RRB Nr. 852/2017
Postulat KR-Nr. 329/2015 betreffend Strategie Computerbeschaffung, Bericht und Antrag an den Kantonsrat
Antrag des Regierungsrates vom 20. September 2017 KR-Nr. 329/2015 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 329/2015 betreffend Strategie Computerbeschaffung (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. September 2017, beschliesst: I. Das Postulat KR-Nr. 329/2015 betreffend Strategie Computerbeschaffung wird als erledigt abgeschrieben. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 4. April 2016 folgendes von den Kantonsrätinnen Sonja Gehrig, Urdorf, und Maria Rohweder- Lischer, Männedorf, sowie Kantonsrat Stefan Hunger, Mönchaltorf, am 8. Dezember 2015 eingereichte Postulat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen: Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, ob es vorteilhafter wäre, bei anstehenden Ersatz- und Neubeschaffungen von Computer- Hardware anstelle der Beschaffung von klassischen Desktop PCs (Fat Clients) auf Thin Clients als Standardlösung, mit der Option Laptop oder Tablets umzustellen.
Bericht des Regierungsrates:
Mit dem Postulat wird vorschlagen, bei der Strategie der Computerbeschaffung Thin Clients zu bevorzugen, d.h. Spezialgeräte, die lediglich ein Benutzer-«Fenster» auf grosse Server darstellen können, aber selber keine Rechenkapazitäten aufweisen. Das Postulat geht davon aus, dass der Einsatz von Thin Clients allgemein günstiger sei als andere Architekturen. Die im Postulat angesprochenen möglichen Vorteile der Thin-Client- Architektur werden in der Informatik seit Jahrzehnten diskutiert. Allerdings haben Thin Clients in all den Jahren den Marktdurchbruch nicht geschafft. Der Marktanteil dieser Architektur beträgt weltweit nach Gartner Group 6,9% (2015). Benchmarks, die auf den Schweizer Markt spezialisiert sind, kommen ebenfalls zum Schluss, dass der Einsatz von Thin Clients nicht günstiger ist als die traditionelle Architektur, eher umgekehrt. Die geltende IT-Strategie in der kantonalen Verwaltung legt fest, dass die Verantwortung für Beschaffungen von Computer-Hardware bei den Direktionen liegt. Ende 2016 waren in der kantonalen Verwaltung (ohne Schulen und Psychiatrische Universitätsklinik) insgesamt rund 6800 PC, 5500 Laptops, 750 Thin Clients und 250 Tablets im Einsatz. Die Beschaffung von Geräten orientiert sich in allen Direktionen an den sich aus den Geschäftsprozessen ergebenden Benutzerbedürfnissen, wobei angestrebt wird, grössere Organisationseinheiten einheitlich auszurüsten. Mit einer einheitlichen Gerätepalette kann der Betriebsaufwand (Lagerhaltung, Support, SW-Paketierung usw.) klein gehalten werden. Die Ausschreibungen erfolgen allgemein in Anlehnung an die Abschreibungsdauer alle fünf Jahre mittels öffentlicher Ausschreibung nach GATT/WTO. In den letzten Jahren hat es sich gezeigt, dass insbesondere Geschäftsbereiche mit hohen mobilen Anforderungen auf den Einsatz von Laptops und Tablets angewiesen sind. Stationäre Arbeitsstationen kommen insbesondere zum Einsatz bei funktionsbezogener Nutzung durch verschiedene Personen (z.B. im Schichtbetrieb). Bei jeder Ausschreibung wurde immer geprüft, ob der Einsatz von Thin Clients vorteilhafter wäre als PC. Die Gesamtkosten für einen Basisarbeitsplatz sind pro Direktion jeweils im Geschäftsbericht im Abschnitt Querschnittbereich Informatik ausgewiesen. Über die letzten Jahre hinweg sind diese Kosten leicht gesunken. Sie werden aber nicht pro Basisarbeitsplatztyp (PC, Laptop
oder Thin Client) separat ermittelt, weshalb ein Unterschied im Be- reich Kosten eines PC gegenüber einem Thin Client allgemein nicht nachgewiesen werden kann. Die Thin-Client-Architektur kann insbesondere dann Vorteile aufweisen, wenn eine grosse Anzahl von Informatikarbeitsplätzen für gleichartige Arbeiten mit den gleichen Anwendungen eingesetzt wird. In allen Direktionen sind aber eine grosse Anzahl verschiedener Anwendungen in verschiedenen Kombinationen von Personen und Arbeitsplätzen eingesetzt. Solche Umgebungen sind für Thin-Client-Architekturen nicht geeignet. Das hat sich auch im Kantonalen Steueramt gezeigt, wo bis Anfang 2010 Thin Clients eingesetzt wurden, die aber die gesteigerten Anforderungen der neuen Fachapplikationen nicht erfüllen konnten. So konnte der Umstieg auf die papierlosen Veranlagungsprozesse nur mit Fat Clients verwirklicht werden. Weiter nimmt der Bedarf an mobilen Arbeitsplätzen in allen Direktionen stetig zu. Für mobile Arbeitsplätze ist die Thin-Client-Architektur keine geeignete Lösung, die heute eingesetzte traditionelle Architektur hingegen schon. Für Mitarbeitende mit Notebooks oder Tablets müsste dann eine andere bzw. eine angepasste Lösung verwirklicht und gepflegt werden und die Kosten und die Komplexität des Gesamtsystems würden wieder steigen, weil zwei voneinander abweichende Lösungen verwirklicht und unterhalten werden müssten. Anstatt Thin Clients werden neu sogenannte Virtual Desktops (auf der Grundlage einer Virtual Desktop Infrastructure) eingesetzt, mit denen flexibler auf neu entwickelte Umgebungen reagiert werden kann. Diese Technologie wird derzeit bei einigen Ämtern sowie bei Schulungs- und Testumgebungen eingesetzt und ist im Gegensatz zu Thin Clients unabhängig vom Endgerät. Bereits heute wird bei allen Beschaffungen von Computer-Hardware detailliert geprüft, ob Thin Clients eingesetzt werden können. Diese Prüfung beachtet aber nicht nur die Hardwarekosten, sondern umfasst vor allem die Anforderungen an die Fachapplikationen, die Mobilität und Sicherheit sowie die Gesamtkosten für den Betrieb aller Komponenten. Deshalb besteht gegenwärtig keine Veranlassung, die traditionelle Arbeitsplatzarchitektur mit PC, Laptop bzw. Tablet allgemein infrage zu stellen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 780/2017 erste Eckpfeiler
einer neuen IKT-Strategie (Informations- und Kommunikationstechnologie) festgelegt. Nach dieser neuen Strategie wird die IKT-Grundversorgung neu durch eine zentrale Stelle verantwortet. Zur Grundversorgung gehört auch der IT-Arbeitsplatz. Im Rahmen der Übernahme dieser neuen Aufgabe wird die neue zentrale Stelle mit der im Postulat aufgeworfenen Fragestellung befasst sein.
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 329/2015 als erledigt abzuschreiben.
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der Staatsschreiber: Markus Kägi Beat Husi