RRB Nr. 859/2015
Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat), Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2015
859. Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung
Erwägungen
zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) vom 27. April 2015 (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat verabschiedete am 27. April 2015 das Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat; ABl 2015-05-08). Mit Verfügung vom 14. Juli 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2015-07-24). Das Gesetz kann deshalb auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) vom 27. April 2015 wird auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispositiv I in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi