RRB Nr. 838/2022
Anfrage Andreas Hasler, Effretikon, Harry Brandenberger, Gossau, und Thomas Honegger, Greifensee, betreffend Multifunktionale Landwirtschaft, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 102/2022
Sitzung vom 8. Juni 2022
838. Anfrage (Multifunktionale Landwirtschaft) Die Kantonsräte Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, Harry Robert Brandenberger, Gossau, und Thomas Honegger, Greifensee, haben am 28. März 2022 folgende Anfrage eingereicht: In der Schweiz gilt das in der Bundesverfassung verankerte Konzept einer multifunktionalen Landwirtschaft. Demnach hat die Landwirtschaft vielfältige Funktionen und soll einen wesentlichen Beitrag leisten zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur dezentralen Besiedlung sowie zu Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das grösste Defizit besteht zurzeit bei der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, nimmt doch die Biodiversität (auch) im Kanton Zürich nach wie vor rasch und stark ab. Kürzlich sind zwei Anfragen eingereicht worden, die einseitig auf den Aspekt der Versorgungssicherheit bzw. des Selbstversorgungsgrads fokussieren (KR-Nrn. 79/2022 und 83/2022). Die nachfolgenden Fragen sind als Ergänzung zu den Fragen der beiden anderen Anfragen zu verstehen.
Erwägungen
1. Im Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK) 1995 sind aus damaliger Sicht die Flächen aufgeführt, die es zur Erhaltung der Biodiversität braucht; dabei wird vor allem auf hochwertige Kerngebiete fokussiert. Heute ist bekannt, dass eine funktionstüchtige ökologische Infrastruktur Kern- und Vernetzungsgebiete umfassen muss. a. Sind die Flächenangaben im NSGK aus heutiger Sicht noch aktuell? Wenn nein, wie viele Flächen, und in welcher ökologischen Qualität, braucht es gemäss den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur ökologischen Infrastruktur? b. In welchem Zeitraum will der Regierungsrat eine funktionstüchtige ökologische Infrastruktur wiederherstellen? Mit welchen Massnahmen?
2. Bei einer Beibehaltung der Gewohnheiten in der Ernährung und im Umgang mit Nahrungsmitteln lässt sich der Selbstversorgungsgrad – wenn denn dies aus einer gesamtheitlichen Sicht überhaupt erwünscht ist – nur durch eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft steigern. a. Welche Auswirkungen sind dadurch zu erwarten bezüglich Einsatz von Düngern (insbesondere Stickstoff) und Pflanzenschutzmitteln, und in der Folge auf die Biodiversität?
b. Welche Auswirkungen sind dadurch zu erwarten bezüglich Investitionen in landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, und in der Folge auf die Wertschöpfung und die Verschuldung der einzelnen Landwirtschaftsbetriebe?
3. Zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen gehört auch, dass das Land ausserhalb der Bauzone nicht überbaut wird. Die Bautätigkeit im Kanton Zürich ist aber (auch) ausserhalb der Bauzone sehr hoch. Wie viel Land wird in der Landwirtschafszone jährlich überbaut? Zu welchen Zwecken (bitte Anteile nennen)?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, Harry Robert Brandenberger, Gossau, und Thomas Honegger, Greifensee, wird wie folgt beantwortet: Der Regierungsrat bekennt sich zum Konzept einer multifunktionalen Landwirtschaft und richtet seine agrarbezogene Politik darauf aus. Er anerkennt die Wichtigkeit der Produktions- und Versorgungsfunktion der Landwirtschaft und teilt die Sorge bezüglich der internationalen Verknappung wichtiger Grundnahrungsmittel als Folge des Krieges in der Ukraine. Gleichzeitig unternimmt der Kanton Zürich grosse Anstrengungen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Biodiversität zu fördern. Eine der wichtigen Handlungsachsen besteht darin, im Sinne der Multifunktionalität gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft die Artenvielfalt zu stärken und die Vernetzung wertvoller Lebensräume voranzutreiben. Zu Fragen 1 a und 1 b: Die Flächenziele im Naturschutz-Gesamtkonzept von 1995 stützen sich im Wesentlichen auf Fachgrundlagen von Ende der 1980er-Jahren. Seither wird ihre Umsetzung vorangetrieben. Es bestehen allerdings nach wie vor grosse Defizite, insbesondere mit Bezug auf die Flächenqualität und die Funktionalität. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass für die langfristige Erhaltung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der Schweiz die Biodiversitätsförderung auf rund einem Drittel der Landesfläche Vorrang haben soll (vgl. z. B. Jodok Guntern und Mitbeteiligte, Flächenbedarf für die Erhaltung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der Schweiz, Hrsg.: Forum Biodiversität Schweiz, Akademie der Naturwissenschaften, Bern 2013); weitere Nutzungen sind möglich, solange sie sich mit diesem Ziel vereinbaren lassen. Als Operationalisierung wird davon ausgegangen, dass mindestens 17% der Landesfläche eine besonders hohe Lebensraumqualität für prioritäre Arten aufweisen muss (Kerngebiete) und die weiteren Flächen die hochwertigen Lebensräume verbinden und die Durchlässigkeit der Landschaft gewährleisten (Vernetzungsgebiete). Diese Flächenziele werden auch international als nötig erachtet und sind als neuer globaler Zielrahmen der Biodiversitätskonvention vorgesehen, die auch von der Schweiz mitgetragen wird (30by30, 30% der Fläche für Biodiversität bis 2030). Die Vorgaben des Bundes in der Programmvereinbarung 2020–2024
zum Naturschutz verlangen, dass der Kanton Zürich bis 2024 eine Fachplanung für die Ökologische Infrastruktur erarbeitet. In diesem Rahmen werden die fachlichen Anforderungen mit Bezug auf die Flächengrössen, die Flächenqualitäten und ihrer Lage für den Kanton Zürich präzisiert und festgelegt. Gemäss der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie Biodiversität Schweiz soll die Schweiz bis 2040 über eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur verfügen, was auch für den Kanton Zürich massgebend ist. Bei den konkreten Aufwertungsmassnahmen stehen Wiederherstellungen und Neuschaffungen durch Extensivierungen und Aufwertungen im Vordergrund. Für die dringend nötigen Sofortmassnahmen werden auch Gestaltungsmassnahmen wie Bodenabtrag oder die Anlage von Gewässern nötig sein. Im Weiteren werden auch die indirekten Gefährdungsfaktoren (u. a. Eutrophierung, Erholungsdruck, Pestizide, Klimawandel) und Optimierungen bei den Instrumenten im Hinblick auf eine bessere Wirksamkeit zu bearbeiten sein. Weil sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft auf eine intakte Umwelt und eine intakte Biodiversität angewiesen sind, muss der Aufbau der Ökologischen Infrastruktur in den allgemeinen Wandel zu mehr Nachhaltigkeit eingebunden sein. Zu Fragen 2 a und 2 b: Unter Intensivierung der Landwirtschaft wird in diesem Zusammenhang die Erhöhung der landwirtschaftlichen Erträge unter zusätzlichem Einsatz von Hilfsstoffen verstanden. Eine solche allgemeine Intensivierung auf den bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen würde den Anstrengungen der Landwirtschaft der letzten Jahrzehnte, die negativen Umweltauswirkungen der Produktion zu verkleinern und gleichzeitig die Produktequalität zu erhöhen, entgegenlaufen. Zielführender ist es, mit neuen Anbaumethoden, Züchtungen, Technologien für einen gezielten und deutlich verringerten Einsatz von Hilfsstoffen die standortangepasste Produktion sicherzustellen und wo möglich auszudehnen. Hierzu hat der Kanton die in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 79/2022 betreffend Strategie Ausreichende Nahrungsmittelproduktion aufgeführten Projekte lanciert und unterstützt die Landwirtschaft mit zielgerichteter Ausbildung und Beratung am Kompetenzzentrum Strickhof.
Zu den Auswirkungen der Intensivierung von Betrieben auf deren Wertschöpfung und die Verschuldung liegen für den Kanton Zürich keine Daten vor. Die wichtigsten Restriktionen für landwirtschaftliche Investitionen sind die Verfügbarkeit von Kapital, das gegenwärtig tendenziell teurer wird, und die raumplanerischen Möglichkeiten, die in den letzten Jahren durch Vorgaben beispielsweise bezüglich der Lufthygiene anspruchsvoller wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich trotz punktuell steigender Erlöse die Investitionen in landwirtschaftliche Bauten und Anlagen nicht wesentlich verändern werden. Zu Frage 3: Die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen findet auch im Kanton Zürich im Rahmen der Bundesgesetzgebung statt. Dabei erfolgt zurzeit keine systematische Erhebung des Flächenverbrauchs von Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Um eine belastbare Statistik zu erhalten, müsste eine standardisierte Methode zur Erhebung des Flächenverbrauchs festgelegt und sowohl die verschiedenen Arten der Flächenbeanspruchung als auch die Berechnungsweise definiert werden. Die Fachstelle Landschaft hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Möglichkeiten von Erhebungen des Flächenverbrauchs durch Vorhaben ausserhalb der Bauzonen geprüft und ist dabei auf zahlreiche Schwierigkeiten gestossen. So ist es beispielsweise umstritten, ob die Flächen für zonenkonforme landwirtschaftliche Bauten als überbaut zu bezeichnen sind, wenn sie der landwirtschaftlichen Produktion dienen (z. B. Folientunnel, Gewächshäuser). Zudem müsste definiert werden, welche der ein Gebäude umgebenden Flächen als überbaut qualifiziert werden müssten (Wege, Plätze, Terrainanpassungen, Umgebungsgestaltung usw.). Im Entwurf des Bundesgesetzes über die Raumplanung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 29. April 2021 (RPG2) wurde im Zusammenhang mit den Stabilisierungszielen Art. 24g eingefügt, der eine Berichterstattung gesetzlich verankert. Mit RRB Nr. 948/2021 hat der Kanton Zürich diesen Vorschlag begrüsst. Zudem wurde vom Kanton Zürich ein gesamtschweizerischer methodischer Standard für die Erhebung und Berichterstattung angeregt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli