borer, Uster, Dieter Kläy, Winterthur, und Janine Vannaz, Aesch, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Jedes Projekt des Tiefbauamtes unterliegt dem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001. Damit werden Kosten, Termine und Qualität umfassend systematisch geplant, überwacht und gesteuert. Die bestehenden Prozesse im Tiefbau sind bereits so weit optimiert, als dies möglich ist. Sowohl die Projektplanung, die Ausschreibungen als auch die Ausführung folgen klar definierten Standards, die eine hohe Verlässlichkeit gewährleisten. Zu Frage 4: Die Interessen des betroffenen Gewerbes werden im Rahmen der Baustellenplanung, der Verkehrsführung und bei Einsprachen umfassend berücksichtigt. Dazu finden regelmässig Koordinationssitzungen des Tiefbauamtes mit den Gemeinden, Werken und Dritten statt. In diesen Sitzungen werden sämtliche laufenden und anstehenden Strassenbauprojekte gemeinsam besprochen und möglichst effizient aufeinander abgestimmt. Zudem werden Gespräche und Informationsveranstaltungen mit Gewerbe, Privaten und Einsprechenden geführt, um deren Bedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen. Insbesondere in der Bauplanung werden die Projekte sorgfältig und präzise koordiniert. Ziel dieser Abstimmung ist es, die Einschränkungen für die Bevölkerung, den Verkehr und damit auch für das lokale Gewerbe so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang werden auch zeitliche Verschiebungen oder Anpassungen geprüft, wenn dies zur Entlastung beiträgt. Trotz sorgfältiger Planung kann es jedoch zu Einschränkungen oder kurzfristigen Sperrungen kommen.

Zu Fragen 5 und 6: Für Signalisationen, Zufahrten, Parkierungsmöglichkeiten und die Kundenlenkung während Baustellen gelten im Kanton Zürich die Vorgaben der Kantonalen Signalisationsverordnung (LS 741.2). Diese legt verbindlich fest, wie Baustellen abzusichern und wie Verkehrsführungen zu gestalten sind, damit Sicherheit, Orientierung und Zugänglichkeit bestmöglich gewährleistet bleiben. Der Regierungsrat erachtet die geltenden Vorgaben und Standards als ausreichend und zweckmässig. Zu Frage 7: Die Projektleitung informiert betroffene Gewerbebetriebe bei grösseren Baustellen rund ein Jahr vor Baubeginn. Die Kommunikation während der Bauzeit wird durch die örtliche Bauleitung sichergestellt. Der Regierungsrat sieht weder beim Vorlauf einer Baustelle noch bei der Kommunikation vor Ort Handlungsbedarf. Zu Frage 8: Im Bereich von Baustellen kommt es beim direkt betroffenen Gewerbe leider in vielen Fällen zu Umsatzeinbussen. Solche können naturgemäss in unterschiedlichem Ausmass vorkommen. Der Regierungsrat hat indessen keine Kenntnis über Betriebsschliessungen, für die ausschliesslich eine Baustelle verantwortlich ist. Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung werden in Unternehmensbefragungen regelmässig als wichtige Standortfaktoren genannt. Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten sind aber gleichzeitig notwendig, um die Versorgungssicherheit sowie die Qualität der Verkehrsinfrastruktur langfristig zu erhalten. Davon profitieren auch die ansässigen Unternehmen. Fakt ist deshalb auch, dass nach Abschluss der Bauarbeiten vor allem das Gewerbe für die nächsten 20 bis 30 Jahre wieder von der guten Strassen- und Werkleitungsinfrastruktur sowie der stark frequentierten Kantonsstrasse profitiert. Zu Frage 9: Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf, zusätzliche verbindliche Mindeststandards festzulegen. Die heute geltenden Vorgaben, insbesondere die Kantonale Signalisationsverordnung, die koordinierten Planungsprozesse zwischen Tiefbauamt, Gemeinden und Dritten sowie die sorgfältige Abstimmung der Bauabläufe stellen sicher, dass sowohl Fristen eingehalten als auch die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe bestmöglich gewährleistet wird. Diese bestehenden Regelungen und Prozesse haben sich bewährt und bieten ausreichend Flexibilität, um auf lokale Bedürfnisse einzugehen und gleichzeitig die Auswirkungen von Baustellen für das Gewerbe so gering wie möglich zu halten.

Selbstredend ist es stets das Ziel, Belastungen für Gewerbe und Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli