RRB Nr. 817/2026
Anfrage Peter Schick, Zürich, und Domenik Ledergerber, Herrliberg, betreffend Wie weiter mit der Anlage Schulprovisorium Uetikon am See?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 183/2026
Sitzung vom 19. August 2026
817. Anfrage (Wie weiter mit der Anlage Schulprovisorium Uetikon am See?) Die Kantonsräte Peter Schick, Zürich, und Domenik Ledergerber, Herrliberg haben am 11. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Das Geschäft Nr. 6020a, Bewilligung eines Objektkredits für den Neubau der Kantonsschule Uetikon am See, wurde vom Kantonsrat mit einer Zweidrittels-Mehrheit angenommen. Darin enthalten war auch der Zusatzkredit für den Neubau der Berufsfachschule am selben Ort. Jetzt werden die Kantonsschule und die Berufsfachschule gleichzeitig erstellt. Das aktuelle Schulprovisorium für 1000 Schüler und die Turnhalle werden in ein paar Jahren frei werden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Was soll aus Sicht des Regierungsrats nach dem Auszug der Kantonsschule in ein paar Jahren mit dem bestehenden intakten Schulprovisorium, inklusive Turnhalle, geschehen? Bitte um Auflistung aller möglichen Szenarien und deren Realisierbarkeit.
2. Wie hoch waren die Erstellungskosten dieser Schulanlage, inklusive Turnhalle?
3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten einer solchen Anlage während des Betriebs und wenn sie nicht mehr genutzt wird?
4. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den Wert dieser Parzelle und was könnte in Zukunft alles darauf erstellt werden?
5. Ist es denkbar von Seiten des Kantons, diese Anlage der Gemeinde für Schulräume zur Verfügung zu stellen oder ganz zu verkaufen? Bitte um detaillierte Beantwortung.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Peter Schick, Zürich, und Domenik Ledergerber, Herrliberg, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat strebt eine wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung der Provisorien an. Die künftige Nutzung des, nach Auszug der Kantonsschule in Uetikon, freiwerdenden Schulprovisoriums ist derzeit noch offen. Im Vergleich mit den bisherigen Prognosen wird in den aktuellen Bevölkerungsprognosen des Bundesamtes für Statistik mittelfristig eine Stagnation der Schülerinnen- und Schülerzahlen erwartet. Dies bedeutet, dass das Provisorium aus heutiger Sicht im Bereich der kantonalen Berufs- und Mittelschulen nicht für Wachstum, aber gegebenenfalls als Ersatzschulraum während Gesamtinstandsetzungsvorhaben bestehender Schulanlagen dienen könnte. Voraussetzung dafür wären neben einer entsprechenden zeitlichen Abstimmung und Verfügbarkeit vor allem die für die Situierung benötigten passenden Landflächen und Erschliessungen. Entsprechende konkrete Vorhaben bestehen noch nicht. Alternativ könnte das modulartig konzipierte Provisorium auch für andere Schulstufen verwendet werden. Zu Frage 2: Die Kosten für die 2018 erstellten Häuser A und B beliefen sich auf rund Fr. 17 330 000. Das 2022 fertig erstellte Sporthallenprovisorium kostete rund Fr. 5 540 000 und das 2023 fertig erstellte Haus C rund Fr. 6 970 000. Die gesamthaften Erstellungskosten belaufen sich auf rund Fr. 29 840 000. Zu Frage 3: Die Raum- und Betriebskosten betragen im Jahr 2025 rund Fr. 2 150 000. Davon fallen Fr. 1 500 000 für die Raumkostenverrechnung gemäss kantonalem Mietermodell an. Die übrigen Kosten für Ver- und Entsorgung, Reinigung, Hauswartung sowie den baulichen Unterhalt betragen rund Fr. 650 000. Die jährlichen Leerstandskosten würden mit einer Reduktion der Betriebs- und Nebenkosten insgesamt auf geschätzt Fr. 1 600 000 sinken. Zu Frage 4: Das Grundstück Kat.-Nr. 3184 umfasst 13 107 m² und wurde 2017 zum Buchwert von Fr. 61 000 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen. Eine aktuelle, mit Sicherheit höherliegende Verkehrswertschätzung, die sämtliche Lagefaktoren, Chancen- und Risiken umfasst, liegt nicht vor. Grundsätzlich orientiert sich der Preis von Land in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen jedoch anhand der zulässigen und bestmöglichen Nutzungsmöglichkeiten. Dabei stehen Büro- oder
Schulnutzungen sowie andere Aufgaben des Gemeinwesens (Betriebsgebäude, Werkhöfe usw.) im Vordergrund. Dementsprechend wird sich der Landpreis an Industrie- und Gewerbebauland orientieren. Weitere Nutzungen bedingen eine Revision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Zu Frage 5: Der Kanton ist sich des Bedarfs an geeigneten Schulräumen in den Gemeinden bewusst und nimmt entsprechende Anliegen ernst. Eine Zurverfügungstellung des Grundstücks an die Gemeinde oder ein allfälliger Verkauf kann jedoch erst geprüft werden, wenn kantonsintern geklärt ist, ob und in welcher Form die Anlage bzw. das Grundstück künftig noch für kantonale Aufgaben benötigt wird. Der Kanton wird die verschiedenen Interessen sorgfältig abwägen und zu einem späteren Zeitpunkt über die künftige Verwendung des Grundstücks entscheiden. Dabei sollen sowohl die Bedürfnisse der Gemeinde als auch die langfristigen strategischen Interessen des Kantons berücksichtigt werden. Bis zu diesem Entscheid bleibt der Kanton offen für den Dialog mit der Gemeinde. Eine verbindliche Zusage zur Nutzung als Schulraum oder zu einem Verkauf kann derzeit jedoch nicht gemacht werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli