RRB Nr. 826/2016
Strassen, Zürich, Schweighofstrasse RVS 30095, Projektgenehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. August 2016
826. Strassen (Zürich, Schweighofstrasse RVS 30095)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 18. Juli 2016 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Instandsetzung der Schweighofstrasse, Abschnitt Uetlibergstrasse bis Frauentalweg, Zürich (Projekt Nr. 08 117), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, anschliessend an Werkleitungsarbeiten den Strassenoberbau der Schweighofstrasse im Abschnitt Uetlibergstrasse bis Frauentalweg aufgrund seines schlechten Zustandes zu erneuern. In diesem Zusammenhang sollen verschiedene Bäume einschliesslich Baumgruben ersetzt werden, weil zu klein dimensionierte Baumscheiben die Lebenserwartung einschränken. Die bestehende Baumreihe wird um einen Baum ergänzt. Im Bereich des bestehenden Fussgängerüberganges auf der Höhe des Hauses Nr. 18 wird ein Baum zur Verbesserung der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger (Gewährleistung der Sichtweiten) ersatzlos gefällt. An der Schweighofstrasse auf der Höhe des Hauses Nr. 1 wird in Fahrtrichtung Uetlibergstrasse eine neue, behindertengerechte Bushaltestelle erstellt, da die Buslinie 89 künftig nicht mehr über die Haltestelle «Strassenverkehrsamt» geführt wird. Im Zuge der Bauarbeiten wird die öffentliche Beleuchtung den neuen Gegebenheiten angepasst sowie die Markierung und Signalisation instand gestellt. Der Baubeginn ist für Februar 2017 vorgesehen. Die Schweighofstrasse ist eine regionale Verbindungsstrasse (RVS 30095). Auf ihr verläuft eine regionale Radroute. Mit Schreiben vom 1. März 2012 nahm das AFV im Sinne einer ersten Vorprüfung zum Projekt Stellung. Am 16. Januar 2015 äusserte sich das AFV im Rahmen der Begehrensäusserung nach § 45 Abs. 1 StrG zum Projekt. Die in den Stellungnahmen geäusserten Bemerkungen wurden – soweit es die örtlichen Platzverhältnisse ermöglichen – berücksichtigt. Die Stadt hat eine entsprechende Interessenabwägung vorgenommen. Nicht berücksichtigt werden konnte eine durchgehende Radstreifenbreite in Richtung stadtauswärts von 1,50 m, da ansonsten eine ganze Baumreihe (enthalten im Alleenkonzept) und drei VBZ-Masten entfallen würden. Da keine grundsätzlichen Veränderungen an der Strassengeometrie und Spuraufteilung vorgesehen sind, verzichtete die Stadt Zürich auf das
Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung gemäss § 13 Abs. 1 StrG. Das Auflageverfahren gemäss §§ 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt vom 8. Mai bis 8. Juni 2015 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen eingegangen. Das Projekt wurde daraufhin angepasst. So wurde auf die ursprünglich vorgesehene Verschiebung des Fussgängerüberganges auf der Höhe Schweighofstrasse Nr. 18 verzichtet. Dies hat zur Folge, dass ein Parkplatz entlang der Schweighofstrasse aufgehoben werden muss. Dieser wird ersatzweise im Frauentalweg angeordnet. Der stadteinwärtsführende Radstreifen wird auf 1,50 m verbreitert. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 65/2016 vom 27. Januar 2016 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Schweighofstrasse, Abschnitt Uetlibergstrasse bis Frauentalweg, betragen voraussichtlich rund Fr. 2 819 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 805 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung der Schweighofstrasse, Abschnitt Uetlibergstrasse bis Frauentalweg, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi