RRB Nr. 853/2022
Wasserbau, Dübendorf und Wallisellen, Zwicky-Areal, Glatt Revitalisierung, Projektfestsetzung mit Festlegung Gewässerraum, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2022
853. Wasserbau, Dübendorf und Wallisellen, Zwicky-Areal, Glatt Revitalisierung (Projektfestsetzung mit Festlegung Gewässerraum und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Glatt entspringt dem Greifensee und mündet nach einer Fliessstrecke von rund 35 km bei Glattfelden in den Rhein. Die Glatt wurde in den vergangenen Jahrhunderten mehrmals korrigiert. Sie verlor so zunehmend ihren ursprünglichen Naturzustand und wurde stark abgesenkt, um Hochwasser sicher ableiten zu können. Gleichzeitig konnte so das Vorland entwässert und somit neues Kultur- und Bauland erschlossen werden. Im ursprünglichen Zustand wies die Glatt im Bereich des Projektperimeters einen mäandrierenden Lauf mit Mäanderlängen von 90 m bis 170 m und unterschiedlichen Amplituden auf. Die natürliche Sohlenbreite betrug rund 17 m. Aufgrund der damals höher liegenden Gewässersohle überflutete die Glatt bei stärkeren Niederschlägen häufig das Umland. Dadurch entstanden grossflächige Ried- und Auenbiotope. Heute zeigt sich die Glatt im Projektperimeter als kanalisiertes und monotones Gerinne ohne Breitenvariabilität. Die Sohlenbreite beträgt rund 9 m. Es fehlen sowohl Sohlenformen (Kolke, Flachwasserzonen, Schnellen) als auch Uferstrukturen und eine standorttypische Bestockung mit ausreichender Beschattung. Der Abschnitt gilt als ökomorphologisch stark beeinträchtigt bis künstlich, naturfremd. Gemäss der Gefahrenkarte sind bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) keine Ausuferungen zu erwarten. Bei einem HQ300 ufert die Glatt linksufrig mit geringen Wassertiefen <0,25 m aus. Betroffen sind dabei der Uferweg sowie Teile der Gebäudestrukturen. Rechts ufert die Glatt bei einem HQ300 nur zwischen der Brücke Überlandstrasse und dem Fussgängersteg Seidenweg lokal aus. Im Rahmen der Fertigstellung des Zwicky-Areals in Dübendorf und Wallisellen (privater Gestaltungsplan Zwicky-Areal) soll auch die Glatt im Zwicky-Areal aufgewertet werden. Dabei soll die Glatt den Platzverhältnissen angepasst in einen natürlicheren Zustand zurückversetzt werden. Wesentliche Revitalisierungsziele sind die Herstellung eines leicht mäandrierenden Charakters mit Prall- und Gleithängen, die Verbesserung des Habitatangebots sowie die Vernetzung für Fische, Vögel und Kleinsäuger. Nach Abschluss der Überbauung des letzten Baufelds im Zwicky-Areal sollen die Flussbauarbeiten ausgeführt und die Über- gänge zur Neubebauung hergestellt werden. Mit der Neugestaltung des Flussraums wird auch das Ufer gestaltet. Dies umfasst den Ausbau des
Uferweges und die Erstellung einer Sitzstufenanlage. Betreffend das Interesse der Erholung schreibt Art. 3 Abs. 2 Bst. c des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700) unter anderem vor, dass die See- und Flussufer freigehalten sowie öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden sollen. Gemäss Art. 38a Abs. 1 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) sorgen die Kantone für die Revitalisierung von Gewässern. Der Revitalisierungsauftrag des Bundes ist als Förderauftrag in Art. 105 Abs. 3 Satz 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) verankert. Zudem stellen der Schutz und die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der biologischen Vielfalt, ein Interesse des Umweltschutzes dar (Art. 1 Bst. d und dbis Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz [SR 451] und Art. 1 Abs. 1 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 [SR 814.01]).
B. Bau- und Auflageprojekt Der Projektperimeter umfasst den rund 400 m langen Glattabschnitt zwischen der Brücke Überlandstrasse und der Unterquerung Autobahnzubringer auf dem Gemeindegebiet von Dübendorf und Wallisellen. Das linke Ufer liegt vollständig auf Gemeindegebiet von Dübendorf, das rechte Ufer im oberen Teil auf Gemeindegebiet von Dübendorf, unterhalb der SBB-Brücke auf Gebiet der Gemeinde Wallisellen. Rechtsufrig der Glatt verläuft ab der Mündung des Chriesbachs eine durchgehende Mauer, die im Rahmen des Autobahnbaus und der damit verbundenen Glattabsenkung erstellt wurde. Mit dieser Mauer wird der Grundwasserspiegel künstlich auf dem Niveau von vor der Glattabsenkung gehalten; damit werden Setzungen an den damals bereits bestehenden Fabrikgebäuden verhindert. Sie muss daher erhalten bleiben. Die linksufrige Ufermauer wird entfernt und durch eine Böschung ersetzt. Der bestehende Uferschutz (Blocksatz) und die damit verbundenen Bankette werden beidseitig entfernt. Es sind keine durchgehenden Verbauungen, sondern nur punktuelle Uferschutzmassnahmen vorgesehen. Aufgrund der dichten Besiedlung wird ein hoher Erholungsdruck auf die revitalisierte Glatt erwartet. Mit lenkenden Massnahmen sollen deshalb für die Natur ungestörte Bereiche geschaffen werden. Die beiden bestehenden Brücken (Seidenweg und Zwicky-Strasse) unterteilen den Perimeter in die drei Abschnitte Süd, Mitte und Nord mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Im Abschnitt Süd mit Schwerpunkt Natur mündet der revitalisierte Chriesbach ein. Dieser Naturraum soll durch geeignete Bestockung abgeschirmt werden. Im Abschnitt Mitte steht dagegen die Erholungsnutzung im Vordergrund. Zentrales Element ist eine Sitzstufenanlage mit einer Fläche von rund 100 m 2, bei welcher der Zugang zum Wasser konzentriert wird. Im Abschnitt Nord mit Schwerpunkt extensive Erholung und Natur soll die Glatt für Erholungsuchende zugänglich sein, aber vor allem so aufgewertet werden, dass die Bedürfnisse der Natur erfüllt werden. Der Hochwasserschutz wird mit dem Projekt gewährleistet. Dies bedeutet, dass ein HQ100 mit einem genügenden Freibord abfliessen kann. Ein HQ300-Ereignis führt zu einem bordvollen Abfluss. Zeitgleich mit dem Wasserbauprojekt wird ein Ufer-/Radweg, der auch als Unterhaltsweg dient, erstellt. Der Bau des Unterhaltsweges stützt sich
auf § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Wasserwirtschaftsgesetzes vom 2. Juni 1991 (WWG, LS 724.11). Nach diesen Bestimmungen stellt der Kanton den Hochwasserschutz an öffentlichen Oberflächengewässern, die Glatt inbegriffen (RRB Nr. 377/1993), sicher. Dazu muss der Kanton diese unterhalten und entsprechende Zugänge an die Gewässer gewährleisten. Gemäss den Ausbaustandards werden die bestehenden Uferwege im Abschnitt Überlandstrasse bis auf Höhe Unterquerung Autobahnzubringer auf eine Breite von 4,0 m mit einem beidseitigen Bankett von 0,3 m ausgebaut. Der Weg wird auf eine Belastung von 16 t Fahrzeuglast ausgelegt, sodass er für Unterhalts- und Feuerwehrfahrzeuge für umliegende Gebäude tragfähig ist.
C. Gewässerraum Laut § 15j der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei vom 14. Oktober 1992 (HWSchV, LS 724.112) wird im Verfahren zur Festsetzung von Wasserbauprojekten gemäss § 18 Abs. 4 WWG auch der Gewässerraum festgelegt. Damit finden die Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201) für den Projektabschnitt mit der vorliegenden Projektfestsetzung keine Anwendung mehr. Die Glatt weist im Projektperimeter gemäss Fachgutachten vom 7. Februar 2020 eine natürliche Gerinnesohlenbreite von rund 17 m auf. Basierend darauf wurde im Gutachten der entsprechende minimale Gewässerraum nach Art. 41a Abs. 2 GSchV bestimmt. Er beträgt 47 m. Gemäss Art. 41a Abs. 4 GSchV kann die Breite des Gewässerraums in dicht überbauten Gebieten den baulichen Gegebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist. Im technischen Bericht «Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet nach Art. 41a GSchV und § 15f HWSchV, Kantonale Gewässer in den Gemeinden der
1. Priorität, II. Stadt Dübendorf und Wallisellen – Glatt», Basler & Hofmann AG / Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG, 27. September 2019, wurde festgehalten, dass das Gebiet rechtsufrig der Glatt im Projektperimeter als dicht überbaut gilt (Ziff. 6.2). In diesem Abschnitt wurde die für den Hochwasserschutz nötige Gewässerraumbreite auf 36 m festgelegt. Die Verkleinerung des Gewässerraums rechtsufrig erweist sich in Abwägung aller Interessen als sinnvoll; dementsprechend wird in diesem Abschnitt rechtsufrig ein kleinerer Gewässerraum ausgeschieden. Mit einem kleineren Gewässerraum wird in den dicht überbauten Gebieten der Einfluss auf privates Eigentum in Wallisellen deutlich verringert und die Siedlungsentwicklung in den Kernzonen bzw. Zentrumszonen wird nicht unverhältnismässig eingeschränkt. Die Fluchten der neuen Gebäude auf der linken Seite (Fertigstellung 2020) wurden auf den minimalen Gewässerraum von 47 m gemäss Fachgutachten ausgerichtet. An diesem Ufer besteht Spielraum zur ökologischen Aufwertung, der mit dem Revitalisierungsprojekt ausgenutzt wird. Infolgedessen wird linksufrig der minimale Gewässerraum ausgeschieden. Linksufrig gilt damit ein minimaler Gewässerraum von 47 m (23,5 m ab Gewässerachse) und rechtsufrig ein reduzierter Gewässerraum von 36 m (18 m ab Gewässerachse). Der Gewässerraum beträgt im gesamten Projektperimeter 41,5 m. Von der Gewässerraumausscheidung im Rahmen dieses Projekts sind keine Fruchtfolgeflächen betroffen.
D. Landerwerb und Entschädigung / Sitzstufenanlage Linksufrig sind Grundstücke, die im Eigentum der Zwicky & Co. AG, der Bauherrin des Zwicky-Areals, stehen, vom Projekt betroffenen (Kat.- Nrn. 17757, 17746, 17745, 17753, 17752, 17751, 17747, 17673, 17676 und 17748, Dübendorf). Aufgrund des neuen Verlaufes des Uferweges und der Anpassung des Flussquerschnittes wird eine Eigentumsbereinigung vorgenommen. Der Ufer-/Radweg geht damit vollständig in das Eigentum des Kantons (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft [AWEL]) über. Mit dem Abtretungsvertrag vom 20. April 2021 / 24. September 2021 haben das Immobilienamt und die Zwicky & Co. AG die Eigentumsbereinigung vertraglich geregelt. Der Besitzantritt der Abtretungsflächen durch den Kanton Zürich mit Übergang von Rechten und Pflichten sowie Nutzen, Lasten und Gefahr erfolgt mit Baubeginn. Die Anmeldung zur Eigentumsübertragung erfolgt nach Bauvollendung bzw. Vorliegen der Mutation. Die Sitzstufenanlage in der linken Böschung auf der Höhe des Glattplatzes liegt auf dem Gewässergrundstück des Kantons. Den Bau der Sitzstufenanlage betreut als Bauherrin die Zwicky & Co. AG. Die Stadt
Dübendorf ist nach Projektabschluss Eigentümerin der Sitzstufenanlage. Dieser wird in einem gesonderten Verfahren eine Konzession für die Sitzstufenanlage erteilt. Der Standort der Sitzstufenanlage ist mit den kantonalen Fachstellen abgestimmt.
E. Vernehmlassung und öffentliche Planauflage Für das Bauvorhaben und für die Ausscheidung des Gewässerraums ist gemäss § 18a WWG in der Stadt Dübendorf vom 4. Dezember 2020 bis am 13. Januar 2021 die öffentliche Projektauflage durchgeführt worden. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) reichte am 16. Dezember 2020 den Antrag ein, die Gewässerraumgrenze im Bereich der Unterquerung Autobahnzubringer an die Nationalstrassenbaulinie anzupassen. Der Antragsteller ist Eigentümer des im Projektperimeter liegenden Grundstücks Kat.-Nr. 17468, Dübendorf. Die Prüfung seines Begehrens ergab, dass der Antrag abzuweisen ist, da kein aktuelles Strassenbauprojekt im Perimeter vorliegt. Sobald ein solches vorliegt, kann das ASTRA um eine Anpassung des Gewässerraums ersuchen. Gleichzeitig mit der Planauflage durch die Gemeinde ist bei den involvierten Fachstellen des Kantons eine Vernehmlassung zum Projekt und zur Ausscheidung des Gewässerraums durchgeführt worden. Der Stadtrat Dübendorf und die kantonalen Fachstellen haben dem Projekt und der Festlegung des Gewässerraums mit Auflagen und Nebenbestimmungen zugestimmt. Diese Auflagen und Nebenbestimmungen werden bei der Ausführungsprojektierung und der Umsetzung berücksichtigt.
F. Kosten, Finanzierung und Unterhalt Die Planung der Teilprojekte Revitalisierung Glatt und Uferweg wurde über die private Arealentwicklung der Zwicky & Co. AG im Rahmen der Gesamtplanung der Umgebungsgestaltung abgewickelt. Damit konnte sichergestellt werden, dass alle Teilprojekte koordiniert in die Gesamtplanung des Projektperimeters integriert werden. Die Baudirektion, vertreten durch das AWEL, hat diese Arbeiten beratend begleitet und mit Vertrag vom 28. September 2021 die finanzielle Beteiligung an der Bauherrenvertretung und der delegierten Projektleitung der Zwicky & Co. AG mittels Kostenteiler geregelt. Mit dem Vorliegen eines öffentlich aufgelegenen Gesamtprojekts übernimmt das AWEL ab Phase Ausführungsprojekt (SIA-Phase 51) die Projektleitung für das Teilprojekt Wasserbau in der Glatt und für das Teilprojekt Ufer-/Radweg.
Kosten Für das Revitalisierungsprojekt in Dübendorf und Wallisellen an der Glatt, den Ufer-/Radweg einschliesslich Landerwerb und die Sitzstufenanlage wird gemäss Kostenvoranschlag des Bau- und Auflageprojekts vom 27. November 2020 mit Gesamtkosten von Fr. 2 417 800 einschliesslich Reserve gerechnet: Ausgabe in Franken, einschliesslich 7,7% MWSt und Reserve A Landerwerb 101 800 B Planung/Projektierung 626 000 C Baukosten 1 230 000 D Reserven für Unvorhergesehenes 460 000 Total Projekt Glatt, Zwicky-Areal 2 417 800
Finanzierung Der Wasserbauteil wird durch das AWEL finanziert. Beim Ufer-/Radweg besteht ein Kostenteiler zwischen dem AWEL, dem Tiefbauamt des Kantons Zürich (TBA) und der Stadt Dübendorf, bei der Sitzstufenanlage besteht ein solcher zwischen dem AWEL, der Stadt Dübendorf und der Zwicky & Co. AG. Teilprojekt Wasserbau und Revitalisierung Glatt Die Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die Revitalisierung der Glatt in Dübendorf und Wallisellen sind überkommunale Aufgaben, die gemäss § 13 Abs. 1 WWG und RRB Nr. 377/1993 dem Kanton obliegen. Die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Wallisellen haben daher keine Beiträge an das eigentliche Wasserbauprojekt zu leisten. Teilprojekt Ufer-/Radweg Mit dem Projekt wird ein Ufer-/Radweg auf den Grundstücken des AWEL umgesetzt, der gleichzeitig auch als Unterhaltsweg vom TBA und der Sektion Gewässerunterhalt des AWEL genutzt wird. Die Kosten für die Erstellung des Weges betragen einschliesslich MWSt, ohne Reserve, gemäss Kostenvoranschlag gesamthaft Fr. 175 000. Gemäss § 28b des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (LS 722.1) muss sich die Stadt Dübendorf mit 20% an den Gesamtkosten des Uferweges beteiligen. Der Betrag von Fr. 35 000 wurde mit Stadtratsbeschluss der Stadt Dübendorf vom 15. Juli 2021 bewilligt. Der Kanton übernimmt die restlichen 80% der Gesamtkosten. Vom Kostenanteil des Kantons übernimmt das TBA 56% und das AWEL 44%. Für den Ausbau des Weges als Radweg werden beim Bund Gelder aus dem Agglomerationsprogramm beantragt. Der Antrag wird durch das Amt für Mobilität beim Bund eingereicht. Der Beitrag des Bundes wird anteilmässig gemäss Kostenanteil bzw. Nutzung des Weges dem TBA (56%) und dem AWEL (44%) zugeteilt.
Sitzstufenanlage Die im Zwicky-Areal auf den Grundstücken des AWEL geplante Sitzstufenanlage bildet einen aufgewerteten und teilweise neu geschaffenen Erholungsraum im Sinne von § 2 Abs. 1 lit. e WWG. Damit wird das Ziel, die Zugänglichkeit an die Glatt für die Bevölkerung zu verbessern, erfüllt. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 15. November 2021 (Vorlage 5694a) soll der Kanton unter Verwendung eines Teils der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank (ZKB) Gewässerzugänge zu Fliessgewässern fördern. Bauherrin und Kostenträgerin der Sitzstufenanlage ist die Zwicky & Co. AG, während die spätere Eigentümerin der Sitzstufenanlage die Stadt Dübendorf ist. Die Stadt Dübendorf und das AWEL sichern einen Kostenbeitrag zu. Vorgesehen ist für das AWEL ein Teilbeitrag an die tatsächlichen Erstellungskosten der Sitzstufenanlage von 45%. Dies entspricht einem Teilbetrag von Fr. 90 000 zulasten des ZKB-Rahmenkredits. Im Sinne der Informationspflicht gemäss Dispositiv II lit. c der Vorlage 5694a erfolgt mit dem vorliegenden Beschluss eine Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates. Mit Beschluss des Stadtrates Dübendorf Nr. 21-303 vom 15. Juli 2021 wurde für den Kostenbeitrag der Stadt Dübendorf ein Interessensbeitrag von Fr. 80 000 bewilligt. Die Zwicky & Co. AG übernimmt gemäss Vereinbarung vom 28. September 2021 zwischen dem AWEL und der Zwicky & Co. AG die restlichen Kosten. Der Kostenteiler für das Revitalisierungsprojekt, den Ufer-/Radweg und die Sitzstufenanlage sieht wie folgt aus: Kosten / Beschrieb Betrag in Franken einschliesslich 7,7% MWSt und Reserven AWEL AWEL ZKB- TBA Stadt Zwicky & Total Jubiläums Dübendorf Co. AG dividende A Landerwerb 101 800 101 800 B Planung/Bauleitung 436 000 190 000 626 000 C Bau Wasser 840 000 840 000 bauprojekt C Bau Uferweg 70 000 90 000 35 000 195 000 C Bau Sitzstufennlage 90 000 80 000 25 000 195 000 D Reserven für Unvor- 460 000 460 000 hergesehenes Total brutto 1 907 800 90 000 90 000 115 000 215 000 2 417 800 Freigabe aus ZKB- **–90 000 –90 000 Rahmenkredit rechtkräftig / rechts- *–200 000 –115 000 –215 000 –530 000 verbindlich zugesichert Total netto 1 707 800 – 90 000 – – 1 797 800 * Kostenbeteiligung naturemade star-Fonds der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich ** Der Teilbetrag von Fr. 90 000 wurde mittels ZKB-Rahmenkredit bewilligt.
Für das Revitalisierungsprojekt «Zwicky-Areal» an der Glatt ist eine neue Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) in der Höhe von Fr. 1 797 800 zu bewilligen. Der Betrag von Fr. 1 797 800 ist im Budget 2022 eingestellt und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 (Planjahr 2022: Fr. 1 660 800, Planjahr 2023: Fr. 137 000) enthalten. Der wertmässige Anteil der Revitalisierungsmassnahmen einschliesslich des Kostenanteils des AWEL für den Ufer-/Radweg beträgt Fr. 1 907 800. Das Wasserbauprojekt und der Anteil des Ufer-/Radweges gehen zulasten der Erfolgsrechnung. Der Anteil des TBA für den Bau des Ufer-/Radweges von Fr. 90 000 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, und wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben. Die jährlichen Kapitalfolgekosten dieser Investition betragen Fr. 338 an kalkulatorischem Zins (0,75%) und Fr. 2250 an Abschreibung (2,5%), gesamthaft Fr. 2588. Den gesamten Rechnungsverkehr TBA hat das Objekt Nr. 84D-50122, Zwicky-Areal, aufzunehmen. Der Beitrag von Fr. 90 000 an die Zwicky & Co. AG für die Sitzstufenanlage wird aus dem mit Kantonsratsbeschluss vom 15. November 2021 bewilligten Rahmenkredit (Vorlage 5694a) der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank finanziert und geht zulasten der Investitionsrechnung. Der Betrag wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren für «Investitionsbeitrag für übrige Tiefbauten» abgeschrieben. Die jährlichen Kapitalfolgekosten betragen Fr. 338 an kalkulatorischen Zins (0,75%) und Fr. 4500 an Abschreibung (5,0%), gesamthaft Fr. 4838. Beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich wurde eine Kostenbeteiligung von Fr. 200 000 beantragt, die am 3. Juli 2020 vom Lenkungsgremium des naturemade star-Fonds der Kraftwerke an der Limmat rechtsverbindlich bewilligt wurde. In Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt werden die wasserbaulichen Massnahmen über die Programmvereinbarung «Revitalisierung» unterstützt. Es resultiert voraussichtlich ein Beitragssatz des Bundes von 35% an den beitragsberechtigten Kosten. Höhere Beiträge können nicht geltend gemacht werden, da der Abschnitt gemäss Revitalisierungsplanung des Kantons nur einen geringen Nutzen für die Natur und
Landschaft im Verhältnis zum Aufwand aufweist. Einzelne Projektbestandteile wie beispielsweise die Sitzstufenanlage sind nicht beitragsberechtigt.
Der Stadtrat Dübendorf bewilligte mit Stadtratsbeschluss vom 15. Juli 2021, Nr. 21-303, Dispositiv G3.1.2, einen Interessensbeitrag von Fr. 115 000 einschliesslich MWSt für das Projekt Glattraum – Fil Bleu und stimmte dem gesamten Auflageprojekt einschliesslich der Gewässerrevitalisierung zu. Von den Fr. 115 000 sind für den Ufer-/Radweg Fr. 35 000 bestimmt und für die Sitzstufenanlage Fr. 80 000. Für die Planungsleistungen des bestehenden Bau- und Auflageprojekts aus dem Jahr 2020 wurden mit AWEL-Verfügungen Nrn. 0659/2019 und 0268/2021 Ausgaben von Fr. 367 000 bewilligt. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben, da die Kosten mit dieser neuen Ausgabenbewilligung gedeckt sind. Die bisherigen Vergaben bleiben von der Aufhebung unberührt. Es wird keine Teuerung berücksichtigt. Unterhalt Der neu gestaltete Abschnitt der Glatt wird wie bisher durch das AWEL (Abteilung Wasserbau, Sektion Gewässerunterhalt) gepflegt und unterhalten. Es entstehen keine Folgekosten. Der bauliche und betriebliche Unterhalt für den Ufer-/Radweg obliegt dem TBA und wird in einem Unterhaltskonzept mit Unterhaltsplan detailliert geregelt. Es ist vorgesehen, den Ufer-/Radweg später in das Gesamtkonzept des Fil Bleu aufzunehmen. Das Eigentum am Weg verbleibt beim AWEL. Die Durchführung und Übernahme des baulichen und betrieblichen Unterhalts der Sitzstufenanlage liegt bei der Eigentümerin Stadt Dübendorf und wird in der Konzession detailliert geregelt.
G. Projektfestsetzung, Festlegung Gewässerraum und Bewilligung Das Revitalisierungsprojekt der Glatt im Abschnitt Zwicky-Areal (Überlandstrasse bis Unterquerung Autobahnzubringer) kann festgesetzt und die baurechtliche Bewilligung erteilt werden. Der Gewässerraum kann festgelegt werden. Die Bewilligung nach Art. 8 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (SR 923.0) kann ebenfalls erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Revitalisierung der Glatt, öffentliches Gewässer Nr. 6000 (alt Nr. 1.0), und den Ausbau des Ufer-/Radweges von der Überlandstrasse bis zur Unterquerung Autobahnzubringer in der Stadt Dübendorf und in der Gemeinde Wallisellen wird gemäss § 18 des Wasserwirtschaftsgesetzes festgesetzt. Massgebende Unterlagen: Projektdossier der Flussbau AG und Haag LA vom 27. Februar 2020, bereinigt am 2. November 2021.
II. Mit der Projektfestsetzung werden die baurechtliche Bewilligung und die fischereirechtliche Bewilligung erteilt.
III. Für das Projekt für die Revitalisierung der Glatt und den Ausbau des Ufer-/Radweges in Dübendorf und Wallisellen, Zwicky-Areal, wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 797 800 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 707 800 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, und Fr. 90 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
IV. Aus dem Rahmenkredit über die Verwendung der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank gemäss Kantonsratsbeschluss vom 15. November 2021 (Vorlage 5694a) wird ein Teilbetrag von Fr. 90 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freigegeben.
V. Die AWEL-Verfügungen Nrn. 0659/2019 und 0268/2021 (jeweils Dispositiv I) werden bezüglich der Ausgabe aufgehoben.
VI. Der Gewässerraum der Glatt wird zusammen mit dem Revitalisierungsprojekt festgelegt.
VII. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VIII. Mitteilung an – den Stadtrat Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, – den Gemeinderat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, – die Zwicky & Co. AG, Zwickystrasse 3, 8304 Wallisellen, – das Bundesamt für Strassen, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, – die Geschäftsleitung des Kantonsrates, – die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli