RRB Nr. 843/2018
Anfrage Christian Lucek, Dänikon, betreffend verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion - Fahrräder / E-Bikes, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 205/2018
Sitzung vom 11. September 2018
843. Anfrage (Verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion – Fahrräder / E-Bikes) Kantonsrat Christian Lucek, Dänikon, hat am 2. Juli 2018 folgende Anfrage eingereicht: In der Zeit vom 28. Mai bis 24. Juni 2018 wurden auf dem Gebiet des Kantons Zürich (ohne die Städte Zürich und Winterthur) eine Schwerpunktaktion zum Thema Fahrräder / E-Bikes durchgeführt. Dies erfolgte im Rahmen der Präventionskampagne «weniger-senioren-unfälle.ch», an der sich, laut Webseite, neben der Kantonspolizei auch die Polizeikorps aus den Städten Winterthur und Zürich beteiligen. In ihrer Mitteilung schreibt die Kantonspolizei, dass von 1300 kontrollierten Fahrrädern und E-Bikes 360 technische Mängel aufwiesen und 630 Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gegen die Verkehrsregeln verstossen haben und diese zum Teil mit einer Ordnungsbusse belegt wurden. Gegen 80 Personen musste sogar ein Rapport an das jeweilig zuständige Statthalteramt ausgefertigt werden. In einer Mitteilung des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich wurde am 13.3.2018 unter dem Titel «Mehr Schwerverletzte im Veloverkehr denn je» auf einen neuen Höchststand bei Velounfällen hingewiesen. 110 Personen zogen sich schwere Verletzungen zu und 5 Menschen kamen dabei ums Leben. Dazu im Vergleich die Verkehrsunfallstatistik des Kantons Zürich (VUSTA) inklusive den Städten Zürich und Winterthur: Schwerverletzte Fahrräder / E-Bike: 233 bzw. Unfälle mit Todesfolge 10. Dies belegt, dass sich die Hälfte der schweren Unfälle alleine auf dem Gebiet der Stadt Zürich ereignen. Aus den erwähnten Fakten wird der Regierungsrat eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Aus welchem Grund wurde trotz gemeinsamer Strategie diese Kontrollen ohne die Städte Zürich und Winterthur durchgeführt, obwohl sich alleine auf dem Stadtgebiet der Stadt Zürich rund 50% der schweren und schwersten Unfälle mit Fahrrädern bzw. E-Bikes ereignen?
2. Welche Möglichkeiten sind seitens Kanton vorhanden, um auch die beiden Städte Zürich und Winterthur zu ähnlichen Schwerpunktaktionen zu bewegen?
3. Welches waren schwerpunktmässig die Ursachen, welche zu den 80 Rapporten an die jeweiligen Stadthalterämter führte?
4. Welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus der im Frühjahr 2015 gestarteten und auf 3 Jahren ausgelegten, oben genannte gemeinsame Kampagne in Bezug auf die stark steigenden Fahrrad / E-Bikeunfälle (vergl. KR-Nr. 81/2017)?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christian Lucek, Dänikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit und der Schwere von Unfällen mit Seniorinnen und Senioren als Fussgängerinnen und Fussgänger und als Lenkende von E-Bikes rief die Kantonspolizei Zürich 2015 die Verkehrssicherheits-Kampagne «Weniger Seniorenunfälle» ins Leben. Zu den Partnerinnen der Kampagne zählen u. a. die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur, die Kommunalpolizeien sowie zahlreiche weitere Institutionen. Das Vorgehen gegen schwere E-Bike-/Velounfälle bedingt ein gesamtheitliches Handeln, das nach einer gründlichen Unfallanalyse u. a. präventive und repressive Massnahmen umfasst. Zudem spielt auch die Verbesserung der Infrastruktur eine zentrale Rolle. Das städtische Unfallgeschehen unterscheidet sich vom heterogenen «ländlichen» auf Kantonsgebiet, weshalb in den Städten Zürich und Winterthur ein besonderer Schwerpunkt auf dem Ausbau einer möglichst sicheren Strasseninfrastruktur für die Velofahrenden liegt. Die beiden grossen städtischen Polizeikorps führen deshalb Schwerpunktaktionen und Kontrollen selbstständig und auf die besonderen Unfallursachen und Örtlichkeiten ausgerichtet durch. Zu Frage 3: Auf dem gesamten Kantonsgebiet stellen Selbstunfälle ohne Drittbeteiligung im Zusammenhang mit Unaufmerksamkeit und Ablenkung die mit Abstand häufigste Unfallursache dar. Hinzu kommen Unfälle wegen Fahrunfähigkeit. In den Städten treten daneben gehäuft Unfälle beim Überqueren von Gleisen, Befahren von Trottoirs und Missachten des Rotlichts auf, während auf dem übrigen Kantonsgebiet hauptsächlich das Nichtanpassen an die Linienführung in engen Kurven und in Verzweigungsbereichen, das Nichtgewähren des Vortritts und allgemeines Fehlverhalten beim Ein- und Abbiegen sowie Überqueren der Fahrbahn zu Unfällen führen.
Anlässlich der durchgeführten «Schwerpunktaktion Fahrräder/E-Bikes» der Kantonspolizei wurden vor allem die Tatbestände Nichtgewähren des Vortritts, Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Lenken des Fahrzeuges in nichtfahrfähigem Zustand festgestellt und an die Statthalterämter rapportiert. Wegen geringfügiger Übertretungen wurden zudem zahlreiche Ordnungsbussen ausgesprochen. Zu Frage 4: Konsequenz der seit Jahren ansteigenden Fahrrad- und E-Bike-Unfälle war neben den erwähnten Schwerpunktkontrollen die Verlängerung der Senioren-Kampagne auf unbestimmte Zeit. Da Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes zwischen 45 und 64 Jahren am häufigsten in Unfälle mit Verletzungsfolgen involviert sind, wurde sodann das Mindestalter für die kostenlosen Fahr- und Verhaltenskurse der Kantonspolizei im laufenden Jahr von bisher 65 auf 60 herabgesetzt. Im Weiteren werden im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sämtliche Unfälle zeitnah analysiert und sofern nötig an den Unfallörtlichkeiten zusammen mit den zuständigen Stellen des Amtes für Verkehr und des Tiefbauamtes Massnahmen getroffen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli