RRB Nr. 849/2025
Anfrage David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende betreffend Weshalb verzögert sich die Realisierung des Naturschutzprojekts Fleudenbühl in Marthalen?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 145/2025
Sitzung vom 27. August 2025
849. Anfrage (Weshalb verzögert sich die Realisierung des Naturschutzprojekts Fleudenbühl in Marthalen?) Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende haben am 5. Mai 2025 folgende Anfrage eingereicht: Der Landbote (8.4.2025) und die Andelfinger Zeitung (11.4.2025) berichten, dass ein Naturschutzprojekt, welches vom Amt für Landschaft und Natur auf kantonseigenem Land realisiert werden soll, umstritten ist und bisher kein Baugesuch eingereicht wurde. Das Land befindet sich im Eigentum des Natur- und Heimatschutzfonds und soll der Förderung der Artenvielfalt dienen. Der Kanton hat in den vergangenen Jahren mit extensiver Bewirtschaftung und gezielten Ansaaten von bestimmten Pflanzen auf einem Teil der Projektfläche versucht, die Wiederherstellung einer Trockenwiese zu fördern, was aber bislang aufgrund des zu hohen Nährstoffgehalts des Bodens nicht gelungen ist. Deshalb sollen die obersten, nährstoffreichen Bodenschichten abgetragen werden. Der Zürcher Bauernverband wehrt sich vehement gegen Abhumusierungen von Fruchtfolgeflächen. In seiner Medienmitteilung vom 11.4.2025 schreibt er, dass Flächen der Güteklassen 1 und 2 abhumusiert werden sollen. Aktuelle Bodenkartierungen sollen aber ergeben haben, dass die Böden nur den Nutzungseignungsklassen 3, 4, 7 und 9 entsprechen würden (wovon 7 und 9 nicht zu den Fruchtfolgeflächen zählen). Konkrete Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton sind dringlich und müssen umgesetzt werden. Im Naturschutzgesamtkonzept ist festgehalten, dass 800 ha Magerwiesen bis 2005 angelegt sein müssen. Bis heute wurden nur 35 ha neu angelegt. Wir bitten den Regierungsrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie weit ist das Naturschutzprojekt fortgeschritten? Bis wann wird die Baubewilligung bei der Gemeinde Marthalen eingereicht? Hat sich die Eingabe verzögert? Falls ja, warum?
2. Warum soll das Projekt an diesem Standort umgesetzt werden?
3. Was sieht das Projekt Fleudenbühl tatsächlich vor? Gerne möchten wir eine Karte der aktuellen Projektierung erhalten.
4. Auf wie viel Fruchtfolgeflächen (FFF) welcher Güteklassen soll abhumusiert werden?
5. Wie kommt es dazu, dass die Nutzungseignungsklassen vom kantonalen GIS abweichen? Wie werden diese im GIS festgehalten? Kommt es bei der Prüfung im Feld regelmässig zu Abweichungen?
6. Welcher Anteil der kantonalen FFF ist vom Projekt betroffen?
7. Wie ist der Erfüllungsgrad bezüglich FFF im Kanton Zürich? Wie hat sich dieser Wert in den letzten Jahren verändert?
8. Wie ist der Erfüllungsgrad im Kanton Zürich bezüglich der Biodiversitätsziele? Wie sind die Dringlichkeiten des FFF-Erhalts im Vergleich zum Rückgang der Biodiversität beziehungsweise des Artensterbens zu gewichten?
9. Lässt sich der Kanton vom Zürcher Bauernverband vorschreiben, welche Naturschutzprojekte realisiert werden dürfen und welche nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage David Galeuchet, Bülach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:
Trockenwiesen und -weiden (TWW) gehören zu den Hotspots der Biodiversität. Über 400 Pflanzen und eine sehr grosse Zahl an Tierarten sind auf den Lebensraum Magerwiese angewiesen. In den letzten 150 Jahren sind die TWW-Flächen im Kanton Zürich allerdings um über 95% zurückgegangen. Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität sollen deshalb die noch verbliebenen artenreichen Magerwiesen erhalten und aufgewertet sowie der heutige Flächenbestand durch die Wiederherstellung von ehemaligen Magerwiesen rasch wieder ausgedehnt werden. Diese Massnahmen entsprechen dem gesetzlichen Auftrag nach Art. 18 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) und decken sich mit den Zielsetzungen zum Aufbau einer schweizweiten ökologischen Infrastruktur, wie sie die Strategie Biodiversität Schweiz des Bundesrates von 2012 vorsieht. Das Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich (NSGK, RRB Nr. 3801/1995) sowie der Bericht «Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» (RRB Nr. 240/2017) weisen deshalb als ein Hauptziel die Wiederherstellung und Schaffung von 4000 ha trockenen Magerwiesen aus. Ein Grossteil dieses Flächenziels soll mittels Extensivierungen und Aufwertung durch Neubegrünungen erreicht werden. Die Ausmagerung aufgedüngter Standorte dauert jedoch meist Jahrzehnte und es ist häufig unsicher, ob die Ziele damit überhaupt erreicht werden. Weil viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten auf nährstoffarme Standorte angewiesen sind und heute nur noch sehr kleine
Bestände aufweisen, braucht es für die rasche Realisierung der Ziellebensräume an Potenzialstandorten ergänzend bauliche Aufwertungsprojekte. Weil solche Massnahmen jedoch teilweise zu Konflikten mit anderen Umweltgütern – insbesondere mit natürlich gewachsenen Böden und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen (FFF) – führen, werden sie nur in sorgfältig abgewogenen Fällen eingesetzt. Zu Frage 1: Das Baugesuch für das Projekt «Ökologische Aufwertung Fleudenbüel» wurde am 23. Juni 2025 bei der Gemeinde Marthalen eingereicht. Die Eingabe hat sich verzögert, weil das Amt für Landschaft und Natur nach der Resolution des Zürcher Bauernverbandes (ZBV) zu Abhumusierungen vom 2. April 2025 und der Medienmitteilung vom 11. April 2025 das Gespräch mit dem ZBV gesucht hat. Die nochmalige Überprüfung des Projekts hat jedoch bestätigt, dass es sich um ein differenziert ausgestaltetes Vorhaben handelt. Zu Frage 2: Die kantonseigene Parzelle Kat.-Nr. 3958 beim Fleudenbüel weist ein sehr grosses ökologisches Potenzial auf. In der Mitte der Parzelle befindet sich das überkommunale Naturschutzobjekt «Trockenstandort Fleudenbühl». Auf den angrenzenden SBB-Böschungen und in der nahen Umgebung kommen bereits zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor, die für Trockenwiesen typisch sind. Durch die ökologische Aufwertung beim Fleudenbüel kann deren Lebensraum unmittelbar vergrössert werden, was zum langfristigen Erhalt und zur Stärkung dieser Populationen beiträgt. Dass der Standort selbst grosses ökologisches Potenzial hat, haben auch die Bodenuntersuchungen bestätigt, die im Zug der Projekterarbeitung vorgenommen wurden. Die Böden sind steinhaltig sowie gut durchlässig und die Topografie (Hügel) trägt ebenfalls zum hohen Standortpotenzial bei. Zu Frage 3: Zur Wiederherstellung einer artenreiche Magerwiese (Mitteleuropäischer Halbtrockenrasen, Trockenrasen) wird der nährstoffreiche Oberboden auf einer Fläche von ungefähr 1,9 ha abgetragen. Die ökologisch bereits wertvollen Bereiche werden dabei erhalten. Dazu gehört der Wildtulpenbestand, für dessen Vergrösserung gezielte Fördermassnahmen eingeleitet werden. Die Aufwertungsmassnahmen sind differenziert gewählt: Die landwirtschaftlich besten Böden im Nordosten der Parzelle (zusammenhängender tiefgründiger Bereich, etwas weniger Bodenskelett, keine Kupferbelastung, sinnvolle Bewirtschaftungseinheit) wurden bewusst vom
Bauprojekt ausgenommen. Dort wird lediglich die Bewirtschaftung angepasst. Der Acker im Süden des Grundstücks soll aufgrund des gros- sen Aufwertungspotenzials wieder in eine Wiese rückgeführt werden. Es handelt sich dabei um eine südexponierte Fläche mit chemisch belasteten Böden (Kupfer). Die Südausrichtung sorgt für gute Besonnung, was für Trockenwiesen optimal ist. Im Westen entsteht durch die Aufwertung eine direkte Anbindung an die wertvollen SBB-Böschungen, wodurch ein zusammenhängender Lebensraumkomplex entsteht. Die Projektpläne sind im Rahmen der öffentlichen Auflage einsehbar. Zu Fragen 4 und 6: Das Projekt sieht vor, auf 5506 m² der Nutzungseignungsklasse (NEK) 3 sowie 6651 m² der NEK 4 den nährstoffreichen Oberboden abzutragen. Diese Fläche entspricht 0,003% der derzeit für den Kanton Zürich ausgewiesenen FFF. Die betroffenen FFF werden vollumfänglich kompensiert. Rund 7300 m² der Abtragsfläche gelten nicht als FFF. Ungefähr weitere 6400 m² (etwa 25% der Parzelle) werden baulich nicht verändert. Zu Frage 5: Viele NEK sind abgeleitet von der Bodenkarte, die 1988 bis 1996 erstellt wurde. Bei Bauvorhaben mit einer Fläche ab 5000 m² muss der Ausgangszustand neu erhoben werden. Die Kartierung erfolgt dabei nach dem aktuellen Stand der Kenntnisse zur Bodenkartierung und der aktuell verwendeten Methode (FAL 24) zur Beurteilung der Nutzungseignung. Der heutige Standard und die Verfügbarkeit von viel genaueren Grundlagen führen dazu, dass die neue Karte meist einen höheren Detaillierungsgrad aufweist als die ursprüngliche Erhebung. Der erhobene Ausgangszustand wird für die Berechnung des Verlusts an FFF verwendet. Die Karte im GIS-Browser wird jährlich standardisiert nachgeführt. Berücksichtigt werden alle abgenommenen bzw. ausgeführten baulichen Bodeneingriffe. Zu Fragen 7 und 8: Der Zustand der Biodiversität insgesamt ist besorgniserregend und die Artenvielfalt nimmt nach wie vor ab (vgl. u. a. Umweltbericht Kanton Zürich 2018; Rote Listen der gefährdeten Arten der Schweiz; Rote Liste Lebensräume – Gefährdete Lebensräume der Schweiz 2016). Gemäss den Zielen des Umsetzungsplans des NSGK sind bis 2025 880 ha Magerwiesen umzusetzen. Dieses Ziel ist nach heutiger Einschätzung nicht zu erreichen und zudem nicht ausreichend (vgl. auch «Umsetzungsplan Naturschutzgesamtkonzept; Zwischenbericht 2020»). Zweiteres
trifft auch auf das Flächenziel von 4000 ha Trockenwiesen gemäss NSGK zu. Sowohl bei den Trockenwiesen als auch bei der gesamten Biodiversität besteht nach wie vor eine grosse Ziellücke und verstärkte Anstrengungen sind dringlich, um eine Trendwende zu erreichen.
Gleichzeitig ist der Schutz der FFF als Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion eine ebenso wichtige öffentliche Aufgabe. Die FFF dienen der Ernährungssicherheit und dürfen nur beansprucht werden, wenn dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse ausgewiesen ist. Erforderlich ist in jedem Einzelfall eine sorgfältige, faktenbasierte Interessenabwägung. Der Kanton Zürich hat den FFF-Schutz im Richtplan verankert. Gegenwärtig ist das FFF-Kontingent des Kantons Zürich gemäss Sachplan FFF von 44 400 ha unter hälftiger Anrechnung der Flächen mit NEK 6 erfüllt. Per Ende 2024 sind im Kanton Zürich 44 604 ha Kulturland als FFF ausgeschieden. Der Kanton Zürich hat damit eine flächenneutrale Bilanz mit geringfügig mehr (+0,46%) gesicherten FFF als im Sachplan vorgegeben. Mit der geltenden Kompensationsregelung wird gewährleistet, dass bei der Beanspruchung von FFF gleichwertiger Ersatz zu leisten ist und das FFF-Kontingent erhalten bleibt. Zu Frage 9: Nein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli