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Strassen, Hinwil, 345 Überlandstrasse, Untere Bahnhofstrasse bis Kreisel, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 851/2025 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 27. Aug. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-851-2025/de/strassen-hinwil-345-uberlandstrasse-untere-bahnhofstrasse-bis-kreisel-strasseninstandsetzung-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 851/2025

Strassen, Hinwil, 345 Überlandstrasse, Untere Bahnhofstrasse bis Kreisel, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2025

851. Strassen (Hinwil, 345 Überlandstrasse, Untere Bahnhofstrasse

Erwägungen

bis Kreisel, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Überlandstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Hinwil zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 345 geführt. Der Abschnitt von der Unteren Bahnhofstrasse bis zum Kreisel befindet sich in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Die Beläge der Fahrbahn sowie des Rad- und Gehweges werden vollständig ersetzt. Dies umfasst den Einbau neuer Trag-, Binder- und Deckschichten sowie teilweise den Ersatz der Fundation. Dafür ist ein lärmarmer Belag (SDA 4-12/16) vorgesehen. Da die Belagsschichten teilweise stark mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen belastet sind und die Fundation auf etwa der Hälfte des Instandsetzungsperimeters eine stark verschmutzte Schottertränkung aufweist, ist mit höheren Sanierungskosten zu rechnen. Im Weiteren werden die Randabschlüsse ersetzt und die Strassenbeleuchtung – einschliesslich sämtlicher Leitungen und Fundamente – vollständig neu erstellt. Die Sickerleitungen der Strassenentwässerung befinden sich in einem schlechten Zustand und werden ebenfalls ersetzt sowie den geltenden Normen angepasst. Zudem sind die Fuss- und Veloübergänge an die geltenden Normen anzupassen. Im Zuge der Instandsetzung werden ausserdem folgende Arbeiten ausgeführt: – Ersatz Bachdurchlass «Rütibach» (Projekt-Nr. 84B-20031 mit bewilligtem Kredit); – Instandsetzung Personenunterführung und Ersatz der Hydrantenleitung durch die Gemeinde Hinwil; – Neubau von Fernwärmeleitungen durch Dritte. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 31. Juli 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 040 000 Nebenarbeiten 115 000 Technische Arbeiten 25 000 Total 2 180 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 180 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Projekt-Nr. 84U- 40397), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 345 Überlandstrasse, Untere Bahnhofstrasse bis Kreisel, in der Gemeinde Hinwil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 180 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli